1.
Anlass und Ziele
der 4. Änderung des Bebauungsplans
Für das
Industriegebiet „Schwarzacher Straße West“ im Nordosten der Stadt Kitzingen
besteht der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 66 „Schwarzacher Straße West“ mit
Grünordnungsplan in der Fassung vom 20.08.1992. Dieser setzt für einen östlich
der Straße „Am Dreistock“ gelegenenTeilbereich eine öffentliche Grünfläche einschließlich
naturschutzrechtlicher Ausgleichsfläche sowie Flächen für Bahnanlagen und
öffentliches Verkehrsgrün/ Abstandsgrün fest. Da einzelne Flächen im genannten
Teilbereich bereits bebaut sind und weitere Flächen innerhalb des Teilbereichs
zukünftig einer Bebauung zugeführt werden sollen, soll nunmehr der gesamte
Teilbereich als „Industriegebiet“ einschließlich einer kleineren Teilfläche für
Ver- und Entsorgung festgesetzt werden. Zudem sollen neue Baugrenzen für die
vorhandene und die zukünftig geplante Bebauung in diesem Teilbereich festgelegt
werden. Ein Bedarf zur Freihaltung einer Trasse für Bahnanlagen besteht
zukünftig nicht mehr, so dass eine Überplanung der bisherigen Flächen für
Bahnanlagen im Teilbereich möglich ist. Die bisherige Ausgleichsfläche (Fl.-Nr.
5062/10) im Teilbereich ist auf alternativen Grundstücken im Nordosten des
Stadtgebiets auszuweisen. Der Umfang der Ausgleichsfläche erhöht sich dabei um
den aufgrund der geänderten Festsetzung im Teilbereich zusätzlich anfallenden
Ausgleichsbedarf.
Um die
Bebauungsplanung an die geänderten Planungserfordernisse im genannten
Teilbereich anzupassen, hat der Stadtrat der Stadt Kitzingen am 08.11.2012 die
4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 66 „Schwarzacher Straße West“ beschlossen. Die
4. Änderung des Bebauungsplansbeinhaltet dabei auch die Ausweisung der durch
die Planänderung erforderlichen Ausgleichsfläche im Nordosten des Stadtgebiets.
Mit der 4.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 66 „Schwarzacher Straße West“ wurde das Büro
für Städtebau und Architektur Dr. Holl in Würzburg beauftragt.
2.
Vorbereitende
Bauleitplanung
Die Stadt
Kitzingen verfügt über einen rechtswirksamen Flächennutzungsplan in der letzten
Gesamtüberarbeitung, 23. Änderung, vom 08.04.2008. Zuletzt geändert wurde der
Flächennutzungsplan durch die 39. Änderung, wirksam geworden mit Bekanntmachung
vom 07.03.2012.
Die Ausweisung
eines Industriegebiets im Rahmen der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 66
„Schwarzacher Straße West“ ist mit den Darstellungen des Flächennutzungsplans,
der für das Plangebiet der 4. Bebauungsplanänderung an der Straße „Am
Dreistock“ gewerbliche Baufläche ausweist, grundsätzlich vereinbar. Die 4. Änderung
des Bebauungsplans Nr. 66 „Schwarzacher Straße West“ ist insofern aus dem
Flächennutzungsplan entwickelt und stimmt mit den Zielen der Siedlungsentwicklung
der Stadt Kitzingen überein.
3.
Verfahrensstand
(1)
Der Beschluss zur 4.
Änderung des Bebauungsplans „Schwarzacher Straße West“ wurde am 08.11.2012 in
öffentlicher Sitzung vom Gemeinderat gefasst.
(2)
Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 16.07.2013
frühzeitig unterrichtet und am Bebauungsplan-änderungsverfahren beteiligt.
(3)
Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit fand in Form einer 4-wöchigen Planauflage im
Stadtbauamt statt (29.07. – 23.08.2013). Parallel wurden die Planunterlagen
auch im Internet bereitgestellt.
4.
Frühzeitige
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Die im Rahmen der
frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange vorgebrachten Anregungen zum Änderungsentwurf ergeben sich aus der
beigefügten tabellarischen Zusammenstellung.
Die Verwaltung
empfiehlt die Abwägung gemäß den jeweiligen Vorschlägen in der Zusammenstellung.
5.
Frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit
Die im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vorgebrachten Anregungen zum
Änderungsentwurf ergeben sich aus der beigefügten tabellarischen Zusammenstellung.
Die Verwaltung
empfiehlt die Abwägung gemäß den jeweiligen Vorschlägen in der
Zusammenstellung.
6.
Nächste
Verfahrensschritte
Der Entwurf des
Bebauungsplanes in der Fassung der 4. Änderung ist unter Berücksichtigung der
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Anhörung nun gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich für die Dauer 1 Monats auszulegen. Parallel werden die Träger öffentlicher
Belange und sonstigen Fachbehörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zum
Entwurf des Bebauungsplanes gebeten.
1.
Die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
eingegangenen Anregungen werden nach gerechter Abwägung der öffentlichen und
privaten Belange gegeneinander und untereinander (nach § 1 Abs. 7 BauGB)
entsprechend der in der beigefügten tabellarischen Zusammenstellung
vorgeschlagenen Abwägungsvorschläge beschlossen.
2.
Die im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
nach § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen werden nach gerechter
Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander
(nach § 1 Abs. 7 BauGB) entsprechend der
in der beigefügten tabellarischen Zusammenstellung vorgeschlagenen
Abwägungsvorschläge beschlossen.
3.
Der beigefügte Entwurf
des Bebauungsplans „Schwarzacher Straße West“ in der Fassung der 4. Änderung
mit zeichnerischem Teil, planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen
Bauvorschriften zum Bebauungsplan, jeweils in der Fassung vom 17.10.2013, mit
Begründung mit Umweltbericht nach § 2a BauGB in der Fassung vom 17.10.2013 und den
geänderten Festsetzungen zum Grünordnungsplan in der Fassung vom 17.10.2013 wird gebilligt.
4.
Der gebilligte Entwurf
wird nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die betroffenen Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt
und von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB in Verbindung
mit § 4a Abs. 2 BauGB benachrichtigt.