Betreff
Gebührenkalkulation für die Personenschifffahrtsanlegestelle der Stadt Kitzingen, Festsetzung der Gebühren
Vorlage
2013/271
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Siehe beiliegende Gebührenkalkulation.

 

Die Schiffsanlegestelle am Main mit nur 5 Minuten Fußweg in die Innenstadt von Kitzingen wurde im Jahr 2011 in Betrieb genommen. Seitdem gewinnt der Schifffahrtstourismus in der Stadt Kitzingen zunehmend an Bedeutung.

 

Nach Art. 8 Abs. 1 KAG soll eine Gemeinde Benutzungsgebühren erheben, wenn eine Ein- richtung überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient.

Nach Art. 8 Abs. 2 KAG soll das Gebührenaufkommen die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken.

 

 

1.    Der Kostendeckungsgrad für den Betrieb der Personenschifffahrtsanlegestelle wird

auf 100 % festgesetzt.

Überschüsse werden den allgemeinen Haushaltsmitteln zugeführt.

 

2.    Die Anlegegebühr für Schiffe mit einer Schiffslänge bis 65 m beträgt pro Tag 80,00 €

zzgl. gesetzliche MwSt. (z. Zt. 19 %).

 

3.    Die Anlegegebühr für Schiffe mit einer Schiffslänge ab 65 m beträgt pro Tag 250,00 €

zzgl. gesetzliche MwSt. (z. Zt. 19 %).

 

4.    Die Gebühr für den Bezug von Strom wird auf 0,35 € pro kWh zzgl. gesetzliche MwSt.

(z. Zt. 19 %) festgelegt.

 

5.    Die Gebühr für den Bezug von Frischwasser wird auf 2,50 € pro m³ zzgl. gesetzliche

MwSt. (z. Zt. 7 %) festgelegt.