Betreff
Interfraktioneller Antrag Bündnis 90/Grüne, ÖDP, SPD und KIK vom 26.07.2023;
hier: Barrierefreiheit Bahnhof Kitzingen, Initiative für einen runden Tisch
Vorlage
2023/263
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

1.   Interfraktioneller Antrag vom 26.07.2023

Siehe Anlage 1 zur SiVo Nr. 2023/263

 

2.   Stellungnahme der Verwaltung

Seit vielen Jahren gibt es Initiativen aus der Bevölkerung bzw. seitens Sozialverbänden wie z. B. dem VdK, die sich für den barrierefreien Ausbau des Kitzinger Bahnhofs einsetzen. Bereits im Zuge der Gartenschau 2011 wurde der Stadt Kitzingen seitens der Deutschen Bahn für die folgenden Jahre der barrierefreie Ausbau in Aussicht gestellt.

Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2021 fragte Stadtrat Moser nach der Möglichkeit im Rahmen eines „1000 Bahnhöfe“-Programms eine Förderung für den barrierefreien Ausbau zu erhalten. Das angesprochene Programm war Teil des sog. „BahnhoffskonzeptPlus“, mit dessen Hilfe unter anderem rund 50 Bahnhöfe mittlerer Größe (1.000 – 4.000 Fahrgäste pro Tag) barrierefrei ausgebaut werden sollten. Nach einer Prüfung des angesprochenen Programms kam die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass die Erfolgsaussichten äußerst gering seien, da die entsprechenden Bahnhöfe vom Freistaat Bayern und dem Bund bereits vor der Anfrage im Stadtrat ausgewählt worden waren.

Im Jahr 2022 gab es verschiedene Aktivitäten, die den Bedarf für einen barrierefreien Ausbau verdeutlichen sollten. Zunächst besuchte der Oberbürgermeister im Juli 2022 eine Regionalkonferenz der Deutschen Bahn in Veitshöchheim, in deren Verlauf die Bahn über die geplante Sperrung der Strecke von Würzburg nach Nürnberg informierte. Im Rahmen der Veranstaltung stellte der Oberbürgermeister erste Kontakte zu Verantwortlichen der DB her, um die Möglichkeit eines barrierefreien Ausbaus auszuloten. Auf Anfrage der Verwaltung bestätigte das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr mit Schreiben vom 27.07.2022, dass der Bahnhof Kitzingen bei über 2.000 Ein- und Ausstiegen pro Tag liegen würde.

Auf eine Anfrage des Landtagsabgeordneten Volkmar Halbleib (SPD) teilte das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr mit, dass die Staatsregierung dem barrierefreien Ausbau von Stationen in der Größenordnung von Kitzingen sehr hohe Priorität zuschreibe. Sie habe den Bahnhof Kitzingen auch im Rahmen der Förderinitiative zur Attraktivitätssteigerung und Barrierefreiheit von Bahnhöfen (FABB „) beim Bund angemeldet. Aufgrund der geringen Dotierung seien aber lediglich zwei Bahnhöfe in Bayern berücksichtigt worden. Grundsätzlich liege di Zuständigkeit jedenfalls beim Bund. Darüber hinaus machte die Landtagsabgeordnete Barbara Becker (CSU) im Zeitraum vom 06.10.2022 bis 08.10.2022 mit einer Aktion am Bahnhof auf die Notwendigkeit des barrierefreien Ausbaus aufmerksam. Am 08.10.2022 organisierte zudem der VdK Kitzingen einen Demonstrationszug vom Bahnhof bis zum Dekanatszentrum, um auf die fehlende Barrierefreiheit aufmerksam zu machen.

Am 07.02.2023 fand im Bayerischen Landtag auf Vermittlung der Landtagsabgeordneten Becker ein Gespräch mit Vertretern der Deutschen Bahn, des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr sowie dem Oberbürgermeister statt. Im Ergebnis war festzuhalten, dass seitens der Bahn aktuell kein barrierefreier Ausbau des Kitzinger Bahnhofs geplant ist. Die Stadt Kitzingen könnte ihre Chancen verbessern, indem sie bei der Planung in Vorleistung gehen würde. Diesbezüglich wurde von den Vertretern des Staatsministeriums darauf hingewiesen, dass seitens der Staatsregierung beabsichtigt sei, die Förderung der Planung des barrierefreien Bahnhofs in das FAG als Fördertatbestand aufzunehmen. Dies ist zwischenzeitlich durch den Landtag auch beschlossen worden (siehe Art. 13 f Abs. 1 S.1 Nr. 6 BayFAG).

Im Nachgang zum Gespräch des 07.02.2023 teilte die Deutsche Bahn im April 2023 die voraussichtlichen Kosten der Herstellung der Barrierefreiheit des Kitzinger Bahnhofs mit. Aufgrund der geschätzten Baukosten sei nach Einschätzung der Deutschen Bahn von Planungskosten in Höhe von 1,7 Mio. € auszugehen. Auf Nachfrage teilte die Deutsche Bahn zudem mit, dass eine Erstattung des Eigenanteils der Stadt Kitzingen nach Abzug einer etwaigen Förderung des Freistaats Bayern nicht möglich sei. Eine Klärung der konkreten Förderhöhe durch die Regierung von Unterfranken und der dementsprechend verbleibende Eigenanteil der Stadt Kitzingen war bisher nicht möglich.

Aufgrund der anstehenden Pflichtaufgaben und unter Berücksichtigung der Finanzkraft der Stadt Kitzingen sollte eine Vorleistung der Stadt Kitzingen in Form der Beauftragung der Planungsleistungen nur dann erfolgen, wenn eine Erstattung der Eigenmittel der Stadt Kitzingen erreicht werden kann. So wünschenswert die Barrierefreiheit des Kitzinger Bahnhofs ist, kann die Verwaltung den Einsatz von Eigenmittel nicht empfehlen. Dies gilt umso mehr, weil selbst nach Beauftragung und Fertigstellung der Planung keine Garantie für eine zeitnahe Umsetzung besteht.            

 

 

1.   Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.   Der Oberbürgermeister/die Stadtverwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich zu einem runden Tisch einzuladen.