Betreff
Antrag des Haus Marienthal e. V. Schweinfurt auf Gewährung eines Zuschuss für den Neubau eines Kinderhortes in der Flugplatzstraße 40 in Kitzingen
Vorlage
027/2011
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Das Haus Marienthal beabsichtigt in der Flugplatzstraße 40 den Neubau eines Kinderhortes mit 56 Plätzen alternativ mit 50 Plätzen.

Derzeit ist der Kinderhort mit 28 Plätzen vorübergehend im Frieda-von-Soden-Haus in der Kanzler-Stürtzel-Straße untergebracht, da der Kinderhort in der Flugplatzstraße nach einem Wasserschaden unbewohnbar war.

Der bisherige Hort in der Flugplatzstraße 40 wurde abgerissen und dort soll nun ein Neubau mit 56 bzw. 50 (bisher 28) Hortplätzen entstehen.

Mit Schreiben vom 04.08.2010 hat das Haus Marienthal die Bedarfsanerkennung von 56 Hortplätzen bei der Stadt Kitzingen beantragt, da für das neue Schuljahr zu den bereits vorhandenen 28 Plätzen noch weitere 20 Neuanfragen hinzugekommen sind (siehe Be- schussvorlage SG 13).

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich gemäß der Kostenschätzung des Architekten vom 13.08.2010 auf 2.674.376,76 €.

 

Der Neubau des Kinderhorts wird nach Kostenrichtwerten gefördert und nicht nach den tatsächlichen Kosten, somit errechnet sich folgende Zuwendung:

 

a)    Berechnung der Zuwendungen mit 56 Hortplätzen:

Kostenrichtwert:   3.420,00 € pro m²

Förderfähige Hauptnutzfläche: 374,16 m²

374,16 m² x 3.420,00 € = 1.279.627 € = zuwendungsfähige Kosten

 

Voraussichtliche Zuwendung der Stadt Kitzingen (Art. 27 Abs. 3 BayKiBiG) an das Haus Marienthal 1.279.627 € x 66,666 % = rd. 853.100 €.

 

Davon voraussichtliche Zuwendung der Regierung von Unterfranken an die Stadt Kitzingen von ca. 45 %:

853.100,00 € x 45 % = 383.800 €

 

Voraussichtliche Zuwendungen:

 

               853.100 €        Gesamtzuschuss Stadt Kitzingen und Regierung von Unterfranken

    ./.        383.800 €        Anteil Regierung von Unterfranken

               469.300 €        Anteil Stadt Kitzingen

 

 

 

b)    Berechnung der Zuwendungen mit 50 Hortplätzen:

Kostenrichtwert:   3.420.000 € pro m²

Förderfähige Hauptnutzfläche: 287 m²

287 m² x 3.420,00  € = 981.540 € = zuwendungsfähige Kosten

 

Voraussichtliche Zuwendung der Stadt Kitzingen (Art. 27 Abs. 3 BayKiBiG) an das Haus Marienthal 981.540 € x 66,666 % = 654.353 € 654.300 €

 

 

Davon voraussichtliche Zuwendung der Regierung von Unterfranken an die Stadt Kitzingen von ca. 45 %:

654.353 € x 45 % = 294.459 € 294.400 €

 

 

Voraussichtliche Zuwendungen:

 

               654.300 €        Gesamtzuschuss Stadt Kitzingen und Regierung von Unterfranken

    ./.        294.400 €        Anteil Regierung von Unterfranken

               359.900 €        Anteil Stadt Kitzingen

 

 

Dem festgestellten Bedarf wird mit einem Neubau des Kinderhortes für 50 Hortplätze Rech-nung getragen. Der Kostenanteil der Stadt Kitzingen vermindert sich gegenüber einer Förde-rung des Hortes für 56 Hortplätze um 109.400 Euro. Aus Sicht der Verwaltung wird deshalb vorgeschlagen, der Alternative b) der Beschlussvorlage 027/2011 zuzustimmen.

 

 

 

 

Alternative 1:

Dem Haus Marienthal e. V. Schweinfurt wird für den Neubau eines Kinderhortes in der Flugplatzstr. 40 bei entsprechender Förderung durch die Regierung von Unterfranken für 56 Hortplätze ein Zuschuss in Höhe von max. 853.100 € gewährt. Davon entfallen anteilig max. 469.300 € auf die Stadt Kitzingen und 383.800 € auf die Regierung von Unterfranken.

 

Alternative 2:

Dem Haus Marienthal e. V. Schweinfurt wird für den Neubau eines Kinderhortes in der Flugplatzstr. 40 bei entsprechender Förderung durch die Regierung von Unterfranken für 50 Hortplätze ein Zuschuss in Höhe von 654.300 € gewährt. Davon entfallen anteilig max. 359.900 € auf die Stadt Kitzingen und 294.400 € auf die Regierung von Unterfranken.