Betreff
"Der Falter";
hier: Entscheidung über die mögliche Vertragsverlängerung
Vorlage
2014/300
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

1.      Ausgangssituation

„Der Falter“ erscheint seit Dezember 2012 monatlich und geht kostenlos an alle Haushalte in Kitzingen.

Grundlage für die Herausgabe ist die Vereinbarung vom 11.12.2012 sowie deren Anlage 1.

Gut 2 Monate vor Vertragsablauf ist nun zu entscheiden, ob die Vereinbarung mit dem Herausgeber (HG) verlängert werden soll.

 

 

2.       Erfahrungswerte/ Erwartungshaltung

 

2.1   Die Erfahrungen der verantwortlichen MitarbeiterInnen in der Stadtverwaltung lassen sich wie folgt zusammenfassen:

 

-        Gute Zusammenarbeit zwischen HG und Stadt. Auch bei Kontroversen vertrauensvolle, zielführende Lösungssuche.

-        Bevölkerung hat das Magazin scheinbar gut angenommen (steigende Nachfrage, Sammler holen fehlende Ausgaben, Schulklassen nehmen den „Falter“ als Arbeitsmaterial, als Autor wird man zum Teil von wildfremden BürgerInnen angesprochen).

-        Pünktliches Erscheinen des Magazins gelang insbesondere zu Beginn nicht immer, hat sich aber verlässlich eingespielt.

-        Wechsel des Grafikbüros seitens des HG hat jedes Mal Verwaltungsaufwand mit sich gebracht (Korrektur von Farben, Unterstreichungen, Symbole, Abstände…)

-        HG kürzt bisweilen, um es dem vorhandenen Platz anzupassen bzw. des eigenen Anspruchs wegen. Dies führt zu erhöhtem Korrekturleseaufwand, bisweilen auch zu Unstimmigkeiten zwischen Autor und HG (Vermittlerrolle, gegebenenfalls unter hohem Zeitdruck kurz vor Erscheinen)

-        Bei einigen wenigen Ausgaben gab es Unklarheiten darüber, „wie politisch“ der „Falter sein darf oder soll.

-        Die Regelungen in der Vereinbarung sind hierzu zum Teil interpretationswürdig. Wann sind die „Interessen der Stadt gewahrt/ nicht gewahrt“ (§ 5 Abs. 1); was ist „das Wohl und Beste des Gemeinwesens von Kitzingen“ (§ 7 Abs. 1)?

-        Die Stadtverwaltung hat, nicht nur im amtlichen Teil, für viele Beiträge gesorgt (Museum, Archiv, Hauptamt sowie die fortlaufende Vorstellung der Sachgebiete und Einrichtungen)

 

Insgesamt wäre es aus Sicht der Verwaltung wünschenswert, mehr Zeit und mehr Personal für die Vorbereitung jeder Ausgabe zu haben. Oft fehlt die Zeit oder die Gelegenheit, vor Drucklegung noch eingreifen zu können.

 

Die Stadtverwaltung verfügt über sehr viele für die BürgerInnen interessante Informationen, die alleine aus Zeitmangel den Weg ins Magazin nicht schaffen.

 

Die gilt auch für das leidige Thema Termine/ Veranstaltungskalender.

 

Da die Fäden innerhalb der Stadtverwaltung im SG 10 – Hauptverwaltung - zusammenlaufen und hier seit Juni eine Personalreduzierung erfolgte, fehlt im Grunde die Voraussetzung für eine gründliche „Zusammenarbeit“.

 

Auf die Erfahrungswerte der Stadtratsmitglieder wird verwiesen (übermittelt am 03.07.2014).

 

Der vertraglich vereinbarte Betrag gilt unverändert. Einnahmen aus Werbeanzeigen sind nicht bekannt, ebenso die Druck-, Verteiler- und sonstigen Kosten des HG. Die Auflage (13.500) geht punktuell auch in den Landkreis.

 

Der Redaktionsbeirat hat in seiner Sitzung im Juli insbesondere das Fehlen von Beiträgen von Vereinen beklagt. Der HG hat über seine schwierigen Erfahrungen mit Vereinen berichtet und in der August-Ausgabe mit dem Artikel über den „Frauenbund“ reagiert.

 

Die Frage inwieweit Artikel aus dem Landkreis oder der Region sein „dürfen“, muss gegebenenfalls vom Stadtrat entschieden werden. Für die einen gehört ein Bericht vom KuK in Dettelbach oder das AWO-Altenheim wie selbstverständlich zum Spektrum (auch) eines Stadtmagazins, für andere endet es an den Gemarkungsgrenzen. Bisweilen scheitert eine Berichterstattung, so der HG, auch an der Informationspolitik von Einrichtungen.

 

2.2 Die ursprüngliche Zielsetzung, durch den „amtlichen Teil“ Veröffentlichungskosten einzusparen und diesen Betrag zur teilweisen Finanzierung der Kosten für die Stadt zu verwenden, wurde aus bekannten Gründen nicht erreicht, „Der Falter“ kann bei monatlichem Erscheinen nicht offizielles Amtsblatt der Stadt Kitzingen sein.

 

 

3.    Fazit

 

Zusammenfassend kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass „Der Falter“ ein Stadtmagazin mit Niveau ist und sich mit Inhalt und Erscheinungsbild von anderen „Herauswurfsendungen“ absetzt. Das Verhältnis der Kosten zum Nutzen für die Stadt hängt von den Erwartungen jedes einzelnen ab.

 

Über die Fortführung der Vereinbarung hat der Stadtrat zu entscheiden, ebenso über die Rahmenbedingungen in der Verwaltung und eventuelle Änderungen der Vereinbarung mit dem HG. Diese wären mehrheitlich zu beschließen und dann auch vom HG zu akzeptieren.

 

 

  1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. Es besteht Einverständnis, die Vereinbarung vom 11.12.2012 zur periodischen Herausgabe des Stadtmagazins „Der Falter“ einschließlich „Amtliche Mitteilungen“ bis zum ______________________ zu verlängern.

 

- alternativ -

 

  1. Es besteht Einverständnis, die Vereinbarung vom 11.12.2012 zur periodischen Herausgabe des Stadtmagazins „Der Falter“ einschließlich „Amtliche Mitteilungen“ bis zum ______________________ zu verlängern. Voraussetzung für die Verlängerung ist, dass sich der Herausgeber mit den nachfolgenden Änderungen einverstanden erklärt.