Betreff
Antrag der SPD-Fraktion vom 22.12.2012, hier: Antrag auf Änderung der Plakatierungsverordnung
Vorlage
2013/015
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Begründung der SPD-Fraktion siehe beigefügter Antrag vom 22.12.2012 (nebst Abdruck der Verordnung der Stadt Kitzingen über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten in der Stadt Kitzingen (Anschlags- und Plakatierungsverordnung) vom 05.10.2004.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

1.      Bisher sind Plakatsäulen und / oder Anschlagtafeln der Stadt Kitzingen an zentralen Orten, die ausschließlich für Wahlplakate bestimmt sind, nicht vorhanden. Im Ergebnis einer Änderung der Plakatierungsverordnung wie vorgeschlagen müsste ein Konzept durch die Verwaltung erarbeitet werden, um für die politische Wahlwerbung geeignete (gut sichtbar, für alle Teile der Bevölkerung zugänglich) und ausreichende (für alle Parteien) Plätze zur Aufstellung in den Ortsteilen und der Innenstadt zu finden.

Nach den ersten überschlägigen Ermittlungen des Bauamtes verursacht eine Tafel mit ca. 20 qm Kosten zwischen 3.500 bis 5.000 €. Mindestens 10 Tafeln werden erforderlich sein.

In Anbetracht des Aufwandes und der entstehenden Kosten ist die Verwaltung der Auffassung, dass die vorgeschlagene Änderung nicht vorgenommen werden sollte.

 

1.      Die vorgeschlagene zeitliche Befristung des Anbringens von Wahlplakaten auf durchgängig sechs Wochen vor dem Wahltermin (Volksentscheide vier Wochen vor dem Abstimmungstermin) ermöglicht ggf. nicht die erforderliche und notwendige angemessene Selbstdarstellung der Partei. Nach Auffassung der Verwaltung sollte nach der Art der Wahl (z. B. Bundestagswahl oder Kommunalwahl) differenziert werden. Ein durchgängiger Zeitraum von sechs Wochen erscheint ggf. zu kurz.

 

2.            Bereits in den Jahren 1984 und 1989 wurde beschlossen, dass keine Plakatanschlagtafeln durch die Stadt Kitzingen aufgestellt werden.

 

 

Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion:

 

1.   Der § 1 der Plakatierungsverordnung ist um folgende Absätze zu ergänzen:

 

Vor Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden sowie vor Bürgerentscheiden werden von der Stadt Kitzingen Plakatsäulen und / oder Anschlagtafeln an zentralen Orten aufgestellt, die ausschließlich für Wahlplakate bestimmt sind. Die Werbefläche ist pro Partei bzw. Wählergruppe auf 1,0 m² beschränkt.

 

Wahlplakate und ähnliche Anschläge können bei

 

Europawahlen                   6 Wochen vor dem Wahltermin

Bundestagswahlen            6 Wochen vor dem Wahltermin

Landtagswahlen                6 Wochen vor dem Wahltermin

Kommunalwahlen                         6 Wochen vor dem Wahltermin

Volksbegehren                  während der Dauer der Auslegung der Eintragslisten

Volksentscheiden              4 Wochen vor dem Abstimmungstermin

 

an den Plakatsäulen und / oder Anschlagtafeln gemäß § 1 angebracht werden.

 

Diese Werbemittel müssen innerhalb einer Woche nach der Wahl wieder entfernt werden.

 

2.  Der § 2 entfällt.