hier: Antrag der ödp vom 06.11.2013
- Der als Anlage beigefügte Antrag auf „Live-Übertragung der Stadtratssitzungen“ ging am 06.11.2013 per Mail ein (Anlage 1).
- Über die Datenschutzbeauftragte der Stadt Kitzingen, Frau Wolfbeisz, wurde um eine Stellungnahme des Landesbeauftragten für den Datenschutz gebeten.
Das Ergebnis dieser Anfrage ist der Mail von Frau Wolfbeisz zu entnehmen (Anlage 2).
- In der aktuellen Ausgabe der „Bayerischen Verwaltungsblätter“ ist eine Abhandlung zum Thema „Live-Berichterstattung von kommunalen Gremien im rechtlichen Spannungsfeld“ (Anlage 3).
- Schließlich hatte die Verwaltung noch Gelegenheit mit Herrn Dr. Büchner („Kommunalrechtspapst“ an der Bayerischen Fachhochschule) kurz über dieses Thema zu sprechen. Sein Fazit: „Die Angelegenheit ist nicht so unproblematisch, wie manche Befürworter dies gerne darstellen“.
- Vom Antragsteller wurde auf einige Praxisbeispiele verwiesen, insbesondere auf die Stadt Pfaffenhofen (www.pfaffenhofen.de)
- Im Nachgang der Übermittlung der Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten an den Antragssteller schickte dieser mit Mail vom 23. November einen alternativen Vorschlag zur Ziffer 1 des Antrages, wonach die Sitzungen aufgezeichnet und mit einem Tag Verzögerung für 7 Tage im Internet bereitgestellt werden sollen. Bei dieser Alternative würde die Ziffer 3 des Antrages wegfallen.
Aus der Fülle dieser komplexen und (noch) nicht eindeutigen Rechtslage lassen sich aus Sicht der Verwaltung folgende Schlussfolgerungen ziehen:
1. Der entscheidende Schlüssel für Live-Übertragungen liegt beim Stadtrat, der zunächst über die den Geschäftsgang regelnde Geschäftsordnung zu befinden hat. Die derzeitige Regelung in § 21 Abs. 2, Satz 3 lautet: „Rundfunk- und Fernsehaufnahmen bedürfen der Zustimmung der/ des Vorsitzenden und des Stadtrates“ und ist damit nicht hinreichend konkret.
2. Es ist das Recht jedes Stadtratsmitgliedes als auch der Gemeindebediensteten, die Zustimmung zur Übertragung von Bild oder Ton zu verweigern.
Die Verweigerung der Zustimmung darf nicht in diskriminierender Weise zur Kenntnis gebracht werden.
3. Es ist zudem sicher zu stellen, dass Sitzungsbesucher nicht erkannt werden können.
Zusammenfassend macht die Live-Übertragung aus Sicht der Verwaltung nur Sinn, wenn die weitüberwiegende Mehrheit der Stadtratsmitglieder als auch der Gemeindebediensteten den Übertragungen zustimmt, idealer Weise alle.
(des Antragstellers)
1.
a) Die
öffentlichen Sitzungen des Stadtrats und seiner Ausschüsse, die in den Räumlichkeiten
des Rathauses stattfinden sowie die jährlichen Bürgerversammlungen werden per
Livestream im Internet übertragen.
alternative
b)
Die öffentlichen Sitzungen des Stadtrats und seiner Ausschüsse, die in den
Räumlichkeiten des Rathauses stattfinden sowie die jährlichen
Bürgerversammlungen werden aufgezeichnet und mit einem Tag Verzögerung im
Internet für 7 Tage bereitgestellt.
2.
Bild- und
Tonaufnahmen erfolgen nur von der jeweiligen Rednerin/ dem jeweiligen Redner.
Jedes Ratsmitglied hat das Recht, insgesamt oder vor einzelnen Redebeiträgen
ausgeblendet zu werden.
3.
ENTFÄLLT
BEI BESCHLUSSFASSUNG 1 B
Die Übertragungen werden
zudem aufgezeichnet und in einer Online-Mediathek auf der Homepage der Stadt
Kitzingen für 10 Tage zur späteren Einsicht zur Verfügung gestellt.
4.
Hinweise auf die
Übertragungen werden auf der Homepage der Stadt Kitzingen und im Stadtmagazin
"Falter" regelmäßig veröffentlicht.
5. Die notwendigen Haushaltsmittel von ca. 15.000,- € für
die Erstinstallation und max. 1.500,- € für die laufenden technischen Kosten
werden im HH ab 2014 bereitgestellt.