Betreff
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm - Stadtumbau West;
Bedarfsmitteilung 2015
Vorlage
2014/327
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Die angemeldeten förderfähigen Kosten sind die geschätzten Gesamtkosten der Maßnah-

men. Der Zuschuss der Regierung von Unterfranken beträgt rd. 60 % aus den tatsächlich zuwendungsfähigen Kosten, die sich aus den Einzelanträgen ergeben.

Bei Konversionsmaßnahmen ist eine zusätzliche Förderung von 20 % (insgesamt 80 %) aus dem Härtefonds möglich. Das Bayerische Sonderprogramm Militärkonversion läuft jedoch voraussichtlich mit Ablauf 2014 aus.

 

1.       Konversion von Militärflächen

Ziel der Konversionsmaßnahmen ist die Entwicklung der militärischen Brachflächen nach den Handlungsfeldern des ISEK und dessen Teilfortschreibung und Zuführung zu einer neuen Nutzung und Funktion.

 

1.1     Marshall-Heights - Planungsgrundlagen, Planungskonzept

Die gesamten Mittel sind vorgesehen, um eigene Flächen zu planen bzw. den Pla-

nungsprozess nach einem evtl. Flächenankauf zu steuern (Bebauungsplan etc.).

 

2.       Stadtplanung, Stadtentwicklung, Bauleitplanung

Durch weitere Maßnahmen werden die strukturellen und funktionalen Mängel der Altstadt erfasst, neu bewertet und Lösungen erarbeitet.

 

2.1     Externes Stadtentwicklungsmanagement

Für die Projektentwicklung in den Konversionsflächen und als Sanierungsbeauftragter Träger für Einzelvorhaben in der Innenstadt notwendig.

 

2.2     ISEK-Fortschreibung

Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept ist unter Berücksichtigung der erfolgten Entwicklung laut den Entwicklungszielen anzupassen.

 

2.3     Innenstadt Straßenzug Falter-, Luitpold-, Kaiserstraße, Fischergasse im Zuge der

Umwidmung / Gestaltung öffentlicher Raum / beschränkter Wettbewerb mit Bürgerbe-

teiligung, Vorplanung

Diese Maßnahmen sind Beispiele für einen Erneuerungsprozess in der gesamten

Innenstadt.

 

2.4     Städtebaulicher Wettbewerb Marktcafe (ohne Arisskosten)

Die gesamten Mittel sind zur Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation des Investorenwettbewerbs vorgesehen.

2.5/    Projekt Umgestaltung Bahnhofsumfeld / Parallelbeauftragung und Bebauungsplan

2.6     Für Teilflächen ist ein wettbewerbliches Verfahren für die Gestaltung vorgesehen.

Dazu gehören Vorbereitung, Durchführung und Abschluss. Geplanter Mittelbedarf für

das Planungsverfahren (B-Plan).

 

2.7     Beschilderungskonzept Innenstadt

Mit den Schildern soll auf wichtige Einrichtungen der Stadt hingewiesen werden. Für die Aufwertung der Innenstadt ist das im Zusammenhang mit der Gestaltungssatzung wichtig.

 

2.8     Lichtkonzept Altstadt

Dieses Konzept ist erforderlich, um die Innenstadt mit seinen wichtigen Gebäuden in Szene zu setzen (Beschluss vom 16.03.2011).

 

2.9     Veröffentlichung Wohnungsmarktanalyse

Entsprechend dem Beschluss vom 14.11.2013 (Auftragsvergabe) ist ein Wohnraum-konzept zu erstellen. Dieses liegt Anfang 2015 vor und ist zu veröffentlichen (Broschü-

re).

 

2.10   Erhebung Gewerbeflächenbedarf

Die bestehenden Gewerbeflächen sind darzustellen, entsprechend der Nutzung, Größe usw. aufzubereiten und ableitend davon der Bedarf zu ermitteln.

 

2.11   Städtebauliches Konzept Innenstadt Nord inkl. Deusterareal

Für den Bereich Innenstadt (insbesondere Deusterareal und Hindenburgring) sind planerische Entwicklungsgrundlagen zu schaffen.

 

2.12   Projekt Umgestaltung Oberer Mainkai, Planungsleistung - Vorplanung für Gestaltungs-

konzept

Die dritte Ausbaustufe ist planerisch für die Realisierung vorzubereiten.

 

3.       Tiefbaumaßnahme

3.1     Sanierung Alte Mainbrücke

Diese Maßnahme ist im Zusammenhang mit der Innenstadterneuerung zu sehen und steht in Abhängigkeit der Schadensbegutachtung (Beschluss vom 18.10.2012).

 

 

 

 

3.2     Umgestaltung Bahnhofsvorplatz

Ziel soll sein, einen attraktiven Bahnhofsvorplatz mit den erforderlichen Funktionen als Entree in die Stadt zu gestalten.

 

4.       Kommunales Förderprogramm und Privatmaßnahmen

4.1     Förderprogramm der Stadt Kitzingen

Zuschüsse der Stadt Kitzingen für private Vorhaben zur Erhaltung und Verbesserung des Ortsbildes der Stadt Kitzingen.

 

4.2     Privatmaßnahmen

Zuschüsse der Stadt Kitzingen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen privater Vorhaben.

 

1.    Das Antragsvolumen der förderfähigen Kosten für das Städtebauförderungsprogramm

Stadtumbau West 2015 wird für die Haushaltsjahre 2015 - 2018 wie folgt festgesetzt:

 

2015:                                                     735.000 €

2016:                                                  1.848.300 €

2017:                                                  1.639.600 €

2018:                                                     407.000 €

Gesamt 2015 - 2018:                         4.629.900 €

 

 

2.    Die aus der Anlage ersichtlichen Einzelmaßnahmen werden zur Förderung angemeldet.