Betreff
Antrag des CSU-Stadtrates Timo Markert vom 02.11.2023;
Förderprogramm "Schönes Repperndorf"
Vorlage
2024/002/1
Art
Antrag
Referenzvorlage

Auf die beigefügte Anlage 1 – Antrag v. 02.11.2023 des CSU-Stadtrates Timo Markert wird verwiesen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Seitens der Kämmerei wurden Recherchen bezüglich eines Förderprogramms für die bauliche Aufwertung und Verschönerung des Stadtteils Repperndorf angestellt. Im Ergebnis ist mitzuteilen, dass aktuell keine entsprechenden Programme von der Stadt Kitzingen genutzt werden können.

 

Die Ausarbeitung eines eigenen Förderprogramms seitens der Stadt Kitzingen kann aus haushaltsrechtlicher Sicht nicht befürwortet werden, da es sich hierbei um eine freiwillige Leistung handelt.

 

In Ergänzung zur SiVo 2024/002 (StR am 25.01.24) möchten wir auf folgende Fördermöglichkeiten hinweisen:

 

1.    Förderung über die Dorferneuerungsrichtlinie (DorfR)

 

Die Dorferneuerungsrichtlinie dient im Rahmen der angestrebten ländlichen Entwicklung, der nachhaltigen Verbesserung der Lebens-, Wohn-, Arbeits- und Umweltverhältnisse auf dem Land, insbesondere der agrarstrukturellen Verhältnisse und städtebaulich unbefriedigender Zustände.

 

Für den Stadtteil Repperndorf wurden im Zuge der bereits durchgeführten Dorferneuerung folgende Maßnahmen über das Amt für Landwirtschaft und Ernährung gefördert:

 

- Ausbau einer Wohnung im ehem. Rathaus Repperndorf, Alte Reichsstraße 52

- Renovierung des Daches und der Fassade am denkmalgeschützten Anwesen Eisgasse 6

 

Im Falle einer positiven Beschlussfassung wird die Verwaltung die Fördermöglichkeit im Detail prüfen und ggf. mit dem Fördergeber in Kontakt treten, um die Antragsstellung abzustimmen.

 

Bei einem erneuten Antrag zur Dorferneuerung Repperndorf sind Zielvorstellungen, die mit der Dorferneuerung verfolgt werden sollen, festzulegen. Es müssen Gesichtspunkte über die besondere Dringlichkeit begründet werden. Bürgerinnen und Bürger sind aktiv an der Vorbereitung, Planung und Ausführung der Dorferneuerung zu beteiligen und vor Antragstellung einzubeziehen. Auf das Auswahlverfahren nach Antragstellung hat die Stadt Kitzingen keinen Einfluss.

 

2.    Förderung über das Bayerische Wohnungsbauprogramm

 

Das Bayerische Wohnraumprogramm sieht verschiedene Fördermöglichkeiten zur Schaffung von Mietwohnraum vor. Auskünfte zu Darlehen oder Zuschüssen können durch die Bürger direkt bei der Regierung von Unterfranken eingeholt werden.

1.    Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung zur Prüfung eines solchen Förderprogramms bzw. zur Prüfung anderer Fördermöglichkeiten sollte kein derartiges Förderprogramm existieren.

 

2.    Das Ergebnis ist dem Stadtrat zu präsentieren.

 

3.    Nach Beratung der Möglichkeiten durch den Stadtrat ist dem Stadtrat ein Beschluss vorzulegen, um positiv über die Umsetzung der möglichen Fördermaßnahmen zu entscheiden.