hier: Billigung Entwurf und Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
1. Anlass zur Aufstellung einer
Ergänzungssatzung
Die Stadt
Kitzingen beabsichtigt, im Bereich „Südlich der Flugplatzstraße“ im Kitzinger Stadtteil
Etwashausen eine sogenannte Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
zu erlassen. Diese Einbeziehungssatzung umfasst die beiden Grundstücke mit den
Flurstücksnummern 6503/2 und 6503/3. Durch diese Satzung soll die Möglichkeit
geschaffen werden, in direktem Anschluss an die bereits bestehende Bebauung
eine Fläche für bis zu zwei weitere Wohngebäude auszuweisen. Es liegen bereits
konkrete Bauvoranfragen seitens der Grundstückseigentümer bzw. von Bauwerbern
aus dem Ortsteil vor.
Näheres
kann der Begründung zur Satzung (Anlage 3) entnommen werden.
2. Ziele und Zwecke der Satzung
Für den bebauten Bereich südlich der Flugplatzstraße existiert bislang kein Bebauungsplan. Er ist somit als unbeplanter Innenbereich gem. § 34 BauGB einzustufen. Derzeit befinden sich die letzten Gebäude, die den bebauten Zusammenhang abbilden und noch diesem Innenbereich angehören, auf den Flurstücken Nr. 6503 bzw. 6504/8. Südlich und östlich davon beginnt der Außenbereich gem. § 35 BauGB.
Um hier die Ortsrandsituation städteplanerisch zu ordnen und baulich abzurunden, wird das Instrument der sogenannten Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB angewendet. Ziel ist es, einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einzubeziehen, da die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind.
Die
Aufstellung der Einbeziehungssatzung erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. §
13 BauGB. Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Fachbehörden
und Träger öffentlicher Belange wird verzichtet.
Ebenso erfolgt keine Umweltprüfung und von einem Umweltbericht bzw. von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wird abgesehen.
3. Vorbereitende Bauleitplanung
Im aktuellen
Flächennutzungsplan der Stadt Kitzingen (Stand: 12/2015, 41. Änderung) sind die
Flurstücke im Geltungsbereichs der Satzung als „landwirtschaftliche Fläche“
dargestellt.
Ihre künftige Ausweisung als
W-Fläche wird bei der nächsten Gesamtänderung des Flächennutzungsplans
entsprechend angepasst.
4. Verfahrensstand
Der Beschluss zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für eine Teilfläche „Südlich der Flugplatzstraße“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB wurde am 21.01.2016 in öffentlicher Sitzung vom Verwaltungs- und Bauausschuss gefasst (s. Vorlage Nr. 2016/011).
5. Nächste Schritte
Die Verwaltung wird den Entwurf der Satzung für die Öffentlichkeit auf die Dauer 1 Monats auslegen (§ 3 Abs. 2 BauGB) und parallel die Träger öffentlicher Belange sowie Fachbehörden zum Entwurf beteiligen.
Danach erfolgt die Zusammenstellung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise. Diese werden dem Gremium dann zur Beschlussfassung vorgelegt.
1.
Der
beigefügte Entwurf der Einbeziehungssatzung „Südlich der Flugplatzstraße“ mit Begründung
in der Fassung vom 22.09.2016 wird gebilligt.
2.
Der
gebilligte Satzungsentwurf wird nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Parallel
werden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach
§ 13 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und von der öffentlichen
Auslegung nach § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB benachrichtigt.