Betreff
BRK Kitzingen - Anträge auf Defizitausgleich für das Jahr 2024 für die Kinderkrippe, das Kinderhaus und den Kindergarten
Vorlage
2023/281
Aktenzeichen
SG 13/Hae
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Mit den Haushaltsplänen 2024 – eingegangen am 24.11.2023 – beantragt der BRK Kreisverband Kitzingen als Betriebsträger der BRK-Kinderkrippe, des BRK-Kinderhauses und des BRK-Kindergartens für diese drei Einrichtungen gemäß den Kooperationsvereinbarungen einen 90 %igen Defizitausgleich aus dem Betrieb der Kindertageseinrichtungen, da sich zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Defizit abzeichnet.

 

Gemäß § 7 Abs. 4 der Kooperationsvereinbarungen wird dem Träger neben dem gesetzlichen Förderanspruch nach Art. 18 BayKiBiG zusätzlich die Gewährung von 90 % des ungedeckten Betriebsaufwands als freiwilliger Zuschuss in Aussicht gestellt.

 

Für das Jahr 2024 errechnen sich nach der Berechnungsmatrix folgende Gesamtdefizite, von denen 90 % als Ausgleich durch die Stadt Kitzingen gewährt werden können und in 4 Abschlagszahlungen an den Träger grundsätzlich auszahlungsfähig sind.

 

BRK-Kinderkrippe:                    3.074,22 €

BRK-Kinderhaus:                    15.279,91 €

BRK-Kindergarten:                          0,00 €

 

Nach § 9 Abs. 2 Satz 1 der Kooperationsvereinbarung ist die jährliche Haushaltsplanung der Stadt bis zum 20.10. eines Jahres zur Prüfung vorzulegen, soweit diese einen Fehlbetrag erwarten lässt. Die Unterlagen des BRK Kreisverband Kitzingen gingen demnach nicht fristwahrend bei uns ein. Gemäß § 7 Abs. 5 und § 9 Abs. 2 i. V. m. Abs. 8 der Kooperationsvereinbarung entfällt grundsätzlich der Anspruch auf Defizitausgleich, wenn die berücksichtigungsfähigen Ausgaben, ohne Begründung bzw. Einverständnis der Stadt überzogen werden bzw. die Haushaltsplanung oder Jahresrechnung verfristet eingereicht werden.

Inwieweit die zusätzliche Förderung dennoch gewährt wird, entscheidet das zuständige Organ der Stadt – hier der Stadtrat.

 

Durch ein internes Managementproblem wurde es vom BRK versäumt, die Defizitaufstellungen 2024 fristgerecht zu erstellen und vorzulegen.

Die Zuständigkeiten wurden intern neu festgelegt, so dass es hier keine Versäumnisse von Seiten des BRK Kreisverbandes Kitzingen mehr geben wird.

 

Die Abschlagszahlungen würden dann wie folgt veranlasst werden:

 

Für das Jahr 2024                                           Auszahlung am:

 

1.    Abschlag:                4.221,45 €                 25.02.2024

2.    Abschlag:                4.221,45 €                 15.05.2024

3.    Abschlag:                4.221,45 €                 15.08.2024

4.    Abschlag:                5.689,78 €                 15.11.2024

Summe:                18.354,13 €

 

Die Verwaltung empfiehlt trotz verspäteter Einreichung dem Vorgehen so zuzustimmen.

1.      Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Den Anträgen des BRK Kreisverbandes Kitzingen, als Betriebsträger der BRK-Kinderkrippe, des BRK-Kinderhauses und des BRK-Kindergartens, auf Gewährung eines 90 %igen Defizitausgleiches gemäß Kooperationsvereinbarung für das Jahr 2024 wird trotz verspäteter Einreichung der Haushaltsplanungen zugestimmt.

 

3.    Die notwendigen Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 4641.7183 bereitzustellen.