Auf die beigefügte Anlage 1 – Antrag v. 26.05.2023 der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen wird verwiesen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Für die Behandlung des Antrages wurden gemäß der Empfehlung des Bayerischen Städtetages zunächst die schriftlichen Urteilsgründe der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 24.05.2023 abgewartet.
Diese Urteilsbegründung liegt mittlerweile vor, sodass eine detaillierte Prüfung durch die Verwaltung nach positiver Beschlussfassung durch den Stadtrat möglich ist.
des Antragsstellers:
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung eine Satzung zur Erhebung einer Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen analog zur Satzung der Stadt Tübingen unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 23.05.2023 (BVerwG 9 CN 1.22) auszuarbeiten und dem Stadtrat zur weiteren Entscheidung vorzulegen.