Siehe beiliegende Gebührenkalkulation.
Die Schiffsanlegestelle am Main mit nur 5 Minuten Fußweg in die Innenstadt von Kitzingen wurde im Jahr 2011 in Betrieb genommen. Seitdem gewinnt der Schifffahrtstourismus in der Stadt Kitzingen zunehmend an Bedeutung.
Nach Art. 8 Abs. 1 KAG soll eine Gemeinde Benutzungsgebühren erheben, wenn eine Ein- richtung überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient.
Nach Art. 8 Abs. 2 KAG soll das Gebührenaufkommen die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken.
1. Der Kostendeckungsgrad für den Betrieb der Personenschifffahrtsanlegestelle wird
auf 100 % festgesetzt.
Überschüsse werden den allgemeinen Haushaltsmitteln zugeführt.
2. Die Anlegegebühr für Schiffe mit einer Schiffslänge bis 65 m beträgt pro Tag 80,00 €
zzgl. gesetzliche MwSt. (z. Zt. 19 %).
3. Die Anlegegebühr für Schiffe mit einer Schiffslänge ab 65 m beträgt pro Tag 250,00 €
zzgl. gesetzliche MwSt. (z. Zt. 19 %).
4. Die Gebühr für den Bezug von Strom wird auf 0,35 € pro kWh zzgl. gesetzliche MwSt.
(z. Zt. 19 %) festgelegt.
5. Die Gebühr für den Bezug von Frischwasser wird auf 2,50 € pro m³ zzgl. gesetzliche
MwSt. (z. Zt. 7 %) festgelegt.