Betreff
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm - Sozialer Zusammenhalt;
Bedarfsmitteilung 2024
Vorlage
2023/231
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Übersicht der geplanten Maßnahmen des kommenden Haushaltsjahres sowie der Finanzplanungsjahre mitzuteilen (Bedarfsmitteilung). Die geplanten Maßnahmen werden in einer sog. Bedarfsmitteilungsbesprechung gemeinsam mit der Regierung von Unterfranken, dem Stadtbauamt und der Stadtkämmerei besprochen. Sie dient der Regierung als Planungsgrundlage für deren Haushalt. Aus der Bedarfsmitteilung kann noch keine Förderzusage der Regierung von Unterfranken abgeleitet werden.

 

Für jede Maßnahme muss ein separater Zuwendungsantrag bei der Regierung von Unterfranken gestellt werden, welcher einen konkreten Maßnahmenbeschluss des Stadtrates voraussetzt.

 

Die in der Anlage angemeldeten förderfähigen Kosten sind die geschätzten Gesamtkosten der Maßnahmen. Der Zuschuss der Regierung von Unterfranken beträgt rd. 60 % aus den tatsächlich zuwendungsfähigen Kosten, die sich aus den Einzelanträgen ergeben.

 

Stellungnahme des Stadtbauamtes zu den beabsichtigten Einzelmaßnahmen

 

Der Stadtteil Kitzingen-Siedlung wurde in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm Sozialer Zusammenhalt aufgenommen. Die Aufnahme basiert auf dem 2008 erstellten Integrierten Handlungskonzept Kitzingen-Siedlung „Meine Siedlung - Unser Kitzingen“, das verschiedene Maßnahmen zur Aufwertung des Stadtteils beinhaltet.

 

Ziel ist es, die städtebaulichen und funktionellen Nachteile des Stadtteils Siedlung zu beseitigen, die soziale Infrastruktur zu stärken und die Verkehrsinfrastruktur zu optimieren. Dabei soll die Integration des Stadtteils in die Gesamtstadt gestärkt werden, um diese in ihren Versorgungsaufgaben als Mittelzentrum zu fördern.

 

Aufgrund der Änderung von örtlichen und gesamtstädtischen Bedingungen und Erfordernissen wurde das Integrierte Handlungskonzept 2016 und 2017 fortgeschrieben. Die Evaluation ergab zum einen, dass die bisher umgesetzten Vorhaben im Freiraum, wesentlich zur Stabilisierung und Aufwertung des Stadtteils beigetragen haben. Zum anderen wurde aber auch deutlich, dass weiterhin Handlungsbedarf besteht. Als Schlüsselprojekte für die weitere Quartiersentwicklung sind die Entwicklung der öffentlichen Freizeit- und Grünflächen, die Stärkung des Zentrums und die Neukonzeption des sogenannten Notwohngebietes im IHK-Bericht genannt.

Ergänzt wurde das IHK um ein Grünflächenkonzept (GFK). Daraus leiten sich verschiedene Vorhaben der Erneuerung ab.

 

1.         Ordnungsmaßnahmen

 

1.1       Gestaltung des öffentlichen Raumes (Grünflächen und Verkehr)

 

Die Gestaltung des öffentlichen Raumes wird im Grünflächenkonzept geregelt. Es benennt, aufgrund der komplexeren Aufgabenstellung, u. a. eine Konzeptentwicklung für die Freiflächen am Sickersbach. Dies soll mit einem Wettbewerbsverfahren vorbereitet werden – siehe Punkt 2.1.

Weitere Maßnahmen aus dem Grünflächenkonzept sollen u. a. die Aufwertungen an der Grünfläche am Texasweg und die weiteren Verbesserungen im Bereich des Rückhaltebeckens sein. Zudem sollen weitere „nachtfalterfreundliche“ Staudenbeete, sowie zusätzliche Ergänzungen von Seniorengeräten, die auch für Jugendliche interessant sein könnten (z. B. schwebende Plattform, Balancierbalken u. ä.), am Kleistplatz angebracht werden. Die Grünfläche der Egerländer Sstraße soll durch Rückbau der Straße und weitere Begrünung aufgewertet werden.

