Betreff
Umsetzung Handlungskonzept Kläranlage;
Finanzierung durch Beiträge oder Gebühren
Vorlage
2015/178
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Am 08.11.2012 hat der Stadtrat dem Handlungskonzept für Unterhalt und Entwicklung der Kläranlage Kitzingen über damals 7,1 Mio. € zugestimmt.

Das Handlungskonzept umfasst die nachfolgenden Einzelmaßnahmen:

1.    Einlaufhebewerk

2.    Rechengebäude

3.    Sandfang, Sandbelüftung, Sandwäsche

4.    Vorklärbecken

5.    Belebungsbecken und Gebläsestation

6.    Rücklaufschlammpumpwerk

7.    Nachklärbecken

8.    Schlammeindicker

9.    Faulraum

10.  Gasverwertung

11.  Schlammentwässerung

12.  Betriebsgebäude

13.  Außenbereich und Sonstiges

 

Inzwischen wurden Teilmaßnahmen mit Gesamtkosten von rd. 5,5 Mio. € ausgeführt bzw. vergeben. Bis zum Abschluss des Projekts im Jahr 2021 wird nun mit einem Ausgabevolu-

men von insges. 8,8 Mio. € gerechnet.

Von den Abwassergästen Buchbrunn, Mainbernheim, Marktsteft, Rödelsee und Sulzfeld sind Kostenbeteiligungen in Höhe von max. 25 % zu erwarten, so dass die kostenrechnende Ein-

richtung Abwasserbeseitigung die der Stadt Kitzingen verbleibenden Investitionskosten in Höhe von rd. 6,6 Mio. € finanzieren muss. Dies geschieht entweder über die Erhebung von einmaligen Verbesserungsbeiträgen nach Art. 5 Kommunalabgabengesetz (KAG) oder über die Kanalbenutzungsgebühren (Art. 8 KAG). Neben einer reinen Beitrags- oder einer reinen Gebührenlösung ist grundsätzlich auch eine Misch-Finanzierung über Beiträge und Gebüh-

ren möglich. Davon sollte jedoch wegen des hohen zusätzlichen Verwaltungsaufwands für die Erhebung von Verbesserungsbeiträgen Abstand genommen werden.

 

Bei der Gebührenlösung erhöhen sich die Kanalbenutzungsgebühren für die Abschreibungs-

dauer der Teilmaßnahmen des Handlungskonzepts um die jeweiligen kalkulatorischen Ab-

schreibungen und Zinsen. Bei einem derzeit angenommenen durchschnittlichen Abschrei-

bungssatz von 6 % für die 13 Einzelmaßnahmen des Handlungskonzeptes dauert es folglich rd. 16 Jahre bis der städt. Kostenanteil über die Kanalbenutzungsgebühren vollständig re-

finanziert ist. In dieser Zeit würde die Niederschlagswassergebühr durchschnittlich um 0,05 € je m² befestigter oder bebauter Fläche und die Schmutzwassergebühr um 0,40 € je m³ Abwassermenge höher liegen als bei einer Beitragsfinanzierung.

Im nächsten Kalkulationszeitraum 2017 bis 2021 wäre die Auswirkung mit 0,07 € bei der Niederschlagswassergebühr und 0,58 € bei der Schmutzwassergebühr am höchsten, in den dann folgenden Zeiträumen nimmt der Gebührenbedarf durch die Abschreibungen wieder ab.

 

Die Gebühren decken somit den Investitionsaufwand nur mittelbar, d. h. im Nachhinein ab. Das über die Abschreibung zurückfließende Kapital wird also nicht für die Erneuerung der Anlage eingesetzt, sondern deckt die bereits durch allgemeine Deckungsmittel im städt. Haushalt vorfinanzierte Anlage. Beiträge führen dagegen zu einer unmittelbaren Deckung.

