Bedarfsmitteilung 2015
Die angemeldeten förderfähigen Kosten sind die geschätzten Gesamtkosten der Maßnah-
men. Der Zuschuss der Regierung von Unterfranken beträgt rd. 60 % aus den tatsächlich zuwendungsfähigen Kosten, die sich aus den Einzelanträgen ergeben.
Bei Konversionsmaßnahmen ist eine zusätzliche Förderung von 20 % (insgesamt 80 %) aus dem Härtefonds möglich. Das Bayerische Sonderprogramm Militärkonversion läuft jedoch voraussichtlich mit Ablauf 2014 aus.
1. Konversion von Militärflächen
Ziel der Konversionsmaßnahmen ist die Entwicklung der militärischen Brachflächen nach den Handlungsfeldern des ISEK und dessen Teilfortschreibung und Zuführung zu einer neuen Nutzung und Funktion.
1.1 Marshall-Heights - Planungsgrundlagen, Planungskonzept
Die gesamten Mittel sind vorgesehen, um eigene Flächen zu planen bzw. den Pla-
nungsprozess nach einem evtl. Flächenankauf zu steuern (Bebauungsplan etc.).
2. Stadtplanung, Stadtentwicklung,
Bauleitplanung
Durch weitere Maßnahmen werden die strukturellen und funktionalen Mängel der Altstadt erfasst, neu bewertet und Lösungen erarbeitet.
2.1 Externes Stadtentwicklungsmanagement
Für die Projektentwicklung in den Konversionsflächen und als Sanierungsbeauftragter Träger für Einzelvorhaben in der Innenstadt notwendig.
2.2 ISEK-Fortschreibung
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept ist unter Berücksichtigung der erfolgten Entwicklung laut den Entwicklungszielen anzupassen.
2.3 Innenstadt Straßenzug Falter-,
Luitpold-, Kaiserstraße, Fischergasse im Zuge der
Umwidmung
/ Gestaltung öffentlicher Raum / beschränkter Wettbewerb mit Bürgerbe-
teiligung, Vorplanung
Diese Maßnahmen sind Beispiele für einen Erneuerungsprozess in der gesamten
Innenstadt.
2.4 Städtebaulicher Wettbewerb Marktcafe (ohne Arisskosten)
Die gesamten Mittel sind zur Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation des Investorenwettbewerbs vorgesehen.
2.5/ Projekt Umgestaltung Bahnhofsumfeld / Parallelbeauftragung und Bebauungsplan
2.6 Für Teilflächen ist ein wettbewerbliches Verfahren für die Gestaltung vorgesehen.
Dazu gehören Vorbereitung, Durchführung und Abschluss. Geplanter Mittelbedarf für
das Planungsverfahren (B-Plan).
2.7 Beschilderungskonzept Innenstadt
Mit den Schildern soll auf wichtige Einrichtungen der Stadt hingewiesen werden. Für die Aufwertung der Innenstadt ist das im Zusammenhang mit der Gestaltungssatzung wichtig.
2.8 Lichtkonzept Altstadt
Dieses Konzept ist erforderlich, um die Innenstadt mit seinen wichtigen Gebäuden in Szene zu setzen (Beschluss vom 16.03.2011).
2.9 Veröffentlichung Wohnungsmarktanalyse
Entsprechend dem Beschluss vom 14.11.2013 (Auftragsvergabe) ist ein Wohnraum-konzept zu erstellen. Dieses liegt Anfang 2015 vor und ist zu veröffentlichen (Broschü-
re).
2.10 Erhebung Gewerbeflächenbedarf
Die bestehenden Gewerbeflächen sind darzustellen, entsprechend der Nutzung, Größe usw. aufzubereiten und ableitend davon der Bedarf zu ermitteln.
2.11 Städtebauliches Konzept Innenstadt Nord inkl. Deusterareal
Für den Bereich Innenstadt (insbesondere Deusterareal und Hindenburgring) sind planerische Entwicklungsgrundlagen zu schaffen.
2.12 Projekt Umgestaltung Oberer Mainkai,
Planungsleistung - Vorplanung für Gestaltungs-
konzept
Die dritte Ausbaustufe ist planerisch für die Realisierung vorzubereiten.
3. Tiefbaumaßnahme
3.1 Sanierung Alte Mainbrücke
Diese Maßnahme ist im Zusammenhang mit der Innenstadterneuerung zu sehen und steht in Abhängigkeit der Schadensbegutachtung (Beschluss vom 18.10.2012).
3.2 Umgestaltung Bahnhofsvorplatz
Ziel soll sein, einen attraktiven Bahnhofsvorplatz mit den erforderlichen Funktionen als Entree in die Stadt zu gestalten.
4. Kommunales Förderprogramm und Privatmaßnahmen
4.1 Förderprogramm der Stadt Kitzingen
Zuschüsse der Stadt Kitzingen für private Vorhaben zur Erhaltung und Verbesserung des Ortsbildes der Stadt Kitzingen.
4.2 Privatmaßnahmen
Zuschüsse der Stadt Kitzingen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen privater Vorhaben.
1. Das Antragsvolumen der förderfähigen Kosten für das Städtebauförderungsprogramm
Stadtumbau West 2015 wird für die Haushaltsjahre 2015 - 2018 wie folgt festgesetzt:
2015: 735.000 €
2016: 1.848.300 €
2017: 1.639.600 €
2018: 407.000 €
Gesamt 2015 - 2018: 4.629.900 €
2. Die aus der Anlage ersichtlichen Einzelmaßnahmen werden zur Förderung angemeldet.