Betreff
Haushaltsüberschreitung HSt. 4641 7181 - Kinderbetreuung allgemein, Auszahlung Staatszuschuss
Vorlage
2013/319
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Begründung der Schulverwaltung:

 

  1. Die Endabrechnung für das Kindergartenjahr 2011/2012 erfolgte erst im März 2013 und nicht mehr Ende 2012 in Höhe von 285.954,47 € (Staatszuschuss).
    Diese Mittel waren in dieser Höhe nicht im Haushalt 2013 eingeplant.

    Die Mittel für die Endabrechnungen werden immer als Schätzwert angegeben, da noch keine endgültigen Zahlen vorliegen.

    Zudem wurde der Basiswert für die Abrechnung des Zuschusses vom Bayerischen Sozialministerium von 886,32 € auf 902,92 € (1,87 %) erhöht.


  2. Das Kindergartenjahr 2013/2014 umfasst nicht 12 Kalendermonate sondern einmalig 16 Monate, da das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen das Kindergartenjahr dem Kalenderjahr anpasst. Somit werden die Förderabschläge vom 01.09.2013 bis 31.12.2014 berechnet. Dies hat zur Folge, dass die Abschläge höher ausfallen. Diese Erhöhung wurde bei den Mittelanmeldun-gen für das Haushaltsjahr 2013 nicht berücksichtigt, da diese Faktoren seinerzeit noch nicht klar waren.


  3. Daneben erhöhte die Bayerische Staatsregierung die zusätzlichen „Freiwilligen Leistungen“.

 

Zum einen wurde die Kostenfreiheit des letzten Kindergartenjahres (der Staat leistet für jedes Vorschulkind einen Zuschuss) von 50 € auf 100 € pro Vorschulkind pro Monat angehoben.

 

Zum anderen unterstützt der Staat die Träger bei der Verbesserung der Qualität. Hierzu wird der Basiswert um einen Qualitätsbonus erhöht. Der Qualitätsbonus für

die Förderabschläge 2013/2014 wird auf 52 € festgesetzt, d.h. der Basiswert für den staatlichen Förderanteil erhöht sich um 52 € für ein Kind mit einer Buchungszeit von

3 bis 4 Stunden.

 

 

Die Mehrausgaben für die Auszahlung des Staatszuschusses sind durch die Mehrein-nahmen gedeckt.

 

 

 

 

Die Haushaltsüberschreitung für das Rechnungsjahr 2013 bei

 

HSt.

Bezeichnung

Haushaltsansatz

Überschreitungs- betrag

VwHh:

4641 7181

 

 

 

 

Kinderbetreuung allgemein;

Auszahlung Staatszuschuss

 

 

 

1.665.000,00 €

 

 

 

 

90.186,00 €

 

 

 

 

wird genehmigt.

 

Die Deckung erfolgt durch die Mehreinnahmen bei dem Staatszuschuss HSt. 4641 1710.