Das Landratsamt Kitzingen hat die Große Kreisstadt Kitzingen mit Schreiben vom 29.11.2012 darauf hingewiesen, dass mit Aufhebungssatzung vom 12.12.2002 die Satzung für das Städtische Übernachtungsheim, nicht jedoch die Gebührensatzung zu dieser Satzung vom 15.12.1980 in der Fassung der Änderungssatzung vom 21.12.2001, aufgehoben wurde. Da die Gebührensatzung nach Schließung des Übernachtungsheims und Aufhebung der Benutzungssatzung ins Leere läuft, sollte auch die Gebührensatzung zur Satzung für das Städtische Übernachtungsheim aufgehoben werden.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Die Große Kreisstadt erlässt aufgrund von Art. 23, 24 Abs. 1 Ziffer 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende
Satzung
zur Aufhebung der Gebührensatzung zur Satzung für das Städtische
Übernachtungsheim
§ 1
Aufhebung einer Satzung
Die Gebührensatzung für das Städtische Übernachtungsheim vom 15.12.1980 in der Fassung der Änderungssatzung vom 21.12.2001 wird aufgehoben.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 15.06.2013 in Kraft.