1.
Ausgangslage
a)
Der
Planungsauftrag für die Generalinstandsetzung der D.-Paul-Eber-Hauptschule
wurde in der Stadtratssitzung am
b)
Mit
Beschluss des Stadtrates vom
c)
Der
Bewilligungsbescheid für die Generalinstandsetzung der D.-Paul-Eber-Hauptschule
vom
d)
Am
-
Sanitärinstallation,
Firma Herold, Schweinfurt mit 171.319,27
€ brutto
-
Heizungsinstallation,
Firma Vielweber, Kitzingen mit 376.115,16
€ brutto
-
Elektroinstallation,
Firma Hofecker, Tannhausen mit 593.742,37
€ brutto
e)
Am
-
Raumlufttechn.
Anlagen, Firma Bechert, Schweinfurt mit 275.930,33
€ brutto
-
Dämm.
techn. Anlagen, Firma Hartmann, Gerolzhofen mit 33.194,72
€ brutto
f)
Am
-
Heizungsinstallation,
Firma Vielweber, Kitzingen auf 403.178,92
€ brutto
-
Rohbau,
Firma Schardt, Kitzingen auf 642.340,24
€ brutto
g)
Am
-
Natur-
u. Betonwerksteinarb., Firma Tully, Gerolzhofen mit 23.615,67 € brutto
-
Malerarbeiten,
Firma Lorenz, Kitzingen mit 49.769,85
€ brutto
-
Trockenbau,
Firma Heppt, Theilheim mit 484.348,36
€ brutto
-
Verdunkelungsanlage,
Firma Winter, Kitzingen mit 6.242,50
€ brutto
h) Für o. g. Gewerke stehen aufgrund von Leistungsmehrungen entsprechende Auftragserweiterungen durch den Stadtrat zur Entscheidung an.
2.
Auftragserweiterung
Im Zuge der Baudurchführung wurden bei
mehreren Gewerken Arbeiten erforderlich, die im Massen- und Leistungsumfang zu
gering bzw. unzureichend erfasst waren und deswegen über Nachtragsangebote
unter erheblichem Zeitdruck, auch um die Fertigstellung zum Schuljahresbeginn
2010/2011 garantieren zu können, abgewickelt werden mussten.
Im Rahmen der Kostenfortschreibung wurde Zug
um Zug ersichtlich, dass sich eine Auftragsüberschreitung um mehr als 10%
andeutete und somit die Zuständigkeit des Finanzausschusses bzw. Stadtrates
erlangte.
Die beauftragten Planer werden in der
Sitzung die Gründe der Leistungserweiterungen sowie die terminlichen
Verschiebungen falls gewünscht näher erläutern.
· Der Auftrag für das Gewerk Sanitärinstallation der Firma Herold, Schweinfurt, musste von 171.319,27 € brutto um 78.229,14 € brutto auf 249.548,41 € brutto erweitert werden, da unter anderen erhebliche Massenmehrungen sowie nicht erfasste Leistungen im Bereich „Brandschutz“ zusätzlich ausgeführt werden mussten.
· Der Auftrag für das Gewerk Heizungsinstallation der Firma Vielweber, Kitzingen, musste von 376.115,16 € brutto um 113.424,40 € brutto auf 489.539,56 € brutto erweitert werden, da unter anderen der Fernleitungsanschluss aufgrund zu geringer Überdeckung geändert sowie nicht erfasste Leistungen im Bereich der Steigleitungen (Brandschutz) zusätzlich ausgeführt werden mussten.
· Der Auftrag für das Gewerk raumlufttechnische Anlagen der Firma Bechert, Schweinfurt, musste von 275.930,33 € brutto um 65.739,38 € brutto auf 341.669,71 € brutto erweitert werden, da unter anderen erhebliche Massenmehrungen sowie nicht erfasste Leistungen im Bereich „Lüftung-, Schall- und Brandschutz“ zusätzlich ausgeführt werden mussten.
· Der Auftrag für das Gewerk Dämmarbeiten an technischen Anlagen der Firma Hartmann, Gerolzhofen, musste von 33.194,72 € brutto um 23.751,61 € brutto auf 56.946,33 € brutto erweitert werden, da unter anderen erhebliche Massenmehrungen sowie nicht erfasste Leistungen im Bereich „Brandschutz“ zusätzlich ausgeführt werden mussten.
