Es stellt sich zunächst die
Frage, wie sich ein kommunales Projekt grundsätzlich finanziert. Die
Finanzierung ergibt sich z. T. aus Art. 62 Abs. 2 GO. Grundsätzlich ist
bestimmt, dass sich die Kommune die finanziellen Mittel beschafft, welche sie
zur Aufgabenerfüllung be-nötigt. Das Stadtteilzentrum stellt eine kommunale
Aufgabe im Sinne des Art. 57 Abs. 1 dar.
Zunächst hat die Kommune
grundsätzlich alle sonstigen Einnahmen als erste Finanzierungs-form
heranzuziehen, bevor besondere Entgelte oder Steuererhöhungen vorgenommen
werden. Hierzu zählt insbesondere die Verwendung von Eigenmitteln (Rücklage)
falls diese vorhanden sind. Die Stadt Kitzingen verfügt über Rücklagen, um
damit das Stadtteilzentrum Siedlung zu finanzieren. Die Gemeinde darf aber auch
Kredite für derartige Investitionen auf-nehmen, wenn eine andere Finanzierung wirtschaftlich
unzweckmäßig wäre (Art. 62 Abs. 3
GO).
Aus Sicht der
Finanzverwaltung und nach Rücksprache mit der Regierung von Unterfranken, wird
folgende förderunschädliche Finanzierung des Stadtteilzentrums vorgeschlagen.
Die Investitionszuweisung i.
H. von 1.108.000 Euro wird von der Stadt Kitzingen aus eigenen Mitteln
(Rücklage bzw. Geldmarktkonto) vorfinanziert.
Der Eigenanteil der Stadt
Kitzingen in Höhe von ca. 1,3 Mio Euro wird über ein Kommunal-darlehen mit
einer Laufzeit von 10 Jahren und einem Zinssatz von derzeit 0,74 % finanziert.
Diese Finanzierung ist aus unserer Sicht aufgrund der unsicheren
geldpolitischen Lage im Euroraum die wirtschaftlichere Lösung zur alternativen
Finanzierung über 100 % Mittel aus der Rücklage. Die Mittel in der allgemeinen
Rücklage sind derzeit mit 0,35 % verzinst.
Bei diesem Zinsniveau
fallen auf die Laufzeit von 10 Jahren Zinsen i. H. von 58.120,83 Euro an,
welche aus dem Verwaltungshaushalt zu finanzieren sind (durchschnittlich pro
Jahr 5.813,00 Euro. Die Tilgung in Höhe von jährlich 162.500,00 Euro ist aus
dem Vermögens-haushalt zu finanzieren.
Aus Sicht der
Finanzverwaltung ist es sinnvoll, das Darlehen auch innerhalb der Laufzeit von
10 Jahren zu finanzieren, da sich bei längeren Laufzeiten der Zinssatz entsprechend
erhöht.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der Finanzierung der Maßnahme "Errichtung eines Stadtteilzentrums mit Jugendtreff“
wird wie folgt zugestimmt:
a) Zuwendungen aus dem Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt"
(Regierung von Unterfranken) 1.108.000,00 €
b) Fremdkapital, Kredit vom Kapitalmarkt 1.332.918,99 €
2.440.918,99 €