Betreff
Antrag nach § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken;
Hier: Stillgelegte Bahnfläche bei Kitzingen - Etwashausen
Vorlage
2015/185
Aktenzeichen
SG 63/He-Hae
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Eigentümer der in Rede stehenden Bahnstrecke ist die DB Netz AG.

Bei der Bahnstrecke Kitzingen-Etwashausen – Gochsheim (DB Strecke 5231) handelt es sich um eine von einem privaten Eisenbahninfrastrukturunternehmen (BRE) betriebene Trasse. Die Bayerische Regionaleisenbahn war zwar offiziell Betreiber, tatsächlich wurde diese Strecke in den letzten Jahren jedoch nicht mehr genutzt.

Die Strecke ist derzeit vom Streckenkilometer 2,168 (Bahnhof Etwashausen) bis nach Gerolzhofen stillgelegt.

Für eine Entwidmung ist es notwendig, für diese Strecke eine Freistellung von Bahnbetriebszwecken (Rechtsgrundlage § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes) zu erlangen.

Die Entwidmung kann vom Eigentümer, dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen oder der Stadt Kitzingen als Betroffene beantragt werden.

 

Hierfür ist es notwendig, bei der Regierung von Mittelfranken einen entsprechenden Antrag zu stellen.

 

In einer Besprechung mit Staatsministerin Aigner, Staatssekretär Eck und Vertretern der Deutschen Bahn AG in München am 10. Juni 2015 wurde der Stadt Kitzingen nahegelegt, diesen Antrag so rasch als möglich zu stellen.

 

Dieser Antrag wurde zwischenzeitlich gestellt, mit dem Hinweis, den hierfür notwendigen Stadtratsbeschluss kurzfristig nachzureichen.

 

Die Stadt Kitzingen und das Staatliche Bauamt Würzburg haben größtes Interesse am Erwerb der dann frei werdenden Flächen; diese werden benötigt für den Bau des letzten Teilstückes der Nordtangente sowie den Ausbau der St 2272 nach Großlangheim.

 

Für die Stadt Kitzingen würden sich beim Bau der Nordtangente bzw. des Kreisverkehrs (Zufahrt conneKT) folgende Vorteile ergeben:

 

·        Wegfall der Kreuzung mit Bahnlinie

·        Kreisverkehr könnte Richtung Norden geschoben werden; dadurch weniger Grunderwerb notwendig

·        Geh- und Radweganbindung zum Corlette Circle möglich

·        Reduzierung der Kosten

 

 

Die Verwaltung schlägt vor, den für den Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken für die Bahnstrecke Kitzingen-Etwashausen – Gochsheim (DB Strecke 5231) von Streckenkilometer 2,168 (Bahnhof Etwashausen) bis Streckenkilometer 5,620 (Gemarkungsgrenze) benötigten Stadtratsbeschluss nachträglich zu fassen.

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Für die Bahnstrecke Kitzingen-Etwashausen – Gochsheim (DB Strecke 5231) von Streckenkilometer 2,168 (Bahnhof Etwashausen) bis Streckenkilometer 5,620 (Gemarkungsgrenze) wird ein Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken gestellt.