Vorgeschichte:
Der
jährliche Betriebsausflug der Stadt Kitzingen wurde bis 2004 am Mittwoch vor
Christi Himmelfahrt (gesetzlicher Feiertag gem. Art. 1 Abs. 1 Nr. 1
Feiertagsgesetz) durchgeführt. In den Haushaltsberatungen für das Jahr 2004
wurde vom Stadtrat am 04.03.2004 beschlossen, gemäß dem Antrag der KIK-Fraktion
die Durchführung des Betriebsausflugs ab 2005 auf einen Freitag zu verlegen.
Hierfür
ausschlaggebend war zum einen, dass ein Kostenersparnispotenzial deswegen generiert
werden konnte, da durch die Verschiebung auf einen Freitag ein/-e in Vollzeit beschäftigte/-r
Mitarbeiter/-in statt für 8,50 Stunden nur noch für 5 Stunden unter Fortzahlung
der Bezüge freizustellen war (damalige Sollarbeitszeitregelung für
Vollzeitbeschäftigte: Montag bis Donnerstag: 8,50 Stunden, Freitag: 5 Stunden).
Zum anderen versprach man sich durch diese Maßnahme ein erhöhtes Maß an
Bürgerfreundlichkeit, da ein Großteil der Verwaltung statt an einem Mittwoch
ganztags an einem Freitag nur noch halbtags für die Öffentlichkeit zu schließen
war.
Aktuelle
Situation:
Die Mitglieder
des Vergnügungsausschusses (Gremium von Mitarbeiter/-innen, welche unter
anderem den Betriebsausflug planen und organisieren) sind zum Ende des
vergangenen Jahres mit der Bitte an die Personalverantwortlichen herangetreten,
sich dafür einzusetzen, dass künftig der Betriebsausflug aus folgend genannten
Gründen wieder am Mittwoch vor Christi Himmelfahrt stattfinden kann:
- Es treten vermehrt Kollegen/-innen mit
der Bitte an die Mitglieder des Vergnügungsausschuss heran, den Betriebsausflug
nicht mehr an einem Freitag durchzuführen, da der Freitagnachmittag
bereits als der Start in das Wochenende und damit einhergehend oft als
Familienzeit angesehen wird. Sollte der Freitag als Durchführungstag des
Betriebsausflugs beibehalten werden, würden künftig nach eigener Aussage
viele dieser Kollegen/-innen nicht mehr am Betriebsausflug teilnehmen
wollen. Vor dem Hintergrund, dass bis 2004 (Betriebsausflug noch am
Mittwoch vor Christi Himmelfahrt) durchschnittlich 150 Kollegen/-innen am
Betriebsausflug teilgenommen haben, sich im Gegensatz hierzu die
Teilnehmerzahl in den vergangenen 4 Jahren aber auf 66 bis 110
Kollegen/-innen reduziert hat, befürchten die Mitglieder des Vergnügungsausschusses,
bei einer weiter sinkenden Teilnehmeranzahl den Betriebsausflug aus dem
jährlichen Veranstaltungsprogramm streichen zu müssen, da in diesem Fall
in Bezug zur Gesamtbelegschaft (derzeit rd. 280 Mitarbeiter/-innen) nicht
mehr die nötige Akzeptanz vorhanden ist, die die zeitaufwendige
Organisation und Durchführung dieses Projekts rechtfertigt. Mit Blick auf
die bis 2004 durchschnittlich gezählten Teilnehmer/-innen erwarten die
Mitglieder des Vergnügungsausschusses, dass sich mit einer Verlegung auf
den Mittwoch vor Christi Himmelfahrt die Teilnehmeranzahl wieder auf ca.
150 Kollegen/-innen erhöht. Sollte durch die Verlegung die anvisierte Teilnehmeranzahl
tatsächlich erreicht werden, würde sich aus Sicht der Mitglieder des
Vergnügungsausschusses die für den Betriebsausflug notwendige und zweitaufwendige
Organisation und Durchführung wieder vorbehaltlos rechtfertigen lassen.
- In den letzten Jahren gestaltet sich
nach Aussage des Vergnügungsausschusses die Durchführung des
Betriebsausflugs an einem Freitag immer schwieriger, weil der Freitag
allgemein mit anderen Veranstaltungen (Vereinsfeste, Weinfeste, städtische
Veranstaltungen wie z.B. Entente Florale) schon oft belegt ist. Laut
Aussage der Organisatoren könnten viele Terminüberschneidungen vermieden
werden, wenn der Betriebsausflug wieder an einem Mittwoch stattfinden
würde.
Um
beurteilen zu können, ob die Teilnehmerzahl sich aufgrund einer Verlegung
stabil der anvisierten Anzahl von 150 Kollegen/-innen annähert, schlagen die
Mitglieder des Vergnügungsausschusses vor, die Verlegung erst einmal testweise
auf die nächsten 3 Jahre zu befristen. An welchem Arbeitstag nach Ablauf der
Testphase der Betriebsausflug endgültig durchzuführen ist, müsste demnach vom
Stadtrat noch einmal beschlossen werden.
Aus
Sicht der Personalverantwortlichen kann dem Vorschlag des Vergnügungsausschusses insoweit gefolgt
werden, da sich aufgrund der seit dem 01.04.2014 geltenden Sollarbeitszeitregelung
bei den vollbeschäftigten Mitarbeiter/-innen kein Kostenvorteil mehr generieren
lässt. Der Grund hierfür ist, dass nunmehr an allen Arbeitstagen (Montag
bis Freitag) eine Arbeitsfreistellung unter Fortzahlung der Bezüge in Höhe von
7,80 Stunden (Tarifbeschäftigte) bzw. in Höhe von 8,00 Stunden (Beamte)
erfolgt.
Allerdings
würden sich bei einer Verlegung für die Woche, in der der Betriebsausflug
stattfindet, die Öffnungszeiten, wenn auch lediglich einmal im Jahr, bei weiten Teilen der Verwaltung
um einen halben Arbeitstag reduzieren. Ausgenommen wären lediglich das
Einwohnermeldeamt, die VHS, die Stadtbücherei und die Musikschule, bei denen am
Mittwochnachmittag bereits dienstplanmäßig keine Besuchszeit für die
Öffentlichkeit vorgesehen ist. Aber auch hier kann nach dem Ende der Testphase
beurteilt werden, wie die Öffentlichkeit die in der Woche des Betriebsausflugs
eingeschränkte Öffnungszeit annimmt.
Der Personalrat hat Kenntnis genommen und erhebt
keine Einwände.
- Vom Sachvortrag wird
Kenntnis genommen.
- Ab dem Jahr 2015 findet, erst einmal befristet für 3 Jahre, der jährliche Betriebsausflug der Stadt Kitzingen am Mittwoch vor Christi Himmelfahrt statt.