hier: Satzungsbeschluss
Im Rahmen der überörtlichen Prüfung der
Jahresrechnungen 2016 bis 2021 der Stadt Kitzingen hat der Bayerische kommunale
Prüfungsverband (BKPV) empfohlen, die Erschließungsbeitragssatzung zu
überarbeiten und neu zu erlassen (TZ 25 „Wir empfehlen, die
Erschließungsbeitragssatzung (EBS) neu zu erlassen“). Begründet wurde dies mit
einer Änderung der Rechtsgrundlagen der EBS und damit, dass der bayerische
Gemeindetag im Jahr 2021 eine neue Mustersatzung herausgegeben hat, an die sich
die Stadt Kitzingen aus Gründen der Rechtssicherheit anschließen solle.
Die Verwaltung ist dieser Empfehlung
nachgegangen und hat in Anlehnung an das genannte aktualisierte Muster des
Bayerischen Gemeindetages die dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügte neue Satzung erarbeitet.
Im Verhältnis zur bisher gültigen
Satzung (Anlage 2) sind folgende
wesentliche Änderungen aufgenommen (alle Änderungen im Verhältnis zur
bisherigen EBS sind zur besseren Übersichtlichkeit in der Anlage 1 rot gekennzeichnet):
1.
Die
Rechtsgrundlagen wurden durchgängig angepasst und neu gefasst.
2.
Art
und Umfang der Erschließungsanlagen wurden neu strukturiert und der
Erschließungsaufwand gem. § 2 Abs. 2 klarer dargestellt.
3.
In
§ 2 Abs. 3 wurde die bayerische Änderung des KAG aufgenommen, nach der die vom
Personal der Stadt erbrachten Werk- und Dienstleistungen für die technische
Herstellung der Einrichtung aufgenommen wurde
4.
In
§ 6 Abs. 3 wurde die Regelung zur sog. „Tiefenbegrenzung“ geändert. Nach der
neueren Rechtsprechung des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) muss sich
die sog. Tiefenbegrenzung an der ortsüblichen Tiefe der baulich genutzten
Grundstücksfläche im unbeplanten Innenbereich im Übergang zum Außenbereich
orientieren (z.B. 40, 45 oder 50 m). Maßgeblich ist die sorgfältige förmliche Ermittlung
der örtlichen Bebauungsverhältnisse anhand eines repräsentativen Gemeindeteils.
Sofern es eine solche - wie in Kitzingen - nicht gibt, ist maßgeblich lediglich
die Grundstücksfläche innerhalb des unbeplanten Innenbereichs.
5.
Die
§§ 11 bis 15 wurden der neuen Mustersatzung entnommen. Zur Klarstellung werden
gesetzliche Regelungen auch in die Satzung aufgenommen.
6.
Mit
dem Inkrafttreten dieser neuen Satzung tritt die bisher gültige Satzung außer
Kraft.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der Stadtrat beschließt die dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung – EBS) der Stadt Kitzingen