Betreff
Nordtangente BA I - Lärmschutzwände Nr. 3 - 5 und 3a, hier: Genehmigung Nachträge Fa. Bilfinger Berger
Vorlage
2013/288
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

1.      Ausgangslage

 

a)      Die Lärmschutzwände Nr. 3, 4 und 5 sind Bestandteil der Baumaßnahme Nordtangente BA I. Das Baurecht wurde mit Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Unterfranken vom 16.12.2003 erwirkt.

 

b)     Die Lärmschutzwand Nr. 3a (Nordtangente BA IIIa an den Anwesen Lochweg 2 und 8) ist Bestandteil des Bebauungsplan Nr. 84 Großlangheimer Straße Nord. Baurecht wurde mit Bekanntmachung vom 28.02.2005 erwirkt. Die Regierung von Unterfranken hat, im Zuge des Zuwendungsverfahrens, mit Bescheid vom 11.04.2011 den vorzeitigen Baubeginn für die Lärmschutzwand zugestimmt.

 

c)      Die Lärmschutzwände Nr. 3 – 5 und 3a wurden in 2011 gemeinsam ausgeschrieben. Der Finanzausschuss der Stadt Kitzingen hat mit Beschluss vom 24.02.2011 der Vergabe an die Fa. Bilfinger Berger zugestimmt.

 

d)     Nach Schlussrechnung der Baumaßnahme stehen noch Nachträge in Höhe von insgesamt 20.039,60 € incl. 19% MWSt aus. Die Genehmigung der Nachträge liegt im Zuständigkeitsbereich des Finanzausschusses.

 

2.      Angefallene Nachträge

 

Die zusätzlich angefallenen und erforderlichen Leistungen sind im Wesentlichen:

·         Mehraufwendungen durch angetroffene Bohrhindernisse bei der Herstellung der Gründungsarbeiten (Bohrpfahlgründungen)

·         Einbau von Kalksplitt vor und hinter Lärmschutzwand Nr. 3. Statt Bodenverfüllungen mit Oberbodenandeckungen wurden die Arbeitsräume mit Splitt verfüllt. Hierdurch geringerer Unterhalt!

·         Entsorgung von unbrauchbarem Aushubmaterial.

·         Einbau von Einkornbeton zwischen Lärmschutzwand Nr. 4 und Gehweg. Hierdurch geringerer Unterhalt!

·         Zusätzlich erforderliche Angleichungsarbeiten

·         Zusätzliche Baustelleneinrichtung für Lärmschutzwand Nr. 3a (Lochweg). Die Erstellung der Lärmschutzwand konnte erst nach der Natur in Kitzingen erstellt werden.

 

Die Nachtragsangebote wurden von der Bauoberleitung, Ingenieurgesellschaft mbH Georg Maier Würzburg, geprüft und auf insgesamt brutto 20.039,60 € festgestellt.

 

 

3.      Kostenvergleich

 

Die Baumaßnahme ist fertig gestellt und (bis auf die Nachträge) abgerechnet. Es ergibt sich unter Einbeziehung der Nachträge folgende Kostenentwicklung (incl. MWSt):

 

Kostenberechnung                        393.500,00 €

 

Vergabesumme                             321.063,39 €  (-18,4% zu Kostenberechnung)

 

Schlussrechnungssumme             340.494,01 €  (-13,5% zu Kostenberechnung)

(incl. Nachträge)

 

Die Schlussrechnungssumme, incl. den geprüften Nachtragsforderungen, liegt mit brutto 19.430,62 € rd. 6,1% über der Vergabesumme. Im Vergleich zur Kostenberechnung liegt die Maßnahme brutto 53.005,99 € unter den veranschlagten Kosten. Dies entspricht einer Einsparung in Höhe von 13,5%.

 

 

4.      Finanzierung

 

Auf der HH-Stelle 1.6309.9501 stehen ausreichend Mittel zur Verfügung.

 

 

5.      Weiteres Vorgehen

 

Nach Genehmigung der Nachtragsforderungen durch den Finanzausschuss wird die erforderliche Nachtragsvereinbarung durch den Oberbürgermeister unterzeichnet. Anschließend wird der noch ausstehende Zahlungsbetrag in Höhe von brutto 20.039,60 € an die Fa. Bilfinger Berger überwiesen.

 

Darüber hinaus bestehen keine weiteren Forderungen der Fa. Bilfinger Berger.

 

 

 

 

 

1.      Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.      Die geprüften Nachtragsangebote der Fa. Bilfinger Berger wurden auf insgesamt brutto 20.039,60 € festgestellt. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, einen entsprechenden Nachtragsvertrag zu unterzeichnen.