Betreff
Vermögensnachweis 2013;
Anlagevermögen
Vorlage
2014/341
Art
Sitzungsvorlage (Kenntnisnahme)

 

Die Anlagennachweise umfassen die kostenrechnenden Einrichtungen "Abwasserbeseiti-

gung“ und "Städtische Friedhöfe“. Daneben sind weitere Einrichtungen enthalten:

 

EDV-Ausstattung, D.-Paul-Eber-Schule, Schülerbeförderung, Städtisches Archiv, Städti-

sches Museum, Städtische Musikschule, Kleingärten Eselsberg, Stadtgärtnerei, Photovol--

taikanlage, Arbeiter- und Gerätepool, Wohnmobilstellplatz, Hotelschiffsanlegestelle, Wohn-

grundstücke, Obdachlosenunterkünfte.

 

Neu aufgenommen wurden:

Die Feuerwehrgerätehäuser Kitzingen, Stadtteil Hohenfeld, Stadtteil Hoheim (Anlage im Bau), Stadtteil Repperndorf sowie Stadtteil Sickershausen,

Stadtteilzentrum Siedlung (Anlage im Bau),

die Personenschiffsanlegestelle,

der sonstige bebaute Grundbesitz.

 

Der sonstige bebaute Grundbesitz umfasst insgesamt 10 Objekte, deren Verwaltung nicht durch die Kitzinger BauGmbH sondern durch das Sachgebiet Liegenschaften erfolgt (ge-

werblich genutzte Objekte, Leerstände, sonstige Nutzungen). Es handelt sich hier um den Gastronomiebetrieb am Marktturm, den Kiosk am Rosengarten, die Anwesen Marktstraße 29 und 31, Obere Bachgasse 26, Kaiserstraße 17, Schrannenstraße 9, Bahnhofsplatz 2, Obere Neue Gasse 14 sowie Eisgasse 6 in Repperndorf. Im städtischen Haushalt werden diese Gebäude ab dem Haushaltsjahr 2014 bei Unterabschnitt 8802 geführt.

 

Die Buchung der Kalkulatorischen Kosten für die Neuaufnahmen erfolgt im Haushaltsjahr 2015, da erst für 2015 die entsprechenden Ansätze gebildet werden können.

 

Daneben wurde das Bestandsverzeichnis nach § 75 Abs. 1 KommHV-Kameralistik für das bewegliche Vermögen sowie für die Grundstücke erstellt.

Der Bodenwert (Verkehrswert) der bebauten und unbebauten Grundstücke betrug zum 31.12.2013 € bei einer Fläche von 8.284.277 m²  50.999.500,12 €.

Das Bestandsverzeichnis umfasst  sämtliche Grundstücke der Stadt Kitzingen, die Anla-

gennachweise nur einen Teil dieser Grundstücke. In den Anlagennachweisen erfolgt die Be-

wertung mit den Anschaffungskosten oder ersatzweise mit dem Bodenrichtwert.

 

Vom Nachweis des Anlagevermögens wird gem. Art. 102 GO i.V.m. §§ 76, 77 und 81 KommHV-Kameralistik Kenntnis genommen.

 

Anlagevermögen zum Jahresabschluss 2013 (Restbuchwerte lt. Anlagennachweis):

 

59.583.517,55 €