Betreff
Erschließungsbeitragssatzung (EBS);
hier: Satzungsbeschluss
Vorlage
2024/021
Aktenzeichen
S 1
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Im Rahmen der überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen 2016 bis 2021 der Stadt Kitzingen hat der Bayerische kommunale Prüfungsverband (BKPV) empfohlen, die Erschließungsbeitragssatzung zu überarbeiten und neu zu erlassen (TZ 25 „Wir empfehlen, die Erschließungsbeitragssatzung (EBS) neu zu erlassen“). Begründet wurde dies mit einer Änderung der Rechtsgrundlagen der EBS und damit, dass der bayerische Gemeindetag im Jahr 2021 eine neue Mustersatzung herausgegeben hat, an die sich die Stadt Kitzingen aus Gründen der Rechtssicherheit anschließen solle.

 

Die Verwaltung ist dieser Empfehlung nachgegangen und hat in Anlehnung an das genannte aktualisierte Muster des Bayerischen Gemeindetages die dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügte neue Satzung erarbeitet.

 

Im Verhältnis zur bisher gültigen Satzung (Anlage 2) sind folgende wesentliche Änderungen aufgenommen (alle Änderungen im Verhältnis zur bisherigen EBS sind zur besseren Übersichtlichkeit in der Anlage 1 rot gekennzeichnet):

 

1.    Die Rechtsgrundlagen wurden durchgängig angepasst und neu gefasst.

2.    Art und Umfang der Erschließungsanlagen wurden neu strukturiert und der Erschließungsaufwand gem. § 2 Abs. 2 klarer dargestellt.

3.    In § 2 Abs. 3 wurde die bayerische Änderung des KAG aufgenommen, nach der die vom Personal der Stadt erbrachten Werk- und Dienstleistungen für die technische Herstellung der Einrichtung aufgenommen wurde

4.    In § 6 Abs. 3 wurde die Regelung zur sog. „Tiefenbegrenzung“ geändert. Nach der neueren Rechtsprechung des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) muss sich die sog. Tiefenbegrenzung an der ortsüblichen Tiefe der baulich genutzten Grundstücksfläche im unbeplanten Innenbereich im Übergang zum Außenbereich orientieren (z.B. 40, 45 oder 50 m). Maßgeblich ist die sorgfältige förmliche Ermittlung der örtlichen Bebauungsverhältnisse anhand eines repräsentativen Gemeindeteils. Sofern es eine solche - wie in Kitzingen - nicht gibt, ist maßgeblich lediglich die Grundstücksfläche innerhalb des unbeplanten Innenbereichs.

5.    Die §§ 11 bis 15 wurden der neuen Mustersatzung entnommen. Zur Klarstellung werden gesetzliche Regelungen auch in die Satzung aufgenommen.

6.    Mit dem Inkrafttreten dieser neuen Satzung tritt die bisher gültige Satzung außer Kraft.

 

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Stadtrat beschließt die dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung – EBS) der Stadt Kitzingen