Betreff
Bildung von Haushaltsausgaberesten des Haushaltsjahres 2023 zur Übertragung in das Haushaltsjahr 2024 (Neufassung)
Vorlage
2024/074
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

In der Sitzung vom 22.02.2024 wurde über die Bildung von Haushaltsausgaberesten (HAR) des Haushaltsjahres 2023 zur Übertragung in des Haushaltsjahres 2024 entschieden.

 

Die damals zugrundeliegende Haushaltsausgaberesteliste mit Stand 12.02.2024 musste inzwischen aufgrund der Haushaltsplanung stark überarbeitet werden.

 

Wie der Anlage mit Stand 20.03.2024 zu entnehmen ist, belaufen sich die zu übertragenden HAR nun auf insgesamt 6.555.872,63 € und somit 813.567,09 € mehr, als der Stadtrat beschlossen hatte.

Durch diese erhebliche Abweichung wird die Aufhebung des am 22.02.2024 gefassten Stadtratsbeschlusses empfohlen und um Zustimmung zu den neugefassten Haushaltsausgaberesten gebeten.

 

Die Bildung und Übertragung der Haushaltsausgabereste erfolgt auf der Grundlage von § 19 (1) KommHV-K.

 

 


1.    Vom Sachvortrag 2024/074 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Stadtratsbeschluss vom 22.02.2024 (Vorlagen Nr. 2024/024) wird aufgehoben.

3.    Neufassung Haushaltsausgabereste
Die beim Sachbuchabschluss für das Haushaltsjahr 2023 noch nicht verbrauchten Ausgabemittel des Vermögenshaushalts werden in Höhe der folgenden Beträge als Haushaltsausgabereste in das Haushaltsjahr 2024 übertragen:


Alte Reste:                                                      1.845.783,75 €

Neue Reste:                                                    4.710.088,88 €
Haushaltsausgabereste insgesamt                6.555.872,63 €

 

4.    Es besteht Einverständnis damit, entsprechend der noch nötigen Buchungen (z. B. Berichtigungsbuchungen) und Nachmeldungen die Haushaltsreste anzupassen.