Ausgangslage:
Der Marktgemeinderat des Markts Großlangheim hat in seiner
Sitzung am 01.08.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Kalkofen“ mit
integriertem Grünordnungsplan im Regelverfahren gem. EAG-Bau beschlossen. Der
Vorentwurf wurde am 10.10.2023 gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB und Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs.
1 BauGB erfolgt vom 25.10.2023 bis 28.11.2023.
Der FNP von Großlangheim stellt eine Wohnfläche für den
Geltungsbereich des Bebauungsplanes dar. Somit erfolgt eine Entwicklung aus dem
FNP gemäß § 8 Abs. 2 BauGB.
Ziele:
Ziel der Bebauungsplanaufstellung ist es das Planungsrecht für die Ausweisung eines Baugebiets am westlichen Ortsrand zu
schaffen (vgl. Anlage 2).
Das Baugebiet ist von zwei Seiten überwiegend von Einzelhausbebauung
umgeben. Städtebaulich ist vorgesehen, diese Bauform weiterzuführen. Die Größe
der Baukörper soll sich an die Umgebung anpassen. Die geplanten öffentlichen
Grünflächen im Baugebiet dienen verschiedenen Funktionen, wie der Erholung, dem
Kinderspiel, der Regenwasserrückhaltung und dem artenschutzrechtlichen
Ausgleich. Zudem wird eine Eingrünung des Baugebietes geschaffen, durch die
sich das Baugebiet besser in das Landschaftsbild einfügt.
Lage und Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Kalkofen“ liegt unmittelbar
an der südlich verlaufenden Staatsstraße 2272 nach Kitzingen. Im Westen und im Norden
grenzen bestehende Wohngebiete, im Osten eine Ausgleichsfläche von Großlangheim
an. Das Baugebiet liegt ca. 1 km von der Gemarkungsgrenze von Kitzingen
entfernt (vgl. Anlage 1).
Der Bebauungsplan „Am Kalkofen“ umfasst eine Fläche von ca. 3,5
ha und wird nach § 4 BauNVO als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Hiervon
werden ca. 0,50 ha als öffentliche Grünfläche festgelegt und 0,5 ha als
CEF-Fläche (Vögel). Die Baugrundstücke weisen eine Nettobaufläche von 1,86 ha
auf, von denen 35 % bebaut werden dürfen.
Die Stadt Kitzingen wurde mit Schreiben vom 24.10.2023
aufgefordert, Bedenken oder Anregungen bis zum 28.11.2023 abzugeben.
Innerhalb des Hauses wurden folgende Fachstellen um
Stellungnahme gebeten:
SG 23 – Liegenschaftsverwaltung
SG 60 – Bauverwaltung
SG 61 – Stadtplanung
SG 63 – Tiefbauverwaltung
Ergebnis hierzu:
Seitens der beteiligten Fachstellen sind keine Bedenken oder
Anregungen zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan
genannt worden.
Fazit:
Seitens der Stadt Kitzingen bestehen keine Bedenken oder Anregungen zur Aufstellung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan. Belange der Stadt Kitzingen werden nicht berührt oder negativ beeinträchtigt. Die Verwaltung wird das Beschlussergebnis dem Markt Großlangheim mitteilen.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass nachbarliche Belange der Stadt Kitzingen durch die Planungen nicht berührt oder negativ beeinträchtigt werden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt das Beschlussergebnis dem Markt Großlangheim mitzuteilen.