Betreff
Beteiligung als Nachbargemeinde;
hier: Gemeinde Buchbrunn: 4. Änderung des Bebauungsplans "Gärten" - Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
2013/388
Aktenzeichen
61.1/Po
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

1. Ausgangslage

Mit Schreiben vom 31.10.2013. (Eingang Bauamt: 04.11.2013) teilt das Ing.-Büro ARZ Ingenieure., Würzburg, im Auftrag der Gemeinde Buchbrunn mit, dass der Bebauungsplan „Gärten“ (Am Schelm / Am Klettenberg) zum 4. mal geändert wird.

Die Stadt Kitzingen wird als Nachbargemeinde im Rahmen des Verfahrens nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Die Gemeinde Buchbrunn hat in ihrer Sitzung am 18.10 2012 den Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Am Schelm/Am Klettenberg, Bereich Gärten, gefasst.

Neben dem Aufstellungsbeschluss wurden außerdem die Friedhofs- und Gewerbeflächen aus dem alten Planstand Am Schelm/ Am Klettenberg aufgehoben. Die betroffenen Flächen sind im Planausschnitt auf Seite 3 der Begründung zum Bebauungsplan dargestellt.

Der Aufstellungsbeschluss für beide Verfahren vom 18.10.2012 wurde ortsüblich durch Aushang am 02.11.2012 öffentlich bekannt gemacht.

In der Sitzung vom 20.12.2012 hat der Gemeinderat eine Änderung des Geltungsbereiches der 4. Änderung des Bebauungsplanes Am Schelm/ Am Klettenberg, Bereich Gärten, beschlossen. Dieser Aufstellungsbeschluss wurde ortsüblich durch Aushang am 03.01.2013 öffentlich bekannt gemacht.

 

2. Anlass und Ziel der Planänderung

Grund zur Aufstellung ist es, im Gemeindegebiet wieder Bauplätze anbieten zu können.

Noch vorhandene freie Grundstücke befinden sich fast ausschließlich im Privatbesitz.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes stärkt die Gemeinde Buchbrunn ihre Funktion als Wohnstandort, da Gewerbe aufgrund der Nähe zur Kreisstadt Kitzingen im Gemeindegebiet nur in untergeordneter Rolle vertreten ist.

Der zur frühzeitigen Behörden- und Bürgerbeteiligung aufgestellte Plan umfasst eine Fläche von ca. 1,33 ha und ist nach § 4 BauNVO 1990 als allgemeines Wohngebiet festgesetzt.

Das Plangebiet grenzt östlich unmittelbar an den Sportplatz der Gemeinde Buchbrunn an und bildet den ersten Schritt zur Ortsabrundung im Süden von Buchbrunn.

Im Norden schließt die vorhandene Bebauung an, im Westen Privatgärten. Nur im Süden wird der Geltungsbereich von landwirtschaftlich genutzten Flächen begrenzt.

Das Gelände befindet sich zum größten Teil im Besitz der Gemeinde Buchbrunn. Das Plangebiet erstreckt sich von ca. 241,00 m ü. NN im Nordosten bis zu ca. 247,00 m ü. NN im Westen. Das Gelände wird derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt.

Näheres ist der beigefügten Begründung (Anlage 2) zu entnehmen.

 

3. Empfehlung der Verwaltung

Aus Sicht der Verwaltung werden keine Belange der Stadt Kitzingen berührt. Daher wird dem Stadtrat die Zustimmung zur geplanten Änderung des Bebauungsplanes empfohlen.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Abstimmungsergebnis an das mit der Änderung beauftragte Planungsbüro mitzuteilen.

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Stadtrat stimmt der 4. Änderung des Bebauungsplans „Gärten“ der Gemeinde Buchbrunn zu. Belange der Stadt Kitzingen werden durch die Planänderung nicht berührt.

 

3.    Das Ergebnis ist der Gemeinde Buchbrunn mitzuteilen.