Kommunales Förderprogramm der Stadt Kitzingen;
Zuschussantrag auf Förderung von Instandsetzungsmaßnahmen am Anwesen Obere Bachgasse 22, 97318 Kitzingen
Die Zuständigkeit für die Entscheidungen
über die Gewährung von Zuschüssen in vorliegender Höhe liegt gemäß
Geschäftsordnung beim Haupt-, Finanz- und Kulturausschuss (bis zu 50.000 €
im Einzelfall). Da die Prüfung des Verwendungsnachweises nun abgeschlossen
werden konnte und die nächste Ausschusssitzung 2024 stattfindet, erfolgt die
Beschlussvorlage ersatzweise an den Stadtrat.
Nach einer positiven Beschlussfassung
kann der Zuschuss unmittelbar ausgezahlt werden.
Für das Anwesen Obere Bachgasse 22,
97318 Kitzingen, wurde für Instandsetzungsarbeiten ein Zuschussantrag im Rahmen
des Kommunalen Förderprogramms der Stadt Kitzingen gestellt.
Gemäß Stadtratsbeschluss vom 25.07.2019
beträgt die Förderung 30 % der zuwendungsfähigen Kosten, höchsten jedoch 15.000
€.
Der Verwendungsnachweis wurde durch das
Stadtbauamt fachtechnisch geprüft.
Es ergibt sich folgende Zuschusshöhe:
Durch
das Stadtbauamt geprüfte Bausumme: 84.536,99
€
davon
zuwendungsfähige Kosten 75.540,57
€
Zuschusshöhe
(30 %) 22.662,17
€
Maximaler Zuschuss 15.000,00
€
1.
Vom
Sachvortrag 2023/277 wird Kenntnis genommen.
2.
Für
Instandsetzungsmaßnahmen am Anwesen Obere Bachgasse 22, 97318 Kitzingen, wird
ein Zuschuss in Höhe von 15.000 € aus dem Kommunalen Förderprogramm der Stadt
Kitzingen gewährt.