Ebenfalls ist eine Aufwertung der Freifläche Klettenberg vorgesehen.

 

1.2.      Neugestaltung Sickershäuser Straße

 

Zur Verbesserung der verkehrsrechtlichen Situation im Teilabschnitt der Sickershäuser Straße soll zum einen die Neuordnung des ruhenden Verkehrs durch die Neuanlage von 16 Stellplätzen in Schrägaufstellung realisiert werden. Ziel ist es, somit einerseits die Sicherheit beim Ein- und Aussteigen der Kinder des Kindergartens St. Vinzenz zu erhöhen, andererseits zusätzliche Parkmöglichkeiten z. B. für Besucher der Senioreneinrichtung, die derzeit nicht an anderer Stelle möglich sind, zu schaffen. Zudem soll die Sicherheit für Fußgänger durch die Anlage eines zusätzlichen Gehwegs auf der Südseite erhöht werden.

 

 

2.         Sonstige Maßnahmen

 

2.1       Wettbewerb Sickerpark

 

Schon seit Längerem beschäftigt sich die Stadt Kitzingen mit einer möglichen Konzeption für ein Naherholungsgebiet im Sickergrund. So wurde bereits im Jahr 2009 im Rahmen der Erstellung des Integrierten Handlungskonzeptes Kitzingen-Siedlung (IHK) und 2017 im Rahmen der Fortschreibung die Idee eines Sickerparks in Form eines Naherholungs- und Freizeitgebietes als südliche grüne Lunge der Siedlung entwickelt.

Es wurde, auf Grundlage des GFK 2021, ein Bike-Park mit Pumptrack und Dirt-Bike-Strecke im südöstlichen Teil des Sickergrundes zwischen Sporthalle und Erich-Kästner-Schule umgesetzt. Im Zusammenhang mit dem Bike-Park ist ein ganzheitliches Konzept für die angrenzenden Bereiche sinnvoll und notwendig. Die Stadtverwaltung hat dies aufgegriffen und drei Abschnitte bestimmt: BA I Freizeitanlage Bike-Park, BA II Umfeld Bike-Park, BA III Renaturierungsmaßnahmen / freiraumplanerische Gestaltung im Sickergrund. Die nächsten Abschnitte sind nun BA II und BA III.

Auch das Grünflächenkonzept 2021 empfiehlt neben der schrittweisen Umsetzung einzelner Grünflächen im Sickergrund ein wettbewerbliches Verfahren für die komplexe Aufgabenstellung eines Naherholungsgebietes.

Die Stadtverwaltung beabsichtigt demnach die Freiflächen in der Talsohle am Sickersbach und am Weidiggraben mit Hilfe eines freiraumplanerischen Wettbewerbs zu überplanen und umzugestalten.

 

2.2       Verkehrskonzept Siedlung

 

Für die zusammenhängende Analyse und Bewertung der Verkehrswegebeziehungen und des Straßenraumes innerhalb des Stadtteils Kitzingen-Siedlung soll im Rahmen des Bund- Länder-Städtebauförderungsprogramms Sozialer Zusammenhalt ein Verkehrskonzept erarbeitet werden, das neben den Straßenräumen den fließenden motorisierten Verkehr, den ruhenden Verkehr sowie den Rad- und Fußverkehr im Ist-Zustand untersucht und einen Maßnahmenkatalog zur Optimierung vorschlägt.

 

Das Konzept dient zur Vorbereitung für die Umsetzung konkreter Maßnahmen.

 

2.3       Verfügungs- und Investitionsfonds

 

Maßnahmen des Verfügungsfonds ermöglichen die schnelle Durchführung kleinerer sozialer Projekte zur Aktivierung und Beteiligung der BürgerInnen und sind unverzichtbarer Bestandteil zur Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes Kitzingen-Siedlung.

