Einleitungsgebühr für Schmutz- und Niederschlagswasser
Nach Art. 8 Abs. 2 KAG soll das Aufkommen an Benutzungsgebühren die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken.
Auf die beiliegende Berechnung der Einleitungsgebührensätze, die durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband erstellt wurde, wird hingewiesen.
Nachkalkulation
Schmutzwasser
Bei der Nachkalkulation auf der Basis der betriebswirtschaftlichen Ergebnisse vom 01.04.2013 – 31.03.2017 errechnet sich eine Überdeckung in Höhe von 1.122.019 €.
Nachkalkulation
Niederschlagswasser
Bei der Nachkalkulation auf der Basis der betriebswirtschaftlichen Ergebnisse vom 01.04.2013 -31.03.2017 errechnet sich eine Überdeckung in Höhe von 233.236 €.
Vorauskalkulation
der Schmutzwassergebühr und Niederschlagswassergebühr
Bei der Vorauskalkulation für den Abrechnungszeitraum vom 01.04.2017 - 31.03.2021 errechnen sich ohne Einbezug der Überdeckung aus der Nachkalkulation folgende Einleitungsgebühren:
Schmutzwasser: 2,39 €/m³
Niederschlagswasser: 0,33 €/m²
Da die Überdeckungen aus der Nachkalkulation der Schmutzwassergebühr und der Niederschlagswassergebühr des Kalkulationszeitraums vom 01.04.2013 - 31.03.2017 in Höhe von 1.355.255 € in den nächsten Kalkulationszeitraum vom 01.04.2017 - 31.03.2021 einfließen, kann die Gebührenerhöhung trotz erheblicher Investitionen in die Kläranlage im Rahmen der Umsetzung des Handlungskonzeptes (Stadtratsbeschluss vom 08.11.2012) niedrig gehalten werden.
In der Vorauskalkulation ist der kalkulatorische Zinssatz vorbehaltlich des Beschlusses des Stadtrats mit 2,5 % berücksichtigt, was sich ebenfalls gebührenmindernd auswirkt.
Die
Gebührensätze bisher (01.04.2009 – 31.03.2017)
Einleitungsgebühr für Schmutzwasser: 2,05 €/m³
Einleitungsgebühr für Niederschlagswasser: 0,24 €/m²
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Die Festsetzung der Gebühr erfolgt für den Zeitraum 01.04.2017 – 31.03.2021.
Sie besteht aus einer Gebühr für
Schmutzwasser und für Niederschlagswasser.
2.1. Die Einleitungsgebühr für Schmutzwasser wird auf 2,19 €/m³ festgesetzt.
2.2. Die Einleitungsgebühr für Niederschlagswasser wird auf 0,31 €/m² festgesetzt.