1.
Ausgangslage
a)
Die CSU-Fraktion hat mit Antrag vom
b)
In der Stadtratsitzung vom
Unabhängig davon wurde die Verwaltung angewiesen Lärmmessungen vor Ort zu beauftragen.
2.
Stellungnahme
der Verwaltung
a) Das Eisenbahnbundesamt (EBA) wurde, als zuständige Behörde für den Bahnverkehr, mit Schreiben vom 05.11.2010 (siehe Anlage) angeschrieben und auf die unerträglichen Lärmbelastungen im Stadtgebiet, verursacht durch den Bahnverkehr, hingewiesen.
Des Weiteren wurde zur Einleitung geeigneter Gegenmaßnahmen aufgefordert.
b) Mit einschlägigen Fachbüros wurde bereits Kontakt aufgenommen. Hier wurde seitens der Experten betont, dass Lärmmessungen keine Rechtsansprüche gegenüber unzulässigen Lärmbelastungen begründen.
Die Grundlage für Lärmschutzmaßnahmen beruht immer auf den gesetzlichen Vorgaben einer rechnerischen Lärmermittlung.
Hier werden verschiedene Faktoren, wie z. B. Verkehrsmenge, Zugarten, Länge der Züge, Geschwindigkeiten, Bremsenarten und Anzahl etc., berücksichtigt.
Die Berechnung ergibt Mittelwerte die mit den zulässigen Tabellenwerten verglichen werden können.
Bei Neubaumaßnahmen ist eine ggf. erforderliche Lärmvorsorge nach der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) zu prüfen. Diese ist z. B. Grundlage für den Bau der Nordtangente.
Für bestehende Bahnanlagen greift die 16. BImSchV nicht. Hier hat die DB AG Lärmsanierungsprogramme, die jedoch höhere zulässige Lärmbelastungen als nach der BImSchV zulassen, am laufen.
c)
Das Eisenbahnbundesamt hat Lärmkartierungen
an Bahnstrecken durchführen lassen. Die Ergebnisse können im Internet unter
http://laermkartierung.eisenbahn-bundesamt.de/index.aspx?site=EBA&project=EBA_VIEWER&map=121&&ovop
eingesehen werden.
3.
Weiteres Vorgehen
a) Zur Lösung der Problematik schlägt die Verwaltung vor, vorsorglich Angebote für eine flächendeckende Lärmmessung entlang der DB-Eisenbahntrassen einzuholen und gleichzeitig ein einschlägiges Fachbüro zur Aufklärung und Beratung in das Stadtratgremium einzuladen.
b)
Bis
dahin empfiehlt die Verwaltung, die Anträge der CSU-Fraktion und den
Stadtratsbeschluss zur Beauftragung einer Lärmmessung entlang der
DB-Eisenbahntrassen vorerst zurückzustellen.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Die Anträge der CSU-Fraktion und der Stadtratsbeschluss zur Beauftragung einer Lärmmessung entlang der DB-Eisenbahntrassen werden vorerst zurückgestellt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote für eine flächendeckende Lärmmessung entlang der DB-Eisenbahntrassen einzuholen und gleichzeitig ein einschlägiges Fachbüro zur Aufklärung und Beratung in das Stadtratgremium einzuladen.