Betreff
Mobilfunk; Messung elektromagnetischer Felder im Rahmen des FEE-2-Programms;
hier: Standort Königsberger Straße 89
Vorlage
2015/195
Aktenzeichen
61.1-Po
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

1.      Ausgangslage

Der Arbeitskreis Mobilfunk hat in seiner letzten Sitzung am 27.07.2015 angeregt, im Zusammenhang mit dem geplanten Mobilfunkstandort „Königsberger Straße 89“ eine Messung der elektromagnetischen Felder vornehmen zu lassen (s. Anlage 1 – Protokoll, TOP 3). Für diesen Standort liegt bereits seit März 2014 ein Antrag der Deutschen Funkturm GmbH im Auftrag der Deutschen Telekom auf „isolierte Ausnahme“ vom Bebauungsplan Nr. 19 Klettenberg vor (s. Anlage 2 – Lageplan).

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit hat dazu seit 2006 ein Förderprogramm aufgelegt (FEE-2-Programm), in dem Kommunen Zuwendungen für die Erfassung elektromagnetischer Felder im Hochfrequenzbereich erhalten können. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Dieses Förderprogramm ist an den Mobilfunkpakt-II gekoppelt, der am 26.11.2015 ausläuft. Seitens des Umweltministeriums wurde bereits eine erneute Verlängerung um weitere drei Jahre in Aussicht gestellt, positive Gespräche mit den Mobilfunkbetreibern haben dazu stattgefunden.

 

2.      Zweck der Förderung

Die Förderung soll dazu beitragen, durch Beratungen und Messungen der elektromagnetischen Felder vor Ort den Ausbau der Mobilfunkbasisstationen (MBS) betreffend der elektromagnetischen Felder kritisch zu begleiten und die Transparenz in der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit dem Ausbau (Neubau und Änderung) der Mobilfunknetze zu verbessern.

Die Förderung ist damit ein weiterer Baustein im Konzept der Staatsregierung für einen vorsorgenden Umweltschutz im Bereich Mobilfunk.

Im vorliegenden Fall ist konkret einen neuer Standort geplant, der nun Versorgungslücken im Bereich der östlichen Siedlung abdecken soll, die durch den Rückbau der Sendeanlagen auf dem bisherigen Standort „Klettenberg 90“ entstanden sind.

 

3.      Gegenstand der Förderung

Maßnahmen, die einzeln oder in Kombination im Rahmen des Programms gefördert werden können, sind:

a) Messung der durch Mobilfunk hervorgerufenen elektromagnetischen Felder vor Errichtung einer oder mehrerer neuen Mobilfunkbasisstation (MBS) oder deren Änderung im Gebiet der Kommune (Vorher-Messung).

b) Prognoseberechnungen der durch die Erweiterung oder den Neubau einer Mobilfunkbasisstation im Gebiet der Kommune zu erwartenden elektromagnetischen Felder.

c) Messung der elektromagnetischen Felder, wie bei a), nach Inbetriebnahme einer oder mehrerer Mobilfunkbasisstationen im Gebiet der Kommune, oder deren Änderung (Nachher-Messung). Nachher-Messungen ohne Vorher-Messungen sind nur möglich, wenn spätestens ½ Jahr nach der Inbetriebnahme bzw. der Änderung der MBS ein Förderantrag gestellt wird.

Im vorliegenden Fall wird vorgeschlagen eine Messung nach Buchstab. b), also eine Prognoseberechnung zu beantragen. Näheres wird das zu beauftragende Gutachterbüro empfehlen.

 

4.      Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als Zuweisung projektbezogen (Projektförderung) im Wege der Festbetragsfinanzierung. Es werden maximal die tatsächlichen Aufwendungen gefördert. Die Zuweisung beträgt 90 % der zuwendungsfähigen Aufwendungen; davon tragen die Mobilfunkbetreiber 57 % und der bayerische Staat 33 %. Der übrige Anteil ist von der Kommune zu leisten.

Je Kommune gilt eine Förderobergrenze von 8.000 € pro Jahr.

Die Messungen dürfen nur von akkreditierten Messbüros durchgeführt werden. Je Standort bestimmt das beauftragte Messbüro dann bis zu 6 Immissionspunkte nach fachlichen Gesichtspunkten, an denen dann gemessen wird (z.B. Schulen, Kindergärten, exponierte Wohnlagen etc.).

Daten aus früheren Messungen, hier z.B. durch die Fa. enorm im Rahmen des Mobilfunkgutachtens 2007, werden zur Verfügung gestellt und können bei Bedarf berücksichtigt werden.

Nach Abschluss der Messungen wird ein Messbericht erstellt, der im Arbeitskreis vom Fachbüro vorgestellt und erläutert werden kann. Er steht danach auch für die Öffentlichkeit zur Verfügung.

 

5.      Fazit und Empfehlung der Verwaltung

Mit der Messung sollen einerseits die Empfehlungen zu den dargestellten Alternativstandorten aus dem enorm-Gutachten (2007) bestätigt werden. Andererseits soll die Messung aber auch aufzeigen, in wie weit durch den geplanten Standort möglicherweise Gesundheitsrisiken für die Bevölkerung bestehen oder sich z.B. nicht negativ auf die Einrichtungen wie Schulen und Kindergärten auswirken, da gesetzliche Grenzwerte deutlich unterschritten werden.

Die Verwaltung empfiehlt dem Verwaltungs- und Bauausschuss daher, der Messung gemäß dem Wunsch des Arbeitskreises zuzustimmen. Anschließend wird die Verwaltung umgehend einen Förderantrag zur Messung bei der Regierung von Oberfranken als zuständige Bewilligungsbehörde einreichen. Mit Vorliegen des Zuwendungsbescheids wird die Messung beauftragt.

Im Haushalt 2015 stehen Mittel in Höhe von 5.000 € für die Messungen zur Verfügung.

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Verwaltungs- und Bauausschuss beschließt, eine Messung der elektromagnetischen Felder (Immissionsprognose) im Rahmen des FEE-2-Programms für den geplanten Mobilfunkstandort „Königsberger Straße 89“ vornehmen zu lassen.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag zur Messung gemäß Nr. 2 bei der zuständigen Regierung von Oberfanken zu stellen.[1]

 

 

 



[1] Zuständig seit 01.01.2015