Betreff
Antrag der CSU-Fraktion, hier: Parksituation in der Armin-Knab-Straße, Verbot von LKW-Dauerparkern
Vorlage
2013/301
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

In Ihrem Antragsschreiben vom 07.08.2013 (Anlage 1) informiert die CSU-Stadtratsfraktion darüber, dass seit vielen Monaten wieder verstärkt Lastkraftwagen in der Armin-Knab-Straße parken würden. Im Antragsschreiben wird auf das erhebliche Gefahrenpotential für die Eltern und Kinder des St. Vinzenz-Kindergartens hingewiesen. Des Weiteren bestünde für Anwohner und Besucher keine Parkmöglichkeit. Die CSU-Stadtratsfraktion bittet daher für dieses Gebiet eine Regelung zu finden und entsprechende Verbotsschilder aufzustellen.

 

In der Armin-Knab-Straße ist die Halte- bzw. Parksituation derzeit durch verschiedene Beschilderungen geregelt. Von der Gleiwitzer Straße kommend besteht auf Höhe der öffentlichen Toilette ein Parkverbot an Werktagen von 7:00 bis 9:00 Uhr, auf der gegenüberliegenden Straßenseite entlang des Kindergartens ein Parkverbot von Montag – Freitag für den Zeitraum von 7:00 bis 17:00 Uhr. Ab dem Anwesen „Armin-Knab-Straße 5“ besteht ein einseitiges Parkverbot an Werktagen.

 

Um den vom Antragsteller angestrebten Zweck zu erreichen, wird vorgeschlagen, dass an den Parkverboten zu Beginn der Armin-Knab-Straße (Höhe öffentliche Toilette und Kindergarten), die zeitlichen Einschränkungen entfernt werden. Des Weiteren sollte ein Parkverbot ab den Anwesen Armin-Knab-Straße Nrn. 1 bis 5 mit dem Zusatzschild „für LKW“ angeordnet werden. Bei diesem Vorgehen würde der Zweck, dass keine Lastkraftwagen in der Nähe des Kindergartens parken erreicht werden. Für die Anwohner der Armin-Knab-Straße würden noch ausreichend Halte- und Parkmöglichkeiten bestehen.

 

Eine Änderung der Regelung ab dem Anwesen Nr. 5 wird nicht für notwendig erachtet, da es ab hier aufgrund zahlreicher Grundstückseinfahrten sehr schwer sein dürfte einen LKW abzustellen.

 

 

 

1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die zeitlichen Beschränkungen der Parkverbote auf Höhe 

    des Kindergartens und der öffentlichen Toilette in der Armin-Knab-Straße aufzuheben.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, vom Grundstück Armin-Knab-Straße 1 bis 5 ein

    Parkverbot für Lastkraftwagen (Zeichen Nr. 286 und 1048-12 StVO) anzuordnen.