Betreff
Mobilfunk in Kitzingen;
hier: künftige Vorgehensweise in Mobilfunkangelegenheiten und Aufgaben- bzw. Organisationsstruktur des Arbeitskreises Mobilfunk
Vorlage
2014/349
Aktenzeichen
8542/61.1-Po
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

1. Ausgangslage

Das Thema Mobilfunk wurde in den vergangenen 10 Jahren in der Stadt Kitzingen sehr intensiv bearbeitet. Das betrifft die Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung und dem Arbeitskreis Mobilfunk sowie auch mit den Mobilfunkbetreibern. Seit einigen Jahren waren insbesondere die Vertreter der Mobilfunkbetreiber immer wieder bemüht, das Gespräch mit der Stadt zu suchen und einvernehmliche Lösungen in Standortfragen zu erzielen.

Grundlage dieser Arbeitsweise waren die Beschlüsse des Stadtrates (s. Anlage). Das führte in der Folge u.a. dazu, dass die Verwaltung erheblich gebunden wurde. Die bisherigen Erfahrungen mit den Mobilfunkbetreibern zeigten, wie schwierig sich eine Zusammenarbeit gestaltete. Dies ist zu optimieren.

Des Weiteren mussten mehrfach Mobilfunkangelegenheiten in diesem Zeitraum gerichtlich geklärt werden, einige Verfahren sind nach wie vor bei den Verwaltungsgerichten anhängig (Schützenstraße, Ritterstraße). Zum Teil hat die Stadt Kitzingen dabei auch juristische Erfolge erzielt, etwa im Hinblick auf die Bestätigung der Gestaltungssatzung für die historische Altstadt in Bezug auf „Antennenregelungen“ – Fall Herrnstraße, oder unter dem Stichwort „Antennenwald“ auf dem AWO-Gebäude Klettenberg 90 sowie der Rückbau der Sendeanlagen am Standort Keltenstraße innerhalb eines reinen Wohngebiets.

Vor dem Hintergrund der Verabschiedung der neuen Geschäftsordnung für den Stadtrat im November 2014 und den verstärkten Bemühungen der Mobilfunkbetreiber, wieder in konstruktive Gespräche mit der Stadt zu kommen, besteht klarstellender Regelungsbedarf für die künftige Vorgehensweise in Sachen Mobilfunk sowie die Arbeits- und Funktionsweise des Arbeitskreises Mobilfunk.

 

2. Zuständigkeiten und künftige Vorgehensweise

2.1 Verwaltungs- und Bauausschuss

Mit Beschluss und Inkrafttreten der neuen Geschäftsordnung (GO) für den Kitzinger Stadtrat am 05.11.2014 wurde die Umgangsweise mit Mobilfunkangelegenheiten nun erstmals verbindlich geregelt.

In Grundsatzentscheidungen zu Mobilfunk ist künftig der Verwaltungs- und Bauausschuss zuständig (§ 8 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. k der GO).

Die bisherigen Beschlüsse des Stadtrats gem. Anlage sind damit hinfällig.

 

2.2 Arbeitskreis Mobilfunk

Das Erfordernis für den Fortbestand des Arbeitskreises Mobilfunk ist weiterhin gegeben. Seine künftige Organisationsstruktur und Aufgabenzuweisung wird wie folgt geregelt:

a)     Der Vorsitz im Arbeitskreis Mobilfunk wird auf Herrn Bürgermeister Güntner übertragen. Er lädt zu den Sitzungen ein und legt die Tagesordnung fest.

b)     Ständige Mitglieder des Arbeitskreises Mobilfunk sind:

·      Herr Bürgermeister Güntner (Vorsitz)

·      je 1 Vertreter pro Fraktion/Gruppe des Stadtrats

·      externe Teilnehmer sind auf Entscheidung des Arbeitskreises optional hinzuzuladen

 

c)     Ziel des Arbeitskreises soll eine verstärkte Selbstständigkeit sein. Dazu wird er auch weiterhin unter Wahrung des Datenschutzes alle relevanten Informationen in Mobilfunkangelegenheiten von der Verwaltung erhalten und von ihr unterstützt werden. Die Verwaltung wird jedoch nicht ständiger Vertreter im Arbeitskreis sein.

d)     Sofern durch den zuständigen Verwaltungs- und Bauausschuss eine grundsätzliche Entscheidung im konkreten Einzelfall zu treffen ist, ist der Arbeitskreis vorher anzuhören und wird über die Verwaltung eine Empfehlung an den VBA aussprechen. Hierzu wird die Verwaltung vorab alle notwendigen Informationen bzw. Unterlagen an den Arbeitskreis übermitteln, um eine möglichst sachgerechte und rechtmäßige Entscheidung herbeiführen zu können. Die Empfehlung ist dann in der jeweiligen Sitzungsvorlage beizufügen.

e)     In solchen Fällen, in denen keine Entscheidung durch den Verwaltungs- und Bauausschuss zu treffen ist, etwa bei verfahrensfreien Vorhaben, werden die Stadtratsmitglieder bzw. der Arbeitskreis auch weiterhin informiert.

f)      Die Zusammenarbeit mit den Mobilfunkbetreibern ist zu intensivieren. Dazu haben auch die Betreiber ausdrücklich ihre Bereitschaft erklärt.

