Betreff
KIK-Antrag 128 auf Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in den Entscheidungsprozess über Möglichkeiten des Ankaufs und der Verwendung der Marshall Heights mittels Bürgerentscheid
Vorlage
2013/031
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

KIK-Antrag 128

Die KIK beantragt die Bevölkerung Kitzingens in den Entscheidungsprozess über die Möglichkeit des Ankaufs und der Verwendung der Marshall Heights mit ein­zubeziehen und einen Bürgerentscheid nach § 18a(2) der Gemeindeordnung zu beschließen.

Der Freistaat Bayern sieht im §18a der Gemeindeordnung ausdrücklich vor, dass eine Kommune zur Herbeiführung einer Entscheidung sich auch eines Bürgerentscheids bedie­nen kann.

Nachdem die Diskussion um die zukünftige Verwendung der Marshall Heights im Stadtrat äußerst kontrovers geführt wird, hält KIK es für angemessen die Bürger an der endgültigen Entscheidungsfindung zu beteiligen.

Der Stadtrat kann dafür - mit einfacher Mehrheit - die Durchführung eines sog. >Ratsbegehrens< selbst beschließen. Das Ergebnis dieses Bürgerentscheides hat die Qualität eines Stadtratsbeschlusses. KIK hält diese Methode des direkten, demo­kratischen Referendums als den am besten geeigneten Weg diese äußerst wichtige Grundsatzentscheidung hinsichtlich unserer Stadtentwicklung im Bereich Marshall Heights herbeizuführen und gleichzeitig dafür die größtmögliche Akzeptanz in der Bevölkerung zu finden.

Nach Auffassung der KIK ist es unumgänglich, sich mit der Thematik Marshall Heights konzentriert und umfassend zu beschäftigen sowie zeitnah die geforderte Entscheidung zu treffen. Zur Einhaltung der knapp festgesetzten Fristen ist eine Behandlung der vorgelegten KIK-Anträge im Wege der Dringlichkeit nach § 26(1) GO notwendig.

Wir bitten die Damen und Herren des Stadtrates daher diese Anträge bereits im Januar zu behandeln und abstimmen zu lassen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Antrag zielt auf die Einbeziehung der Bevölkerung in den Entscheidungsprozess, indem ein Bürgerentscheid nach Art. 18 a Abs. 2 BayGO beschlossen wird.

Dieser lautet wie folgt: „Der Gemeinderat kann beschließen, daß über eine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreis der Gemeinde ein Bürgerentscheid stattfindet.“

Als Anlage wird der gesamte Art. 18 a BayGO beigefügt, die weitere Rechtslage im Übrigen in der Sitzung erklärt.

Über die im angestrebten Beschlussentwurf zur Entscheidung (durch die Bürger) zu stellende Frage ist im Antrag kein konkreter Wortlaut genannt.

Ob diese Frage bereits vor der Sondersitzung am 04.03.2013formuliert werden kann bzw. soll, ist aus Sicht der Verwaltung fraglich.

 

 

 

Die Kitzinger Bevölkerung ist in den Entscheidungsprozess über die Möglichkeit des Ankaufs und der Verwendung der Marshall Heights mit einzubeziehen, es findet ein Bürgerentscheid nach Art 18 a Abs. 2 BayGO statt.