Betreff
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm "Stadtumbau West";
Kommunales Förderprogramm der Stadt Kitzingen;
Zuschussantrag der Erbengem. Böhm/Hilsenbeck, vertr. durch Herrn Franz Böhm auf Förderung v. Instandsetzungsmaßnahmen am Anwesen Schrannenstr.27, Kitzingen
Vorlage
2015/021
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Die Erbengemeinschaft Böhm/Hilsenbeck, vertreten durch Herrn Franz Böhm, beantragte am 02.02.2012 für Gerüstbau-, Dachdecker-, Putz- und Malerarbeiten sowie Tür- und

Steinmetzarbeiten am Anwesen Schrannenstr. 27 einen Zuschuss aus dem Kommunalen Förderprogramm der Stadt Kitzingen.

 

Dem vorzeitigen Maßnahmebeginn wurde am 16.04.2012 zugestimmt. Der Verwendungs-

nachweis wurde am 03.12.2014 dem Stadtbauamt vorgelegt und fachtechnisch geprüft.

 

Ziel des Kommunalen Förderprogramms ist die Erhaltung, Instandsetzung und Verbesserung des Ortsbildes der Altstadt Kitzingen sowie der in der Denkmalliste des Freistaates Bayern erfasste Objekte im gesamten Stadtgebiet. Die getätigten Sanierungsmaßnahmen am An-

wesen Schrannenstr. 27 leisten einen wertvollen städtebaulichen Beitrag und dienen einer Erhöhung der Wohn- und Lebensqualität.

 

Gemäß Stadtratsbeschluss vom 14.04.2011 beträgt die Förderung 25 % der zuwendungsfä-

higen Kosten, höchstens jedoch 10.000 €.

 

Durch das Stadtbauamt geprüfte Bausumme:                                   83.108,33 €

davon zuwendungsfähig:                                                                    54.241,40 €

Zuschusshöhe (25 %):                                                                        10.000,00 €

 

Der Zuschuss wird gemäß § 4 Abs. 1 des Kommunalen Förderprogramms erst dann ausge-

zahlt, wenn Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Das bedeutet, dass der Zuschuss überwiesen werden kann, wenn die Haushaltssatzung für das Jahr 2015 rechtsaufsichtlich genehmigt und amtlich bekannt gemacht ist (Art. 65 und

69 GO).

 

Für Instandsetzungsmaßnahmen am Anwesen Schrannenstr. 27, Bauherr: Erbengemeinschaft Böhm/Hilsenbeck, vertreten durch Herrn Franz Böhm, wird ein Zuschuss in Höhe von 10.000 € aus dem Kommunalen Förderprogramm der Stadt Kitzingen gewährt.