Betreff
Antrag der Bayernpartei auf Errichtung von drei Hotspot-Standorten in Kitzingen
Vorlage
2015/212
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Gleich vorweg:

Die Errichtung von Hotspots im öffentlichen Raum ist für die Verwaltung keine Frage

des ob sondern lediglich des wo, unter Berücksichtigung der konkreten Bedingungen

vor Ort als auch der Rechtslage.

 

Status Quo:

 

Bereits aktive Hotspots befinden sich

 

am Wohnmobilstellplatz (zahlt die Touristinformation, mtl. 9,95 €. Je zusätzlichen

   Access Point 5,00 € mtl.) Zzgl. mtl. Kosten für Internetzugang (hier über Mobilfunkkarte)

   in Höhe von ca. 40,00 € im Monat.

 

in der Stadtbücherei (Preise siehe oben). Keine zusätzlichen Kosten für Internetzugang, da

   vorhanden.

 

im Stadtteilzentrum (zahlt „jungStil“; Preise siehe oben) Keine zusätzlichen Kosten für

   Internetzugang, da vorhanden.

 

im jungStil / Bürgerzentrum (Zahlung jeweils hälftig; Preise siehe oben). Keine zusätzli-

   chen Kosten für Internetzugang, da vorhanden.

 

WLAN im Rathaus derzeit nur personalisierter Zugang für bestimmte Benutzergruppen, wie

   Stadtratsmitglieder, Geräte, Administratoren usw.

 

 

Voraussetzungen:

 

Funktionsfähiger Internetanschluss mit entsprechender Bandbreite (das heißt er sollte

   schnell sein, da viele user sich den Anschluss teilen)

 

Hotspot in unserem Fall Hotsplotsrouter und Access Points

 

Beide Geräte sollen in einem vandalismusfreien Bereich installiert werden können.

 

 

Funktionsweise:

 

WLAN Zugang frei sichtbar

 

Der Router leitet die Anfrage durchs Internet auf eine Anmeldeseite zu einem Server von

   Hotsplots

 

Der User kann sich mit einem Ticket mit Username und Password anmelden und dann im

   Internet surfen

 

Die Tickets werden von Mitarbeitern der Stadt ausgestellt (Touristinformation, Bücherei, 

   jungStil, Bürgerzentrum)

 

Es können Stunden-, Tages- und Wochentickets usw. ausgestellt werden.

 

Die Stadt kann somit im Missbrauchsfall den Verursacher ermitteln, und haftet nicht mehr

   als Betreiber im Sinne der Betreiberhaftung.

 

Das Surfen ist mit einem Ticket an allen diesen Hotspots möglich.

 

 

Aus Sicht der EDV-Abteilung sollte eine kostenfreie Bereitstellung (ohne Ticket) erst

dann erfolgen, wenn alle Haftungsfragen im Zusammenhang mit Hotspots geklärt sind.

Derzeit wandelt der Betreiber eines offenen WLAN-Hotspots auf einem schmalen Grat zwischen Störerhaftung und dem Fernmeldegeheimnis, zu dessen Wahrung er nach Telekommunikationsgesetz (§ 88 Abs. 2) verpflichtet ist.

Erst wenn die Rechtslage hier völlig geklärt ist, dann aber auch tatsächlich, sollte ein komplett offener Hotspot ohne Zugriffsberechtigung (Ticket) etabliert werden.

Die vom Antragsteller vorgesehenen Standorte sind aus Sicht der Verwaltung die richtigen, auch wenn die technische Realisierung am Bahnhof und auf dem Gartenschaugelände mit zusätzlichem Aufwand verbunden ist.

 

Herr Zürrlein wird in der Sitzung für Fragen zur Verfügung stehen.

 

 

 

Mit der Errichtung von drei öffentlichen Hotspots in der Fußgängerzone, auf dem Gartenschaugelände sowie auf dem dann neugestalteten Bahnhofsvorplatz besteht Einverständnis.

 

  alternativ 

 

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