Betreff
Bestätigung des Kommandanten und seines Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Kitzingen-Sickershausen
Vorlage
2024/050
Aktenzeichen
31
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

In der ordentlichen Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Kitzingen-Sickershausen am 02.03.2024 wurde Herr Philipp Heigl zum Kommandanten gewählt. Zu seinem Stellvertreter wurde Herr Michael Schmidt gewählt.

 

Gemäß Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes bedürfen die Gewählten der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Die Bestätigung darf nur erteilt werden, wenn die fachlichen Voraussetzungen vorliegen und die Gewählten weder aus gesundheitlichen noch aus sonstigen Gründen ungeeignet erscheinen.

 

Für den Feuerwehrkommandanten und seinen Stellvertreter ist der Abschluss der erforderlichen Lehrgänge vorgeschriebenen Herr Heigl hat bereits alle erforderlichen Lehrgänge absolviert.

Herr Schmidt muss diese teilweise noch besuchen.

 

Im Einvernehmen mit dem amtierenden Kreisbrandrat; Herrn Dirk Albrecht, wird deshalb vorgeschlagen, dem neu gewählten Feuerwehrkommandanten und seinem Stellvertreter die erforderliche Bestätigung durch die Stadt Kitzingen zu erteilen.

 

Für die Bestätigung des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters ist der Stadtrat zuständig.

 


1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Dem in der Feuerwehrdienstversammlung am 02.03.2024 gewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Kitzingen-Sickershausen, Herrn Philipp Heigl und dessen in der gleichen Versammlung gewählten Stellvertreter, Herrn Michael Schmidt, wird hiermit die gemäß Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes notwendige Bestätigung erteilt.