Betreff
Hotelschiffsanlegestelle der Stadt Kitzingen;
Aufhebung des Grundsatzbeschlusses zur Gebührenkalkulation
Vorlage
2015/190
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Mit Stadtratsbeschluss vom 17.10.2013 wurde der Kostendeckungsgrad für die Schiffsan-

legestelle auf 100 % festgesetzt.

Aufgrund der am 21.05.2015 vorgelegten Nachkalkulation 2013 und 2014, die ein Gesamt-

defizit von 41.768,53 € errechnete, wurde von der Stadtkämmerei dem Stadtrat eine Ge-

bührenerhöhung vorgeschlagen. Der Gebührenerhöhung für die Anlegegebühr wurde nicht zugestimmt. Wegen der Wichtigkeit der Hotelschiffsanlegestelle, insbesondere als Wirt-

schaftsfaktor für die Kitzinger Innenstadt hat der Stadtrat mehrheitlich beschlossen, die Anlegegebühren unverändert zu belassen.

 

Durch das aufgelaufene Defizit wird der Kostendeckungsgrad nicht erreicht. Da auch in Zukunft nicht damit gerechnet werden kann, ist der Beschluss vom 17.10.2013 aufzuheben.

 

Die Höhe der Anlegegebühr wurde mit Stadtratsbeschluss vom 25.06.2015 "Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Hotelschiffsanlegestelle" für Schiffe mit einer Länge bis zu 65 m auf 80 € und von mehr als 65 m auf 250 € pro Tag zzgl. MwSt. festgesetzt.

 

Die Gebühren für die Entnahme von Strom und Wasser aus der Versorgungsstation wurden auf 0,95 € pro Kilowattstunde und 2,50 € pro Kubikmeter zzgl. MwSt. erhöht und sollten auch zukünftig mindestens kostendeckend erhoben werden.

 

Der Stadtratsbeschluss vom 17.10.2013 zur Festlegung des Kostendeckungsgrades für den Betrieb der Schiffsanlegestelle wird aufgehoben.