·
Der Auftrag für das Gewerk
Elektroinstallationsarbeiten der Firma Hofecker, Tannhausen, musste von
593.742,37 € brutto um 92.916,83 €
brutto auf 686.659,20 € brutto
erweitert werden, da unter anderen nicht erfasste Leistungen ausgeführt werden
mussten. Des Weiteren beinhaltet die
Erweiterungssumme ca. 25.000 € brutto für bereits eingebaute Zuleitungen für
das Sicherheitskonzept und ca. 15.000 € brutto für die noch nicht realisierte
Kameraüberwachung.
· Der Auftrag für das Gewerk Natur- und Betonwerkstein der Firma Tully, Gerolzhofen, musste von 23.615,67 € brutto um 3.355,09 € brutto auf 26.970,76 € brutto erweitert werden, da durch Maßungenauigkeiten im Bestand Anpassarbeiten notwendig wurden.
· Der Auftrag für das Gewerk Malerarbeiten der Firma Lorenz, Kitzingen, musste von 49.769,85 € brutto um 5.530,00 € brutto auf 55.299,85 € brutto erweitert werden, da nicht erfasste Leistungen zusätzlich ausgeführt werden mussten.
· Der Auftrag für das Gewerk Trockenbauarbeiten der Firma Heppt, Theilheim, musste von 484.348,36 € brutto um 69.476,67 € brutto auf 553.825,03 € brutto erweitert werden, da unter anderem erhebliche Massenmehrungen sowie nicht erfasste Leistungen im Bereich „Brandschutz“ zusätzlich ausgeführt werden mussten.
· Der Auftrag für das Gewerk Verdunkelung der Firma Winter, Kitzingen, musste von 6.242,50 € brutto um 1.525,70 € brutto auf 7.768,20 € brutto erweitert werden, da durch Anforderungen an den Brandschutz die Ausführung geändert werden musste.
Angemerkt sei, dass neben den
Schlosserarbeiten im Gebäude und kleineren Restarbeiten, wie Schülergarderoben,
Klassenzimmerbeschilderungen, Zugangs-verkleidungen, etc. aktuell auch noch die
Außenanlagen zur Vergabe und Ausführung anstehen.
3.
Kostenfortschreibung
Die Kostenfortschreibung unter Federführung
des Architekturbüros Geiger, Kitzingen, sowie unter Zuarbeit der
Fachprojektanten Planungsbüro Baumann, Volkach und Planungsbüro Gretsch,
Sommerhausen, weist für die ausgeschriebenen Bauleistungen nachfolgend
aufgeführte Kostenansätze auf:
Im Abgleich der HH-Ansätze mit der
vorläufigen Kostenfeststellung errechnet sich aktuell unter Berücksichtigung
der noch nicht schlussgerechneten sowie der noch ausstehenden Bauleistungen
Gesamtkosten in Höhe von 6.735.521,78 €
brutto bzw. Habenbetrag von 6.478,22 €
brutto.
Das Architekturbüro Geiger, Kitzingen, sowie
die Fachprojektanten Planungsbüro Baumann, Volkach und Planungsbüro Gretsch,
Sommerhausen haben die Leistungsmehrungen soweit bekannt in die jeweiligen
Kostenfortschreibungen eingearbeitet, die dem Stadtrat erstmals im Januar 2010
und zuletzt im Oktober 2010 vorgelegt wurden.
Die aktuelle Kostenfortschreibung stellt
sich anhand der Haushaltmittel sowie der Hauptkostengruppen nun wie folgt dar:
HH-Stelle 1.2121.9451 |
|
Haushaltsansatz Erweiterung*: HH-Stelle 1.2121.9350 Einrichtung |
6.155.000,00 €
237.000,00 € 6.392.000,00
€
350.000,00 € 6.742.000,00 € |
* Anmerkung:
Die großen Bauverzögerungen
in den Jahren 2008/09 verursachten eine Vielzahl von Nachträgen und führten in
Folge zur Erweiterung der Baukosten in Höhe von 237.000 €, die am
Gesamtbaukosten, aufgeschlüsselt nach DIN
276:
Gesamtmaßnahme |
|||||
Aufschlüsselung nach DIN 276 |
besteh. Kostenberechnung |
aktueller Kostenanschlag |
vorläufige Kostenfeststellung |
|
|
KGr. |
Bezeichnung |
|
|||
100 |
Grundstück |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
|
200 |
Herrichten und Erschließen |
in KGr. 300 |
0,00 € |
0,00 € |
|
300 |
Bauwerk - Baukonstruktion |
3.492.550,29 € |
3.598.358,60 € |
3.502.883,45 € |
|
400 |
Bauwerk – tech. Anlagen |
1.768.945,80 € |
1.922.759,37 € |
2.010.622,90 € |
|
500 |
Außenanlagen |
114.121,00 € |
190.000,00 € |
190.033,12 € |
|
600 |
Ausstattung u. Kunstwerke |
356.250,30 € |
456.708,86 € |
323.875,91 € |
|
Einrichtung |
350.000,00 € |
|
|
|
|
700 |
Baunebenkosten |
634.982,22 € |
655.379,59 € |
708.096,40 € |
|
|
|
6.716.849,61 € |
6.823.206,42 € |
6.735.521,78 € |
|
Gemäß vorläufiger Kostenfeststellung des
Architekturbüros Geiger, Kitzingen, kommt es zu größeren Verschiebungen in den
unter Ziffer 2. genannten Gewerken, ohne jedoch die im Haushalt veranschlagten
Mittel zu überschreiten.
