1. Ausgangslage
a) Die Lärmschutzwände Nr. 3, 4 und 5 sind
Bestandteil der Baumaßnahme Nordtangente BA I. Das Baurecht wurde mit
Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Unterfranken vom 16.12.2003
erwirkt.
b) Die Lärmschutzwand Nr. 3a (Nordtangente BA
IIIa an den Anwesen Lochweg 2 und 8) ist Bestandteil des Bebauungsplan Nr. 84 Großlangheimer
Straße Nord. Baurecht wurde mit Bekanntmachung vom 28.02.2005 erwirkt. Die
Regierung von Unterfranken hat, im Zuge des Zuwendungsverfahrens, mit Bescheid
vom 11.04.2011 den vorzeitigen Baubeginn für die Lärmschutzwand zugestimmt.
c) Die Lärmschutzwände Nr. 3 – 5 und 3a wurden
in 2011 gemeinsam ausgeschrieben. Der Finanzausschuss der Stadt Kitzingen hat
mit Beschluss vom 24.02.2011 der Vergabe an die Fa. Bilfinger Berger
zugestimmt.
d) Nach Schlussrechnung der Baumaßnahme stehen
noch Nachträge in Höhe von insgesamt 20.039,60 € incl. 19% MWSt aus. Die
Genehmigung der Nachträge liegt im Zuständigkeitsbereich des Finanzausschusses.
2. Angefallene
Nachträge
Die zusätzlich
angefallenen und erforderlichen Leistungen sind im Wesentlichen:
·
Mehraufwendungen
durch angetroffene Bohrhindernisse bei der Herstellung der Gründungsarbeiten
(Bohrpfahlgründungen)
·
Einbau
von Kalksplitt vor und hinter Lärmschutzwand Nr. 3. Statt
Bodenverfüllungen mit Oberbodenandeckungen wurden die Arbeitsräume mit Splitt
verfüllt. Hierdurch geringerer Unterhalt!
·
Entsorgung
von unbrauchbarem Aushubmaterial.
·
Einbau
von Einkornbeton zwischen Lärmschutzwand Nr. 4 und Gehweg. Hierdurch geringerer
Unterhalt!
·
Zusätzlich
erforderliche Angleichungsarbeiten
·
Zusätzliche
Baustelleneinrichtung für Lärmschutzwand Nr. 3a (Lochweg). Die Erstellung der
Lärmschutzwand konnte erst nach der Natur in Kitzingen erstellt werden.
Die Nachtragsangebote wurden von der
Bauoberleitung, Ingenieurgesellschaft mbH Georg Maier Würzburg, geprüft und auf
insgesamt brutto 20.039,60 € festgestellt.
3. Kostenvergleich
Die Baumaßnahme ist fertig gestellt und (bis
auf die Nachträge) abgerechnet. Es ergibt sich unter Einbeziehung der Nachträge
folgende Kostenentwicklung (incl. MWSt):
Kostenberechnung 393.500,00 €
Vergabesumme 321.063,39
€ (-18,4% zu Kostenberechnung)
Schlussrechnungssumme 340.494,01 € (-13,5% zu Kostenberechnung)
(incl. Nachträge)
Die Schlussrechnungssumme, incl. den geprüften
Nachtragsforderungen, liegt mit brutto 19.430,62 € rd. 6,1% über der
Vergabesumme. Im Vergleich zur Kostenberechnung liegt die Maßnahme brutto
53.005,99 € unter den veranschlagten Kosten. Dies entspricht einer Einsparung
in Höhe von 13,5%.
4. Finanzierung
Auf der HH-Stelle 1.6309.9501 stehen
ausreichend Mittel zur Verfügung.
5. Weiteres
Vorgehen
Nach Genehmigung der Nachtragsforderungen
durch den Finanzausschuss wird die erforderliche Nachtragsvereinbarung durch
den Oberbürgermeister unterzeichnet. Anschließend wird der noch ausstehende
Zahlungsbetrag in Höhe von brutto 20.039,60 € an die Fa. Bilfinger Berger
überwiesen.
Darüber hinaus bestehen keine weiteren
Forderungen der Fa. Bilfinger Berger.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Die geprüften Nachtragsangebote der Fa. Bilfinger Berger wurden auf insgesamt brutto 20.039,60 € festgestellt. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, einen entsprechenden Nachtragsvertrag zu unterzeichnen.