KIK-Antrag
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Die KIK
beantragt die Bevölkerung Kitzingens in den Entscheidungsprozess über die Möglichkeit
des Ankaufs und der Verwendung der Marshall Heights mit einzubeziehen und
einen Bürgerentscheid nach § 18a(2) der Gemeindeordnung zu beschließen.
Der
Freistaat Bayern sieht im §18a der Gemeindeordnung ausdrücklich vor, dass eine
Kommune zur Herbeiführung einer Entscheidung sich auch eines Bürgerentscheids
bedienen kann.
Nachdem die
Diskussion um die zukünftige Verwendung der Marshall Heights im Stadtrat
äußerst kontrovers geführt wird, hält KIK es für angemessen die Bürger an der
endgültigen Entscheidungsfindung zu beteiligen.
Der
Stadtrat kann dafür - mit einfacher Mehrheit - die Durchführung eines sog.
>Ratsbegehrens< selbst beschließen. Das Ergebnis dieses Bürgerentscheides
hat die Qualität eines Stadtratsbeschlusses. KIK hält diese Methode des
direkten, demokratischen Referendums als den am besten geeigneten Weg diese
äußerst wichtige Grundsatzentscheidung hinsichtlich unserer Stadtentwicklung im
Bereich Marshall Heights herbeizuführen und gleichzeitig dafür die
größtmögliche Akzeptanz in der Bevölkerung zu finden.
Nach
Auffassung der KIK ist es unumgänglich, sich mit der Thematik Marshall Heights
konzentriert und umfassend zu beschäftigen sowie zeitnah die geforderte
Entscheidung zu treffen. Zur Einhaltung der knapp festgesetzten Fristen ist eine
Behandlung der vorgelegten KIK-Anträge im Wege der Dringlichkeit nach § 26(1)
GO notwendig.
Wir bitten die Damen und Herren des Stadtrates daher
diese Anträge bereits im Januar zu behandeln und abstimmen zu lassen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Antrag zielt auf die
Einbeziehung der Bevölkerung in den Entscheidungsprozess, indem ein
Bürgerentscheid nach Art. 18 a Abs. 2 BayGO beschlossen wird.
Dieser lautet wie folgt: „Der Gemeinderat kann beschließen, daß über eine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreis der Gemeinde ein Bürgerentscheid stattfindet.“
Als Anlage wird der gesamte Art. 18 a BayGO beigefügt, die weitere Rechtslage im Übrigen in der Sitzung erklärt.
Über die im angestrebten Beschlussentwurf zur Entscheidung (durch die Bürger) zu stellende Frage ist im Antrag kein konkreter Wortlaut genannt.
Ob diese Frage bereits vor der Sondersitzung am 04.03.2013formuliert werden kann bzw. soll, ist aus Sicht der Verwaltung fraglich.
Die Kitzinger Bevölkerung ist in den Entscheidungsprozess über die Möglichkeit des Ankaufs und der Verwendung der Marshall Heights mit einzubeziehen, es findet ein Bürgerentscheid nach Art 18 a Abs. 2 BayGO statt.