Betreff
Gebührenkalkulation für die Friedhöfe der Stadt Kitzingen und der Ortsteile;
Nachkalkulation 2013 und Vorauskalkulation 2014 - 2017
Vorlage
2014/238
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

1.  Siehe beiliegende Gebührenkalkulation.

 

2.  Nachkalkulation 2013

Angestrebt ist wegen des parkähnlichen Charakters des Neuen Friedhofs und der unwirtschaftlichen Ortsteilfriedhöfe ein Kostendeckungsgrad von 80 %.

Bei der Nachkalkulation auf der Basis der Rechnungsergebnisse 2013 errechnet sich ein Kostendeckungsgrad von 88,74 %. Der festgesetzte Kostendeckungsgrad (80 %) wurde um 36.979,18 € überschritten.

 

Die Mehreinnahmen werden nach Art. 8 Abs. 6 Satz 2 KAG sowie § 20 Abs. 4 Satz 2 KommHV einer Sonderrücklage zugeführt und zur Deckung von Fehlbeträgen aus Gebüh-

renmindereinnahmen kommender Jahre verwendet.

 

Die Mehreinnahmen bei den Friedhofsgebühren im Haushaltsjahr 2013 sind auf die derzeit beständige Anzahl von Bestattungen zurückzuführen.

Laut Statistik der Friedhofsverwaltung waren im Haushaltsjahr 2013 insgesamt 220 Be- stattungen zu verzeichnen.

 

Bestattungen der letzten 5 Jahre in Kitzingen und Ortsteilen

 

Haushaltsjahr

Bestattungen

2009

2010

2011

2012

2013

191

210

189

238

220

 

3.  Vorauskalkulation 2014 - 2017

Nach der Vorauskalkulation auf der Basis der durchschnittlichen Haushaltsansätze 2014 - 2017 errechnet sich ein Kostendeckungsgrad von 84,40 %.

 

Der mit Stadtratsbeschluss vom 23.07.2009 festgesetzte Kostendeckungsgrad von 80 % wird erreicht. Eine Erhöhung der Friedhofsgebühren ist nicht erforderlich.

 

 

1.  Nachkalkulation 2013

Der bei der Nachkalkulation auf Basis der betriebswirtschaftlichen Ergebnisse 2013 errechnete Überschuss in Höhe von 36.979,18 € wird gem. § 20 Abs. 4 Satz 2 KommHV einer Sonderrücklage zugeführt und zur Deckung von Fehlbeträgen aus Gebührenminder-einnahmen kommender Jahre verwendet.

 

2.  Vorauskalkulation 2014 - 2017

Aufgrund des in der Vorauskalkulation auf Basis der durchschnittlichen Haushalts-

ansätze 2014 - 2017 errechneten Überschusses von 19.280 € werden die Friedhofs-

gebühren nicht erhöht.