 

Weitere Gründe für eine Beitragsfinanzierung:

·         Die Kapazität der Kläranlage (Festlegung Einwohnergleichwerte im Wasserrechtsbe-

scheid) bemisst sich nach der Möglichkeit der Inanspruchnahme.

Ein großes Grundstück löst regelmäßig eine größere Investition und damit höhere Kosten aus. Als Folge muss dann dieses Grundstück zu einem größeren Beitrag herangezogen werden.

Bei einer Refinanzierung über Gebühren wird nach dem Prinzip der Gegenleistung (und nicht der Möglichkeit) der tatsächliche Wasser- und Abwasserverbrauch bzw. die versie-

gelte Fläche zugrunde gelegt. Es spielt also keine Rolle mehr, dass die Investitions-

kosten nach ganz anderen Kriterien ausgerichtet wurden.

 

·         Die unbebauten aber bebaubaren Grundstücke nehmen bei einer Gebührenfinanzierung nicht an der Investition teil. Zumindest ist bei späterer Bebauung ein Teil der Baukosten getilgt. Diese sind über die Abschreibungen und Zinsen zu Kosten geworden und wurden vom Kreis der Gebührenpflichtigen bereits gedeckt.

 

·         Wenn auf Verbesserungsbeiträge in Höhe von 6,6 Mio. € verzichtet wird, fehlen diese als Finanzierungsmittel für die Finanzplanung 2016 bis 2019 und die bereits jetzt bekannten Mehrkosten für

Umbau Stadtbauamt 320.000 €

Brandschutz Synagoge 325.000 €

Sanierung Kaimauer und Neugestaltung Oberer Mainkai ca. 4 Mio. €

Verfüllung Kalksteinabbaustollen ca. 1 Mio. €

Umbau und Erweiterung Grund- und Mittelschule Kitzingen Siedlung 1,8 Mio €.

 

Folge wäre die Erhöhung der Verschuldung und Einschränkung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt oder die zeitliche Verschiebung notwendiger Investitionsmaßnahmen.

 

·         Bei einer Gebührenfinanzierung muss ein Teil der (möglichen) Benutzer die gesamte Anlage über die kalkulatorischen Kosten bezahlen, d. h. die Aufwendungen sind über-

proportional von den Bürgern zu tragen, die gegenwärtig an die Anlage angeschlossen sind.

 

·         Die Gebührenhöhe ist eine Momentaufnahme, d. h. zur Ermittlung der Gebühr werden nur die zu diesem Zeitpunkt gegebenen Verhältnisse berücksichtigt.

 

·         Beiträge bleiben in einem tragbaren Rahmen.

 

·         Abwassergebühren können entsprechend niedrig gehalten werden. Bei Gebührenfinan-zierung erhöht sich für die voraussichtliche Abschreibungsdauer von 16 Jahren die Nie-derschlagswassergebühr um durchschnittlich 0,05 € und die Schmutzwassergebühr um 0,40 €.

 

Gründe für eine Gebührenfinanzierung

·           Hoher Verwaltungsaufwand für Beitragserhebung durch Satzungserlass, Ermittlung und Überprüfung der Berechnungsgrundlagen und Fertigung von 2 x 10.000 Beitragsbe-scheiden.

 

 

Alternative 1

Die Stadt Kitzingen erhebt zur Finanzierung ihres ungedeckten Aufwands in Höhe von

rd. 6,6 Mio. € für die Umsetzung der Maßnahmen des Handlungskonzeptes Kläranlage Verbesserungsbeiträge. Die Beitragssätze werden mit dem Beschluss über die Ver-besserungsbeitragssatzung festgelegt.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen entsprechenden Satzungsentwurf vorzulegen.

 

Alternative 2

Die Stadt Kitzingen erhebt für ihre Investitionskosten in Höhe von rd. 6,6 Mio. € für die Umsetzung der Maßnahmen des Handlungskonzeptes Kläranlage keine Verbesserungs-

beiträge. Die Finanzierung erfolgt über die Kanalbenutzungsgebühren.