Betreff
Antrag der CSU-Fraktion vom 18.01.2017 zur Vorgehensweise bei der Aufstellung des Vermögenshaushaltes 2017
Vorlage
2017/016
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

1.         Begründung der CSU-Fraktion

 

Die Haushaltsdebatte ist sowohl für die Verwaltung als auch für die Stadträte sehr zeitintensiv. Als Ergebnis soll aus Sicht der CSU-Fraktion ein städtischer Vermögenshaushalt verabschiedet werden, der von der Verwaltung auf Basis der finanziellen Gegebenheiten und der vorhandenen Kapazitäten zum Wohle der Bürger planmäßig umgesetzt wird.

 

Bisher ist es nicht gelungen, dass vom Stadtrat beschlossene und priorisierte Projekte, die entsprechend im Vermögenshaushalt eingestellt wurden, in dieser Periode realisiert wurden. Die Folge ist, dass die dafür bereit gestellten Mittel im laufenden Haushaltsjahr nicht planmäßig abgerufen werden. Die Liste der Haushaltsreste im Vermögenshaushalt wird jedes Jahr länger und unübersichtlicher und bindet unnötig wichtige Mittel. Die CSU-Fraktion fordert erneut eine effiziente, transparente und für den Stadtrat kontrollierbare Haushaltsführung.

 

Wir erwarten, dass die städtischen Maßnahmenprojekte nach der Priorität abgearbeitet werden. Bei der Stadt Kitzingen erfolgt derzeit verwaltungsintern keine Kontrolle, ob getroffene Beschlüsse rechtzeitig umgesetzt werden. Dies findet nur auf Anfragen seitens des Stadtrates statt.

 

Anträge zu neuen Maßnahmen im Vermögenshaushalt werden seitens der CSU nicht gestellt, da aus unserer Sicht erstmal die zahlreichen offenen und beschlossenen Entwicklungsmaßnahmen umgesetzt werden sollen. Wir hoffen auf Ihre Unterstützung zum Wohle der Bürger- und Bürgerinnen unserer Stadt.

 

 

2.         Stellungnahme der Verwaltung

 

2.1.     Rechtliche Grundlagen

 

Der Haushaltsplan für das Jahr 2017 enthält gem. Art. 64 Gemeindeordnung (GO) alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich zu erwartenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben. Er ist Grundlage für die Haushaltswirtschaft und nach Maßgabe der weiteren haushaltsrechtlichen Vorschriften (z. B. zu Planabweichungen, Übertragung von Haushaltsresten) für die Haushaltsführung verbindlich.

 

Im Investitionsprogramm (2016 bis 2020) als Bestandteil der mittelfristigen Finanzplanung) sind die im Planungszeitraum vorgesehenen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nach Jahresabschnitten aufzunehmen. Jeder Jahresabschnitt soll die fortzuführenden und neuen Investitionen mit den auf das betreffende Jahr entfallenden Teilbeträgen wiedergegeben (§ 24 Kommunale Haushaltsverordnung).

 

Das Investitionsprogramm ist jährlich der Entwicklung anzupassen und fortzuführen.

 

Die mittelfristige Finanzplanung soll eine dauerhafte Ordnung der Finanzen der Gemeinden sichern und die Ausgeglichenheit des Haushaltes gewährleisten. Die finanziellen Möglichkeiten und der tatsächliche Bedarf in den kommenden Jahren sollen dargestellt und die notwendigen Schwerpunkte und Rangfolgen festgelegt werden.

 

Der Finanzplan ist im Grundsatz nicht verbindlich. Er ist nicht wie der Haushaltsplan Grundlage für die Haushaltswirtschaft. Aus dem Finanzplan ergeben sich jedoch wichtige Erkenntnisse z. B. zur Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit, zur Entwicklung der Schulden und Rücklagen, zur Ermittlung der freien Finanzspanne.

 

 

2.2.     Stellungnahme der Finanzverwaltung

 

Der Entwurf des Investitionsprogramms 2017 ff. wurde unter Beachtung der o. g. Vorgaben, der Beschlüsse des Stadtrates und seiner Ausschüsse sowie auf der Basis der Mittelanmeldungen der Fachämter erstellt. Er enthält alle zum Zeitpunkt seiner Erstellung bekannten Vorhaben mit ihren Ausgaben und Einnahmen. Bei der Meldung des Mittelbedarfs werden durch die Fachämter, insbesondere durch das Stadtbauamt, die dortigen Kapazitäten und die Mittelabflusspläne der Einzelmaßnahmen berücksichtigt.

