Betreff
Haushaltsüberschreitungen;
HSt. 9000 8100 - Steuern; Gewerbesteuerumlage
HSt. 1300 9491 - Brandschutz Feuerwehren; Planungskosten FWGH Hoheim
Vorlage
2014/335
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

HSt. 9000 8100:

Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer im 3. Quartal (unerwartete Nachholungen aus Vorjahren) führen zu Ausgabenmehrungen bei der Gewerbesteuerumlage.

Die Abschlagszahlung für das 4. Quartal der Gewerbesteuerumlage beträgt unabhängig von den tatsächlichen Gesamteinnahmen des 4. Quartals 110 % der Gewerbesteuerumlage des 3. Quartals. Die Spitzabrechnung erfolgt Anfang 2015, evtl. zu viel oder zu wenig gezahlte Gewerbesteuerumlage wird dann erstattet oder nacherhoben.

 

HSt. 1300 9491:

Bei der Ansatzermittlung für die Aufteilung der Gesamtkosten des Feuerwehrgerätehauses Hoheim auf eine Planungs- (1300 9491) und eine Maßnahmehaushaltsstelle (1300 9451) wurde der Ansatz für die Planungskosten zu niedrig und für die Maßnahmekosten zu hoch angesetzt.

Daher müssen die Mittel entsprechend umgeschichtet werden.

 

 

Die Haushaltsüberschreitungen für das Rechnungsjahr 2014 bei

 

HSt.

Bezeichnung

Haushaltsansatz

Überschreitungs-

betrag

VwHh:

9000 8100

 

 

 

VmHh:

1300 9491

 

 

 

Steuern;

Gewerbesteuerumlage

 

 

 

Brandschutz - Feuerwehren;

Planungskosten FWGH Hoheim

bisher bereitgestellt

somit insgesamt:

 

 

 

1.670.000 €

 

 

 

 

33.000 €

 

 

243.361 €

 

 

 

 

25.626 €

20.000 €

45.626 €

 

 

werden genehmigt.

Die Deckung erfolgt für

HSt. 9000 8100 durch Mehreinnahmen bei HSt. 9000 0030 - Gewerbesteuer

HSt. 1300 9491 durch Ausgabeneinsparungen bei HSt. 1300 9451 - Brandschutz - Feuerwehren; Neubau Feuerwehrgerätehaus Hoheim