Betreff
Antrag der CSU auf Errichtung eines absoluten Halteverbotes an der Verbindungsstraße Kitzingen-Albertshofen sowie auf Erarbeitung eines Konzeptes mit dem Netto-Zentrallager
Vorlage
2023/242
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Mit Schreiben vom 30.07.2023 wurde durch Herrn Stadtrat Markert der als Anlage beigefügte Antrag gestellt und begründet.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Auf dem Grundstück „Am Dreistock 14“ befindet sich ein Logistikbetrieb, sowie ein Einkaufsmarkt. Beide Betriebe werden über die Ortsverbindungsstraße zwischen Kitzingen und Albertshofen erschlossen. Die Zufahrt zum Logistiker befindet sich aus Richtung der St 2271 kommend, nach der Einmündung zur Straße „Am Dreistock“. In dem vom Antragsteller angesprochenen Bereich befindet sich an der Einmündung zur St 2271 eine Verkehrsinsel, des Weiteren sind verschiedene Abbiegespuren auf der Fahrbahn markiert. Durch die vorhandene Verkehrsinsel, sowie den aufgebrachten Markierungen, verbleibt, wenn geparkt werden würde, für die jeweilige andere Fahrtrichtungsspur keine ausreichende Restfahrbahnbreite von mindestens 3 m. Somit ist fest zu stellen, dass ein Parken in diesem Bereich bereits jetzt nicht gestattet ist.

 

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist festgelegt, dass ein und derselbe Tatbestand nur einmal zu regeln ist, d. h. entweder durch Markierungen oder durch Verkehrszeichen. Nachdem hier bereits eine Regelung besteht, ist es nicht notwendig weitere Verkehrszeichen aufzustellen. Eine Verbesserung der Situation könnte allenfalls durch ständige Kontrollen erreicht werden, wobei diese nur dann Erfolg zeigen dürften, wenn immer dieselben Verkehrsteilnehmer verwarnt werden würden, da der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog für diesen verbotenen Parkvorgang lediglich eine Verwarnung i. H. v. 35,00 – 55,00 EUR vorsieht.

 

Das vom Antragsteller beschriebene Problem war dem Sachgebiet 31 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung, bis zum Zeitpunkt der Antragstellung, nicht als so schwerwiegend bekannt. Mittlerweile wurde das Unternehmen aufgefordert seine Betriebsabläufe dahingehend zu regeln, dass Lieferanten, ohne auf der Ortsverbindungsstraße warten zu müssen, auf das Firmengelände gelangen, bzw. im nicht abgesperrten Bereich des Geländes auf ihre endgültige Einfahrt warten können. Aus Sicht der Verwaltung kann hier nur über eine offene Kommunikation eine Verbesserung erreicht werden.

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Die Stadt Kitzingen erlässt durch das Ordnungsamt kurzfristig eine Anordnung, die vorschreibt, dass auf der Verbindungsstraße ab sofort ein absolutes Halteverbot gilt. Sie soll gewährleisten, dass künftig keine LKWs mehr auf der Verbindungsstraße außerhalb des Netto-Gelände parken dürfen.

 

3.    Die Stadtverwaltung erarbeitet zusammen mit dem Netto-Zentrallager ein Konzept, damit Zuliefer-LKW, die auf die Abarbeitung am Netto-Zentrallager warten müssen, dies zukünftig nicht mehr auf der Verbindungsstraße nach Albertshofen tun müssen.