Betreff
Gebührenkalkulation für die Friedhöfe der Stadt Kitzingen und der Ortsteile;
Nachkalkulation 2014 und Vorauskalkulation 2015 - 2018
Vorlage
2015/136
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

1.    Siehe beiliegende Gebührenkalkulation.

 

2.    Nachkalkulation 2014

Angestrebt ist wegen des parkähnlichen Charakters des Neuen Friedhofs und der un-

wirtschaftlichen Ortsteilfriedhöfe ein Kostendeckungsgrad von 80 %. Bei der Nachkalku-

lation auf Basis der Rechnungsergebnisse 2014 errechnet sich ein Kostendeckungsgrad von 76,59 %.

Der festgesetzte Kostendeckungsgrad (80 %) wurde um 14.319,43 € unterschritten.

 

Die Mehreinnahmen an Bestattungsgebühren vergangener Jahre wurden einer Sonder-

rücklage zugeführt. Der derzeitige Stand der Sonderrücklage beträgt 68.517 €.

 

Der für das Haushaltsjahr 2014 errechnete Fehlbetrag in Höhe von 14.319,43 € wird der Sonderrücklage entnommen.

Die Mindereinnahme bei den Friedhofsgebühren im Haushaltsjahr 2014 ist auf rück-

läufige Bestattungen zurückzuführen.

 

Bestattungen der letzten 5 Jahre in Kitzingen und den Ortsteilen

 

Haushaltsjahr

Bestattungen

 

2010

2011

2012

2013

2014

 

210

189

238

220

200

 

3.    Vorauskalkulation 2015 - 2018

Nach der Vorauskalkulation auf der Basis der durchschnittlichen Haushaltsansätze 2015 - 2018 errechnet sich ein Kostendeckungsgrad von 82,41 %.

Der mit Stadtratsbeschluss vom 23.07.2009 festgesetzte Kostendeckungsgrad von 80 % wird erreicht.

 

1.    Nachkalkulation 2014

Der bei der Nachkalkulation auf Basis der betriebswirtschaftlichen Ergebnisse 2014 errechnete Fehlbetrag in Höhe von 14.319,43 € wird durch Entnahme aus der Sonderrücklage Bestattungswesen ausgeglichen.

 

2.    Vorauskalkulation 2015 - 2018

Aufgrund des in der Vorauskalkulation auf Basis der durchschnittlichen Haushalts-

ansätze 2015 - 2018 errechneten Überschusses von 24.790 € bleiben die Friedhofsge-

bühren unverändert.