hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Offenlage des Planentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB und Satzungsbeschluss
1.
Anlass und Ziele der 4. Änderung des
Bebauungsplans
Für das Industriegebiet „Schwarzacher Straße
West“ im Nordosten der Stadt Kitzingen besteht der rechtskräftige Bebauungsplan
Nr. 66 „Schwarzacher Straße West“ mit Grünordnungsplan in der Fassung vom
20.08.1992. Dieser setzt für einen östlich der Straße „Am Dreistock“ gelegenen Teilbereich
eine öffentliche Grünfläche einschließlich naturschutzrechtlicher
Ausgleichsfläche sowie Flächen für Bahnanlagen und öffentliches Verkehrsgrün/
Abstandsgrün fest. Da einzelne Flächen im genannten Teilbereich bereits bebaut
sind und weitere Flächen innerhalb des Teilbereichs zukünftig einer Bebauung
zugeführt werden sollen, soll nunmehr der gesamte Teilbereich als
„Industriegebiet“ einschließlich einer kleineren Teilfläche für Ver- und
Entsorgung festgesetzt werden. Zudem sollen neue Baugrenzen für die vorhandene
und die zukünftig geplante Bebauung in diesem Teilbereich festgelegt werden. Besondere
Berücksichtigung fand dabei die aktuelle Erweiterungsabsicht eines bestehenden
Betriebes, der auf Grund vorgegebener Grundstücksgrenzen nur sehr begrenzte
räumliche Möglichkeiten für Anbauten hat. Dementsprechend wurden für diesen
Bereich (FlNr. 5062/9 und 5062/10), die Baugrenzen so festgelegt, dass eine
Betriebserweiterung und damit der Erhalt des Betriebes am Standort Kitzingen
ermöglicht wird.
Ein Bedarf zur Freihaltung einer Trasse für
Bahnanlagen besteht zukünftig nicht mehr, so dass eine Überplanung der
bisherigen Flächen für Bahnanlagen im Teilbereich möglich ist. Die bisherige
Ausgleichsfläche (Fl.-Nr. 5062/10) im Teilbereich ist auf alternativen Grundstücken
im Nordosten des Stadtgebiets auszuweisen. Der Umfang der Ausgleichsfläche
erhöht sich dabei um den auf Grund der geänderten Festsetzung im Teilbereich
zusätzlich anfallenden Ausgleichsbedarf (s. Begründung/ Umweltbericht S. 16
f.).
Um die Bebauungsplanung an die geänderten
Planungserfordernisse im genannten Teilbereich anzupassen, hat der Stadtrat der
Stadt Kitzingen am 08.11.2012 die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 66
„Schwarzacher Straße West“ beschlossen. Die 4. Änderung des Bebauungsplans beinhaltet
dabei auch die Ausweisung der durch die Planänderung erforderlichen
Ausgleichsfläche im Nordosten des Stadtgebiets. Entsprechend der gesetzlichen
Vorschriften wurde zum Bebauungsplan auch ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB
durch ein Fachbüro erstellt, dieser ist in der Begründung zum Plan enthalten.
Mit der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr.
66 „Schwarzacher Straße West“ wurde das Büro für Städtebau und Architektur Dr.
Holl in Würzburg beauftragt.
2.
Vorbereitende Bauleitplanung
Die Stadt Kitzingen verfügt über einen
rechtswirksamen Flächennutzungsplan in der letzten Gesamtüberarbeitung (23.
Änderung) vom 08.04.2008. Zuletzt geändert wurde der Flächennutzungsplan durch
die 39. Änderung, wirksam geworden mit Bekanntmachung vom 07.03.2012.
Die Ausweisung eines Industriegebiets im
Rahmen der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 66 „Schwarzacher Straße West“ ist
mit den Darstellungen des Flächennutzungsplans, der für das Plangebiet an der
Straße „Am Dreistock“ gewerbliche Baufläche ausweist, grundsätzlich vereinbar.
Die 4. Änderung des Bebauungsplans ist insofern aus dem Flächennutzungsplan
entwickelt und stimmt mit den Zielen der Siedlungsentwicklung der Stadt
Kitzingen überein.
3.
Verfahrensstand
a)
Der Beschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr.
66 „Schwarzacher Straße West“ wurde am 08.11.2012 in öffentlicher Sitzung vom Stadtrat
gefasst.
b)
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurden mit Schreiben vom 16.07.2013 frühzeitig unterrichtet und am
Bebauungsplanänderungsverfahren beteiligt.
c)
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand
in Form einer 4-wöchigen Planauflage im Stadtbauamt statt (29.07. bis
23.08.2013). Parallel wurden die Planunterlagen auch im Internet
bereitgestellt.
4.
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung von
der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
während des Zeitraums vom 04.11. bis einschl. 06.12.2013 vorgebrachten
Anregungen zum Änderungsentwurf ergeben sich aus der beigefügten tabellarischen
Zusammenstellung. / Es wurden im Rahmen der öffentlichen Auslegung von der
Öffentlichkeit keine Anregungen vorgebracht.
5.
Fazit und Empfehlung der Verwaltung
Wie bereits in Ziff. 1 erwähnt, ist die
Erweiterungsabsicht eines bestehenden Betriebes einer der maßgeblichen Gründe
für die Änderung des Bebauungsplans zur Schaffung des erforderlichen Planungs-
und Baurechts. Inzwischen liegt dem Bauamt auch zur Prüfung der Bauantrag vor.
In Abstimmung mit dem Antragsteller wurden daraufhin während der Offenlage des
Planentwurfs die Baugrenzen für sein Vorhaben nochmals angepasst. Da dies im
Ergebnis städtebaulich vertretbar ist und Dritte von dieser redaktionellen Anpassung
nicht berührt sind, erfolgt keine erneute Auslegung des Planes.
Die Verwaltung empfiehlt die Zustimmung
gemäß den Vorschlägen in der tabellarischen Zusammenstellung der Stellungnahmen.
Die 4. Änderung des Bebauungsplans kann daher zur Satzung beschlossen werden.
Der Satzungsbeschluss ist von der Verwaltung
umgehend bekannt zu machen, damit die Änderung in Kraft tritt.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung
nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 04.11. bis einschließlich 06.12.2013 eingegangenen
Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange werden nach gerechter Abwägung der öffentlichen und
privaten Belange gegeneinander und untereinander (nach § 1 Abs. 7 BauGB)
entsprechend den in der beigefügten tabellarischen Zusammenstellung vorgeschlagenen
Abwägungsvorschlägen beschlossen. Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine
Anregungen vorgebracht.
3. Der beigefügte
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 66 „Schwarzacher Straße West“ in der Fassung der
4. Änderung mit zeichnerischem Teil, planungsrechtlichen Festsetzungen und
örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan, jeweils in der Fassung vom 12.12.2013,
sowie der gemeinsamen Begründung mit Umweltbericht nach § 2a BauGB in der
Fassung vom 12.12.2013 wird
nach § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit Art. 81 BayBO sowie Art. 23 GemO als
Satzung beschlossen.