Betreff
Verlegung des Betriebsausflugs auf Mittwoch vor Christi Himmelfahrt
Vorlage
2015/015
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Vorgeschichte:

 

Der jährliche Betriebsausflug der Stadt Kitzingen wurde bis 2004 am Mittwoch vor Christi Himmelfahrt (gesetzlicher Feiertag gem. Art. 1 Abs. 1 Nr. 1 Feiertagsgesetz) durchgeführt. In den Haushaltsberatungen für das Jahr 2004 wurde vom Stadtrat am 04.03.2004 beschlossen, gemäß dem Antrag der KIK-Fraktion die Durchführung des Betriebsausflugs ab 2005 auf einen Freitag zu verlegen.

Hierfür ausschlaggebend war zum einen, dass ein Kostenersparnispotenzial deswegen generiert werden konnte, da durch die Verschiebung auf einen Freitag ein/-e in Vollzeit beschäftigte/-r Mitarbeiter/-in statt für 8,50 Stunden nur noch für 5 Stunden unter Fortzahlung der Bezüge freizustellen war (damalige Sollarbeitszeitregelung für Vollzeitbeschäftigte: Montag bis Donnerstag: 8,50 Stunden, Freitag: 5 Stunden). Zum anderen versprach man sich durch diese Maßnahme ein erhöhtes Maß an Bürgerfreundlichkeit, da ein Großteil der Verwaltung statt an einem Mittwoch ganztags an einem Freitag nur noch halbtags für die Öffentlichkeit zu schließen war.

 

Aktuelle Situation:

 

Die Mitglieder des Vergnügungsausschusses (Gremium von Mitarbeiter/-innen, welche unter anderem den Betriebsausflug planen und organisieren) sind zum Ende des vergangenen Jahres mit der Bitte an die Personalverantwortlichen herangetreten, sich dafür einzusetzen, dass künftig der Betriebsausflug aus folgend genannten Gründen wieder am Mittwoch vor Christi Himmelfahrt stattfinden kann:

 

  • Es treten vermehrt Kollegen/-innen mit der Bitte an die Mitglieder des Vergnügungsausschuss heran, den Betriebsausflug nicht mehr an einem Freitag durchzuführen, da der Freitagnachmittag bereits als der Start in das Wochenende und damit einhergehend oft als Familienzeit angesehen wird. Sollte der Freitag als Durchführungstag des Betriebsausflugs beibehalten werden, würden künftig nach eigener Aussage viele dieser Kollegen/-innen nicht mehr am Betriebsausflug teilnehmen wollen. Vor dem Hintergrund, dass bis 2004 (Betriebsausflug noch am Mittwoch vor Christi Himmelfahrt) durchschnittlich 150 Kollegen/-innen am Betriebsausflug teilgenommen haben, sich im Gegensatz hierzu die Teilnehmerzahl in den vergangenen 4 Jahren aber auf 66 bis 110 Kollegen/-innen reduziert hat, befürchten die Mitglieder des Vergnügungsausschusses, bei einer weiter sinkenden Teilnehmeranzahl den Betriebsausflug aus dem jährlichen Veranstaltungsprogramm streichen zu müssen, da in diesem Fall in Bezug zur Gesamtbelegschaft (derzeit rd. 280 Mitarbeiter/-innen) nicht mehr die nötige Akzeptanz vorhanden ist, die die zeitaufwendige Organisation und Durchführung dieses Projekts rechtfertigt. Mit Blick auf die bis 2004 durchschnittlich gezählten Teilnehmer/-innen erwarten die Mitglieder des Vergnügungsausschusses, dass sich mit einer Verlegung auf den Mittwoch vor Christi Himmelfahrt die Teilnehmeranzahl wieder auf ca. 150 Kollegen/-innen erhöht. Sollte durch die Verlegung die anvisierte Teilnehmeranzahl tatsächlich erreicht werden, würde sich aus Sicht der Mitglieder des Vergnügungsausschusses die für den Betriebsausflug notwendige und zweitaufwendige Organisation und Durchführung wieder vorbehaltlos rechtfertigen lassen.
  • In den letzten Jahren gestaltet sich nach Aussage des Vergnügungsausschusses die Durchführung des Betriebsausflugs an einem Freitag immer schwieriger, weil der Freitag allgemein mit anderen Veranstaltungen (Vereinsfeste, Weinfeste, städtische Veranstaltungen wie z.B. Entente Florale) schon oft belegt ist. Laut Aussage der Organisatoren könnten viele Terminüberschneidungen vermieden werden, wenn der Betriebsausflug wieder an einem Mittwoch stattfinden würde.

 

Um beurteilen zu können, ob die Teilnehmerzahl sich aufgrund einer Verlegung stabil der anvisierten Anzahl von 150 Kollegen/-innen annähert, schlagen die Mitglieder des Vergnügungsausschusses vor, die Verlegung erst einmal testweise auf die nächsten 3 Jahre zu befristen. An welchem Arbeitstag nach Ablauf der Testphase der Betriebsausflug endgültig durchzuführen ist, müsste demnach vom Stadtrat noch einmal beschlossen werden.

 

Aus Sicht der Personalverantwortlichen kann dem Vorschlag des Vergnügungsausschusses insoweit gefolgt werden, da sich aufgrund der seit dem 01.04.2014 geltenden Sollarbeitszeitregelung bei den vollbeschäftigten Mitarbeiter/-innen kein Kostenvorteil mehr generieren lässt. Der Grund hierfür ist, dass nunmehr an allen Arbeitstagen (Montag bis Freitag) eine Arbeitsfreistellung unter Fortzahlung der Bezüge in Höhe von 7,80 Stunden (Tarifbeschäftigte) bzw. in Höhe von 8,00 Stunden (Beamte) erfolgt.

Allerdings würden sich bei einer Verlegung für die Woche, in der der Betriebsausflug stattfindet, die Öffnungszeiten, wenn auch lediglich einmal im Jahr, bei weiten Teilen der Verwaltung um einen halben Arbeitstag reduzieren. Ausgenommen wären lediglich das Einwohnermeldeamt, die VHS, die Stadtbücherei und die Musikschule, bei denen am Mittwochnachmittag bereits dienstplanmäßig keine Besuchszeit für die Öffentlichkeit vorgesehen ist. Aber auch hier kann nach dem Ende der Testphase beurteilt werden, wie die Öffentlichkeit die in der Woche des Betriebsausflugs eingeschränkte Öffnungszeit annimmt.

 

Der Personalrat hat Kenntnis genommen und erhebt keine Einwände.

 

  1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Ab dem Jahr 2015 findet, erst einmal befristet für 3 Jahre, der jährliche Betriebsausflug der Stadt Kitzingen am Mittwoch vor Christi Himmelfahrt statt.