4.
Finanzierung
Im Haushalt 2010 stehen auf der HH-Stelle
1.2121.9451 sowie der HH-Stelle 1.2121.9350 mit Ausnahme der haushaltstechnisch
noch nicht vollzogenen Kostenerweiterung ausreichend Mittel zur Verfügung.
Angemerkt sei, dass die (Mehr-) Kosten für
den Umzug durch die Hauptverwaltung separat im Rahmen einer HÜ dem Stadtrat
über eine Tischvorlage zum
5.
Weiteres Vorgehen
a)
Nach
Zustimmung zu den jeweiligen Auftragserweiterungen o. g Bauleistungen durch den
Stadtrat der Stadt Kitzingen, können die offenen Rechnungen an die jeweiligen
Firmen allg. über Nachtragsvereinbarungen bearbeitet werden.
b)
Die
Verwaltung schlägt zur Verkürzung der Rechnungsbearbeitung vor, den
Oberbürgermeister zu ermächtigen, die entsprechenden Vereinbarungen zu tätigen.
c)
Der
Verwaltung liegen seitens der Schulleitung der D. Paul-Eber-Schule weitere
Ausstattungswünsche vor, die zurzeit durch das Architekturbüro Geiger,
Kitzingen, erfasst und geprüft werden.
d)
Die
Wunschliste wird dem Stadtrat spätestens nach Abschluss der Baumaßnahmen zur
Information vorgestellt und bei einem positiven Finanzierungsüberhang zur
Entscheidung vorgelegt.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der Auftrag für das Gewerk Sanitärinstallation der Firma Herold, Schweinfurt, wird von 171.319,27 € brutto um 78.229,14 € brutto auf 249.548,41 € brutto erweitert.
3. Der Auftrag für das Gewerk Heizungsinstallationsarbeiten der Firma Vielweber, Kitzingen, wird von 376.115,16 € brutto um 113.424,40 € brutto auf 489.539,56 € brutto erweitert.
4. Der Auftrag für das Gewerk raumlufttechnische Anlagen der Firma Bechert, Schweinfurt, wird von 275.930,33 € brutto um 65.739,38 € brutto auf 341.669,71 € brutto erweitert.
5. Der Auftrag für das Gewerk Dämmarbeiten an technischen Anlagen der Firma Hartmann, Gerolzhofen, wird von 33.194,72 € brutto um 23.751,61 € brutto auf 56.946,33 € brutto erweitert.
6. Der Auftrag für das Gewerk Elektroinstallationsarbeiten der Firma Hofecker, Tannhausen, wird von 593.742,37 € brutto um 92.916,83 € brutto auf 686.659,20 € brutto erweitert.
7. Der Auftrag für das Gewerk Natur- und Betonwerkstein der Firma Tully, Gerolzhofen, wird von 23.615,67 € brutto um 3.355,09 € brutto auf 26.970,76 € brutto erweitert.
8. Der Auftrag für das Gewerk Malerarbeiten der Firma Lorenz, Kitzingen, wird von 49.769,85 € brutto um 5.530,00 € brutto auf 55.299,85 € brutto erweitert.
9. Der Auftrag für das Gewerk Trockenbauarbeiten der Firma Heppt, Theilheim, wird von 484.348,36 € brutto um 69.476,67 € brutto auf 553.825,03 € brutto erweitert.
10. Der Auftrag für das Gewerk Verdunkelung der Firma Winter, Kitzingen, wird von 6.242,50 € brutto um 1.525,70 € brutto auf 7.768,20 € brutto erweitert.
11. Der Stadtrat stimmt auch einer entsprechenden Anpassung der Baunebenkosten, wie Architekten- und Fachprojektantenhonorare, zu.
12. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Vereinbarungen zu tätigen.