hier: Gemeinde Buchbrunn: 4. Änderung des Bebauungsplans "Gärten" - Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB
1. Ausgangslage
Mit Schreiben vom 31.10.2013. (Eingang Bauamt: 04.11.2013) teilt das Ing.-Büro ARZ Ingenieure., Würzburg, im Auftrag der Gemeinde Buchbrunn mit, dass der Bebauungsplan „Gärten“ (Am Schelm / Am Klettenberg) zum 4. mal geändert wird.
Die Stadt Kitzingen wird als Nachbargemeinde im Rahmen des Verfahrens nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Die Gemeinde Buchbrunn hat in ihrer Sitzung am 18.10
2012 den Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Am
Schelm/Am Klettenberg, Bereich Gärten, gefasst.
Neben dem Aufstellungsbeschluss wurden außerdem die
Friedhofs- und Gewerbeflächen aus dem alten Planstand Am Schelm/ Am Klettenberg
aufgehoben. Die betroffenen Flächen sind im Planausschnitt auf Seite 3 der
Begründung zum Bebauungsplan dargestellt.
Der Aufstellungsbeschluss für beide Verfahren vom
18.10.2012 wurde ortsüblich durch Aushang am 02.11.2012 öffentlich bekannt
gemacht.
In der Sitzung vom 20.12.2012 hat der Gemeinderat
eine Änderung des Geltungsbereiches der 4. Änderung des Bebauungsplanes Am
Schelm/ Am Klettenberg, Bereich Gärten, beschlossen. Dieser
Aufstellungsbeschluss wurde ortsüblich durch Aushang am 03.01.2013 öffentlich
bekannt gemacht.
2. Anlass und Ziel der
Planänderung
Grund zur Aufstellung ist es, im Gemeindegebiet
wieder Bauplätze anbieten zu können.
Noch vorhandene freie Grundstücke befinden sich fast
ausschließlich im Privatbesitz.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes stärkt die
Gemeinde Buchbrunn ihre Funktion als Wohnstandort, da Gewerbe aufgrund der Nähe
zur Kreisstadt Kitzingen im Gemeindegebiet nur in untergeordneter Rolle
vertreten ist.
Der zur frühzeitigen Behörden- und Bürgerbeteiligung
aufgestellte Plan umfasst eine Fläche von ca. 1,33 ha und ist nach § 4 BauNVO
1990 als allgemeines Wohngebiet festgesetzt.
Das Plangebiet grenzt östlich unmittelbar an den
Sportplatz der Gemeinde Buchbrunn an und bildet den ersten Schritt zur
Ortsabrundung im Süden von Buchbrunn.
Im Norden schließt die vorhandene Bebauung an, im
Westen Privatgärten. Nur im Süden wird der Geltungsbereich von landwirtschaftlich
genutzten Flächen begrenzt.
Das Gelände befindet sich zum größten Teil im Besitz
der Gemeinde Buchbrunn. Das Plangebiet erstreckt sich von ca. 241,00 m ü. NN im
Nordosten bis zu ca. 247,00 m ü. NN im Westen. Das Gelände wird derzeit überwiegend
landwirtschaftlich genutzt.
Näheres ist der beigefügten Begründung (Anlage 2) zu
entnehmen.
3. Empfehlung der Verwaltung
Aus Sicht der Verwaltung werden keine Belange der
Stadt Kitzingen berührt. Daher wird dem Stadtrat die Zustimmung zur geplanten Änderung
des Bebauungsplanes empfohlen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das
Abstimmungsergebnis an das mit der Änderung beauftragte Planungsbüro
mitzuteilen.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der Stadtrat stimmt der 4. Änderung des Bebauungsplans „Gärten“ der Gemeinde Buchbrunn zu. Belange der Stadt Kitzingen werden durch die Planänderung nicht berührt.
3. Das Ergebnis ist der Gemeinde Buchbrunn mitzuteilen.