 

3. nächste Schritte des Arbeitskreises

In seiner konstituierenden Sitzung bestimmt der Arbeitskreis seine Zusammensetzung der Teilnehmer gem. Ziff. 2 b) des Sachvortrags und teilt diese der Verwaltung mit. Es wird empfohlen, auch Stellvertreter der jeweiligen Teilnehmer zu benennen.

Aus heutiger Sicht sollten außerdem folgende Themen zeitnah im Arbeitskreis diskutiert werden und dazu eine Empfehlung an den VBA ausgesprochen werden:

·           Fortschreibung des Mobilfunkkonzeptes

In den beiden Informationsveranstaltungen im Juni bzw. Juli 2014 in der Alten Synagoge zu Mobilfunkthemen haben sich die jeweiligen Referenten auf konkrete Nachfrage von Teilnehmern gegen die Aufstellung bzw. Fortschreibung solcher Konzepte ausgesprochen. Für eine Stadt in der Größenordnung wie Kitzingen und vor allem vor dem Hintergrund einer stets fortschreitenden technischen Entwicklung des Mobilfunks ist eine (längerfristige) Festlegung auf konkrete Mobilfunkstandorte nicht zielführend. Außerdem sind die Interessen und Belange der am Markt vertretenen Netzbetreiber den Gemeinden nicht bekannt. Eine einvernehmliche Abstimmung von Konzepten mit den Betreibern gestaltet sich häufig als schwierig. Viel mehr wird stattdessen eine gebiets- oder fallbezogene Betrachtung bei Standortfragen empfohlen. Hierzu hat der Gesetzgeber auch Förderprogramme aufgelegt, um z.B. durch Messungen günstige Standorte im Hinblick auf Immissionsminimierung oder zur Berücksichtigung städtebaulicher Belange zu ermitteln.

·           Zur Verfügung stellen von städtischen Liegenschaften für Mobilfunksendeanlagen

Gemäß der Fortschreibung der „Resolution zum Mobilfunk“ (s. Anlage, Beschluss vom 21.06.2007) sollen u.a. städtische Liegenschaften nur zur Verfügung gestellt werden, wenn dadurch eine Reduzierung der Immissionsbelastung durch elektromagnetische Strahlung für die Bevölkerung erreicht werden kann. Wie die Erfahrung der vergangene Jahre gezeigt hat, war diese Haltung bezüglich der Ausweisung neuer Standorte nicht förderlich. Stattdessen wurden dadurch Private ermuntert, ihre Grundstücke oder Gebäude für Sendeanalgen zur Verfügung zu stellen. Wenn die Stadt jedoch, z.B. bei konkreten Anfragen für Standorte im Außenbereich, eigene geeignete Liegenschaften besitzt, sollten diese auch den Betreibern zur Prüfung hinsichtlich der Eignung vorgeschlagen werden. Somit behält sich die Stadt ein wichtiges Instrument zur Steuerung von Mobilfunkstandorten in der eigenen Hand.

 

4. Fazit

Mit der Regelung der Zuständigkeit für Mobilfunkangelegenheiten in der neuen Geschäftsordnung sind die in der Anlage aufgeführten Beschlüsse des Stadtrats hinfällig. Daher ist insbesondere die künftige Rolle des Arbeitskreises neu zu definieren. In den Vordergrund soll dabei die beratende Aufgabe des Arbeitskreises rücken, um Entscheidungen des Verwaltungs- und Bauausschusses in Mobilfunkangelegenheiten mit einer Empfehlung zu unterstützen.

Des Weiteren möchten die Mobilfunkbetreiber wieder verstärkt mit der Stadt ins Gespräch kommen, um gegenseitiges Verständnis für die jeweiligen Belange zu erreichen und einvernehmliche Lösung in Standortfragen zu erzielen. Dadurch könnten langwierige Rechtstreitigkeiten und ein erhöhter Verwaltungsaufwand in Zukunft vermieden werden.

Die vorgeschlagene Vorgehensweise wurde verwaltungsintern diskutiert und mit Herrn Oberbürgermeister Müller sowie seinem Stellvertreter, Herrn Bürgermeister Güntner, vorabgestimmt.

Seine Stellungnahme zu dieser Sitzungsvorlage gibt der Umweltreferent in der Sitzung ab.

Die Verwaltung empfiehlt die Zustimmung zur dargestellten Vorgehensweise und künftigen Rolle des Arbeitskreises Mobilfunk, um wieder konstruktiv und zielführend mit dem Thema „Mobilfunk“ umgehen zu können.

 

1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2. Der Verwaltungs- und Bauausschuss stimmt der künftigen Vorgehensweise im Hinblick auf Mobilfunkangelegenheiten sowie der Zusammensetzung, der Aufgaben und Organisationsstruktur des Arbeitskreises Mobilfunk gem. Sachvortrag Ziff. 2 zu.