Maßnahmen des Investitionsfonds dienen der kurzfristigen Umsetzung kleinerer investiver Projekte zur Stärkung der Lebensraumqualität. Unter Beteiligung der BürgerInnen kann das Wohnumfeld dadurch unbürokratisch gestaltet werden.

 

2.4       Quartiersmanager

 

Im Integrierten Handlungskonzept (IHK) Kitzingen-Siedlung ist die Einrichtung eines Quartiersmanagements als Schlüsselmaßnahme mit höchster Priorität festgelegt. Bereits 2006 wurde diese Maßnahme als dringend notwendig erachtet. Der Quartiersmanager ist das zentrale Organ zur Umsetzung des Integrierten Handlungskonzepts und eng in das Netzwerk aus lokalen Akteuren, Verwaltung, Politik und weiteren Institutionen eingebunden. Allgemeine Ziele des Quartiersmanagements sind vor allem die Bürgerbeteiligung und die gemeinsame Umsetzung der im Handlungskonzept und Grünflächenkonzept aufgezeigten Maßnahmen und Projekte zur Stabilisierung und Aufwertung des Stadtteils. Weiterhin sind u. a. ein Verkehrskonzept für die Siedlung und ein Wettbewerbsverfahren im Sickergrund geplante Maßnahmen. Hierfür wird auch weiterhin ein Quartiersmanager benötigt.

 

2.5       Neugestaltung Breslauer Straße

 

Im Handlungsfeld Verkehr / Straßenraum, ist unter Maßnahme V3 Aufwertung der Straßenräume u. a. im Umgriff Galgenwasen und Breslauer Straße mit höchster Priorität genannt (IHK 2017: S.78). Die Breslauer Straße inkl. der Verlängerung Galgenwasen sollte im Zuge der baulichen Aufwertung der angrenzenden Bereiche zu einer verkehrsberuhigten Wohnstraße umgestaltet werden. In diesem Bereich bestehen bei einer Gesamtbetrachtung des Siedlungsgebietes nur in untergeordneter Form Erschließungsbedarfe.

Mit dem Ausbau der Breslauer Straße sollen folgende Verkehrsverbesserungen, die wesentlich zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen, erreicht werden:

- Anlage von beidseitigen Gehwegen und gemeinsamen Geh- und Radweg baulich getrennt vom MIV mit neu zu schaffendem Anschluss an das überörtliche Fahrradnetz

- Anlage von separaten Parkstreifen außerhalb der Fahrbahn

- Ausstattung der Verkehrsanlage mit gestalterisch hochwertiger Beleuchtung sowie mit verkehrsrechtlicher und wegweisender Beschilderung

- Maßnahmen an Gehwegen und Straßenkreuzungen, welche die Belange von Menschen mit Behinderung und Mobilitätsbeeinträchtigung in angemessener Weise berücksichtigen.

 

Eine städtebauliche Aufwertung der Straße mit der Schaffung von Aufenthaltsbereichen würde das gesamte Quartier aufwerten.

 

Folgende bauliche Grundsätze werden beachtet:

- regelkonformer Straßenaufbau

- Schaffung von Zufahrten über Tiefborde/Schrägbordsteine mit verstärktem Aufbau

- Ausstattung der Breslauer Straße mit Grünstreifen und Pflanzung von Bäumen

- ökologisch sinnvolle Versickerung des Oberflächenwassers in den Baumrigolen

- aufgehellter Fahrbahnasphalt (besseres Kontrastsehen) und weniger Erhitzung

- Fahrbahnverschwenkungen zur Geschwindigkeitsreduzierung

 

1.    Vom Sachvortrag 2023/231 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Das Antragsvolumen der förderfähigen Kosten für das Städtebauförderungsprogramm Sozialer Zusammenhalt wird für die Haushaltsjahre 2024 - 2027 wie folgt festgesetzt:

 

2024:                                              1.614.500 €

2025:                                              1.317.500 €

2026:                                                 405.000 €

2027                                                    45.000 €

Gesamt 2024 - 2027:                     3.382.000 €

3.    Die aus der Anlage ersichtlichen Einzelmaßnahmen werden zur Förderung angemeldet.