Die Haushaltsansätze werden durch die Kämmerei bis zu den Haushaltsberatungen auch stets an neue Entwicklungen und Beschlüsse angepasst.

 

Auch nach Verabschiedung des Haushaltes kann auf unvorhersehbare Dinge durch die Regelungen des Haushaltsrechtes insbesondere Art. 66 GO - Planabweichungen, Art. 68 GO - Nachtragshaushaltssatzungen, § 19 Kommunale Haushaltsverordnung - Übertragbarkeit reagiert werden.

 

Hierdurch können sowohl Mittel für zusätzliche Maßnahmen außer- oder überplanmäßig bereitgestellt als auch nicht verbrauchte Mittel als Haushaltsreste auf künftige Jahre übertragen werden.

 

Im nächsten Haushaltsjahr werden alle Ansätze und Maßnahmen ohnehin stets der aktuellen Entwicklung angepasst.

 

Deshalb sprechen wir uns dafür aus, keine erneute Generaldebatte zur Aufstellung des städtischen Vermögenshaushaltes zu führen. Entsprechende Versuche zu Zeiten von Stadtkämmerer Weber brachten kein positives Ergebnis.

Die Frage der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen ist keine Frage des Haushaltes. Diese Frage kann stets nur für die einzelnen Projekte unter Berücksichtigung aller Fakten diskutiert und beantwortet werden. Damit die Stadträte hier noch mehr in die Entwicklungen einbezogen werden, könnten bei Maßnahmebeschlüssen der Bauzeiten- und Mittelabflussplan mit vorgelegt und Abweichungen hiervon wie bisher im Berichtswesen oder bei Bedarf auch gesondert mitgeteilt werden.

 

Beschlussvorschlag der CSU-Fraktion

 

1.    Die Verwaltung informiert den Stadtrat spätestens 14 Tage vor Beginn der Haushaltsberatung, welche Maßnahmen des Vermögenshaushaltes unter Berücksichtigung der Kapazitäten und unter Beachtung der bereitstehenden finanziellen Mittel auf Basis der bereits erfolgten Beschlüsse des Stadtrates im Jahr 2017 ff. (Finanzplanungszeitraum) realisiert werden können.

 

2.    Die Information der Verwaltung an den Stadtrat erfolgt auf Basis eines kurzen, übersichtlichen Projektplans, der den Verantwortlichen für die Maßnahme nennt, die Bruttokosten (Soll/Ist) und die zu erwartenden Fördermittel aufführt sowie grob über den Zeitraum Auskunft gibt, was wann durch wen erfolgt.

 

3.    Es werden zunächst die laufenden Maßnahmen auf Basis der bestehenden Projektpläne (gerne in der Reihenfolge der Einzelpläne des Haushalts) dargestellt, wie z. B. Neubau Schulsporthalle Deustergelände nebst Erweiterung Ganztagesbetreuung, oder die Sanierung / der Neubau Grund- und Mittelschule Siedlung nebst Hort, Handlungskonzept Kläranlage etc.

 

Weiter informiert die Verwaltung den Stadtrat mittels des genannten Projektplans über die bereits beschlossenen, aber noch nicht begonnenen Maßnahmen (Spatenstich!), wie z. B. Errichtung der Pendlerparkplätze am Bahnhof, die Schaffung der notwendigen Kindergärten- und Kinderkrippenplätze, Sanierung Oberer Mainkai, Durchführung sozialer Wohnungsbau (Siedlung - Galgenwasen), Sanierung Notwohngebiet, Sanierung weiterer Wohnungen in den städtischen Mietshäusern, Sanierung Dach Sporthalle im Sickergrund, Schaffung Sportplatz mit Kunstrasen, Erweiterung Rathaus Kaiserstr. 17, etc.


Die Informationen über die Brutto- und Nettokosten, die Kapazitäten und die Zeitplanung, die der Stadtrat auf Basis des geforderten Projektplanes zu jeder Maßnahmen erhält, sollen zeigen, welche Maßnahmen realistisch durchgeführt werden können.


Der Stadtrat beschließt dann wie in der Vergangenheit abschließend, welche Maßnahmen im Haushaltsjahr 2017 ff (Finanzplanungszeitraum) umgesetzt und welche Maßnahmen nicht mehr im Haushalt veranschlagt werden sollen.

 

4.    Wir bitten deswegen um Zustimmung, dass bei allen unterjährigen Maßnahmenbeschlüssen Projektverantwortliche und Termine in der Beschlussvorlage festgehalten werden.