Betreff
Antrag der ÖDP-Stadtratsgruppe vom 23. November 2013;
Parkmöglichkeiten in der "Böhmerwaldstraße"
Vorlage
2014/143
Aktenzeichen
SG 31
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Mit Schreiben vom 23. November 2013 (Anlage 1) stellte die ÖDP-Stadtratsgruppe den Antrag, dass Park- und Halteverbot zwischen der „Ernst-Reuter-Straße“ und der „Steigerwaldstraße“ bergaufwärts aufzuheben.

 

In der Begründung wird u. a. ausgeführt, dass über die Park- und Haltesituation in diesem Straßenbereich bereits mehrfach diskutiert und beraten wurde. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass es zwischen den Anliegern der Böhmerwaldstraße keine einheitliche Meinung gebe. Grundsätzlich handle es sich bei der „Böhmerwaldstraße“ um eine Anliegerstraße, in der möglichst alle Bürgerinnen und Bürger gleich behandelt werden sollten. Dazu gehöre auch die Möglichkeit zu parken. In anderen Bereichen der „Böhmerwaldstraße“ sei dies beidseitig möglich, im Bereich zwischen „Ernst-Reuter-Straße“ und „Steigerwaldstraße“ nicht. Probleme für die Verkehrsteilnehmer werden lediglich im Winter im Bereich der Steigung eingeräumt, wenn dort angehalten und wieder angefahren werden muss. Sollte dieser Bereich noch nicht ausreichend geräumt sein, könnten die Anlieger, so die Antragsteller, auch über die Strecke „Ernst-Reuter-Straße“/ „Klettenberg“ ausweichen. Die Anwohner des betroffenen Bereiches wären auch mit Parkmöglichkeiten „bergabwärts“ einverstanden.

 

In der Sitzung des Verwaltungs- und Bauausschusses vom 05. März 2013 wurde beschlossen in der „Böhmerwaldstraße“ zwischen der Einmündung „Ernst-Reuter-Straße“ und „Am Schachen“ bergaufwärts ein eingeschränktes Halteverbot anzuordnen. Hintergrund waren u. a. Probleme von Verkehrsteilnehmer, welche bei winterlichen Straßenverhältnissen, bergaufwärts, aufgrund von parkenden Fahrzeugen anhalten und wieder anfahren mussten.

 

Im Oktober 2013 machten die Anwohner der „Böhmerwaldstraße 24 ff u. 26 ff“ eine Eingabe an das Bayerische Ministerium des Inneren (vgl. Anlage 2). In diesem Schreiben wird ausgeführt, dass sich die meisten Verkehrsteilnehmer nicht an die ausgeschilderte max. Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h halten würden. Durch das angeordnete eingeschränkte Halteverbot - bergaufwärts -, würde der Verkehr noch schneller fließen. Im Schreiben an das Bayer. Innenministerium wird weiter ausgeführt, dass man sich an dieser Stelle „die alte Parksituation“ zurück wünsche. Die parkenden Fahrzeuge würden die übrigen Verkehrsteilnehmer zum abbremsen zwingen. Die Schnee- und Eisproblematik, welche u. a. zur Anordnung des eingeschränkten Halteverbotes führte, wird von diesen Anliegern nicht gesehen.

 

Auf die Eingabe der Anwohner der „Böhmerwaldstraße 24 ff und 26 ff“ antwortete das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr mit Schreiben vom 21.11.2013 (Anlage 3). In diesem heißt es u. a. „[…] Sollte sich dabei (gemeint sind Geschwindigkeitsmessungen) ergeben, dass eine Vielzahl von Verkehrsteilnehmern gegen die angeordnete Höchstgeschwindigkeit verstößt, kann dies wegen der Gefahr von Unfällen im Begegnungsverkehr nicht Anlass für die Wiedereinführung der früheren Parkregelung sein. Das Problem ist primär durch verstärkte Geschwindigkeitskontrollen zu lösen und nicht mit den Mitteln des Straßenverkehrsrechts. Der Umstand, dass geltende Verkehrsregelungen durch eine Vielzahl von Verkehrsteilnehmern missachtet werden, stellt keine atypische Gefahrensituation im Sinne des Straßenverkehrsrechts dar, die zusätzliche Verkehrsbeschränkungen – wie eine Wiedereinführung der ursprünglichen Parkregelung – rechtfertigt. […]“ Das Ministerium kommt zu dem Schluss, dass die Anordnung der Stadt Kitzingen durch § 45 StVO gedeckt sei und der Ermessensspielraum korrekt genutzt wurde.

 

 

Aufgrund der Einwendungen von Bewohnern der „Böhmerwaldstraße 24 ff u. 26 ff“ wurden durch die Stadt Kitzingen im Juli 2013 und im Oktober 2013 Geschwindigkeitsmessungen im Bereich der Einmündung „Ernst-Reuther-Straße“ und „Am Schachen“ durchgeführt. Hierbei lagen die durchschnittlichen Geschwindigkeiten bergabwärts zwischen 32 und 37 km/h. Bei der Messung im Juli 2013 fuhren ca. 60% der Verkehrsteilnehmer schneller als die erlaubten 30 km/h, im Oktober 2013 waren es ca. 79% der gemessenen Verkehrsteilnehmer. Bei einer erneuten Messung im April 2014 wurde die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von ca. 36% der Verkehrsteilnehmer überschritten. Des Weiteren wurden im Oktober 2013 die Geschwindigkeiten des bergaufwärts fahrenden Verkehrs gemessen. Hier lag die durchschnittliche Geschwindigkeit bei 32 km/h, wobei ca. 54% der Verkehrsteilnehmer zu schnell fuhren.

 

Bei dem betroffenen Teil der „Böhmerwaldstraße“ handelt es sich um eine reine Anliegerstraße. Die durch die Stadt Kitzingen durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen haben ergeben, dass überwiegend bergabwärts, trotz der von rechts einmündenen Straße „Am Schachen“ zu schnell gefahren wurde. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass der bergabwärts fahrende Verkehr, durch eine Rücknahme des bergaufwärts angeordneten eingeschränkten Halteverbotes, verlangsamt wird. Ein Parken bergabwärts zwischen der Einmündung „Am Schachen“ und der Einmündung „Ernst-Reuther-Str.“ hätte zur Folge, dass die Einsichtnahme in die „Böhmerwaldstraße“ für den aus der Straße „Am Schachen“ kommenden Verkehr bergabwärts eingeschränkt werden würde. Des Weiteren könnte es zu Problemen mit gegenüberliegenden Grundstücksein- und -ausfahrten kommen.

 

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr stellte in seinem Schreiben fest, dass dem Problem der überhöhten Geschwindigkeit nur durch stärkere Kontrollen entgegengewirkt werden könnte. Dementsprechend wurde von Seiten der Stadt Kitzingen mit der Polizeiinspektion Kitzingen Kontakt aufgenommen. Diese sagte zu, dass im Bereich der „Böhmerwaldstraße“ Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden würden.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte dementsprechend der Beschluss vom 05.03.2013 bestehen bleiben und dem Antrag der ÖDP vom 23.11.2013 nicht gefolgt werden.

 

 

Das beidseitige Park- und Halteverbot in der „Böhmerwaldstraße“ zwischen „Ernst- Reuter-Straße“ und „Steigerwaldstraße“ wird „bergaufwärts rechts“ aufgehoben.