Betreff
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm II - Soziale Stadt, Errichtung eines Stadtteilzentrums mit Jugendtreff Finanzierungsübersicht
Vorlage
2013/150
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Es stellt sich zunächst die Frage, wie sich ein kommunales Projekt grundsätzlich finanziert. Die Finanzierung ergibt sich z. T. aus Art. 62 Abs. 2 GO. Grundsätzlich ist bestimmt, dass sich die Kommune die finanziellen Mittel beschafft, welche sie zur Aufgabenerfüllung be-nötigt. Das Stadtteilzentrum stellt eine kommunale Aufgabe im Sinne des Art. 57 Abs. 1 dar.

Zunächst hat die Kommune grundsätzlich alle sonstigen Einnahmen als erste Finanzierungs-form heranzuziehen, bevor besondere Entgelte oder Steuererhöhungen vorgenommen werden. Hierzu zählt insbesondere die Verwendung von Eigenmitteln (Rücklage) falls diese vorhanden sind. Die Stadt Kitzingen verfügt über Rücklagen, um damit das Stadtteilzentrum Siedlung zu finanzieren. Die Gemeinde darf aber auch Kredite für derartige Investitionen auf-nehmen, wenn eine andere Finanzierung wirtschaftlich unzweckmäßig wäre (Art. 62 Abs.     3 GO).

Aus Sicht der Finanzverwaltung und nach Rücksprache mit der Regierung von Unterfranken, wird folgende förderunschädliche Finanzierung des Stadtteilzentrums vorgeschlagen.

Die Investitionszuweisung i. H. von 1.108.000 Euro wird von der Stadt Kitzingen aus eigenen Mitteln (Rücklage bzw. Geldmarktkonto) vorfinanziert.

Der Eigenanteil der Stadt Kitzingen in Höhe von ca. 1,3 Mio Euro wird über ein Kommunal-darlehen mit einer Laufzeit von 10 Jahren und einem Zinssatz von derzeit 0,74 % finanziert. Diese Finanzierung ist aus unserer Sicht aufgrund der unsicheren geldpolitischen Lage im Euroraum die wirtschaftlichere Lösung zur alternativen Finanzierung über 100 % Mittel aus der Rücklage. Die Mittel in der allgemeinen Rücklage sind derzeit mit 0,35 % verzinst.

Bei diesem Zinsniveau fallen auf die Laufzeit von 10 Jahren Zinsen i. H. von 58.120,83 Euro an, welche aus dem Verwaltungshaushalt zu finanzieren sind (durchschnittlich pro Jahr 5.813,00 Euro. Die Tilgung in Höhe von jährlich 162.500,00 Euro ist aus dem Vermögens-haushalt zu finanzieren.

Aus Sicht der Finanzverwaltung ist es sinnvoll, das Darlehen auch innerhalb der Laufzeit von 10 Jahren zu finanzieren, da sich bei längeren Laufzeiten der Zinssatz entsprechend erhöht.

 

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Finanzierung der Maßnahme "Errichtung eines Stadtteilzentrums mit Jugendtreff“

wird wie folgt zugestimmt:

 

       a) Zuwendungen aus dem Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt"

    (Regierung von Unterfranken)                                                          1.108.000,00 €

b) Fremdkapital, Kredit vom Kapitalmarkt                                            1.332.918,99 €

                                                                                                                      2.440.918,99 €