Betreff
Sozialstationen im Landkreis Kitzingen, Finanzierungsbeteiligung der Stadt Kitzingen für die Jahre 2017 bis 2019
Vorlage
2017/043
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

A. Vorbemerkungen

 

In den Jahren 2002 bis 2004 hat der Stadtrat der Stadt Kitzingen beschlossen, die (damals noch) beiden Sozialstationen in Kitzingen mit 1 € pro Einwohner zu bezuschussen.

 

Für die Jahre 2005 bis 2007 wurde seitens des Stadtrates ein Zuschuss in Höhe von 0,80 € je Einwohner beschlossen. In den Jahren bis 2010 wurde der Zuschuss wieder auf 1,00 € pro Einwohner festgelegt.

 

Erstmals im Jahr 2011 (bis 2013) wurde mit Blick auf die Planungssicherheit der Diakonie bzw. der Caritas der Zuschuss von 1,00 € für drei Jahre beschlossen.

 

Im Nachgang der Beschlussfassung 2011 kam Herr Erhard vom BRK auf die

Stadt Kitzingen zu und wies darauf hin, dass auch das BRK im Rahmen der Ambulanten Alten- und Pflegehilfe tätig wird. Aufgrund des laufenden Beschlusses wollte das BRK noch keinen Antrag stellen, da es nie das Ansinnen von Herrn Erhard war, beiden „Mitstreitern vom Kuchenstück etwas nehmen zu wollen“. Zur weiteren Beschlussfassung ab 2014 (in der Stadtratssitzung ab 04.02.2014) lag nun auch ein Antrag des BRK vor.

 

Die Verwaltung hatte sich im Vorfeld mit der Caritas sowie der Diakonie abgestimmt und darauf hingewiesen, dass mit dem Antrag der BRK eine weitere Institution mit dem Zuschuss bedacht werden könnte. Beide bestätigten, dass das BRK in gleicher Weise diese Arbeiten leistet und insofern auch ein Zuschuss zustehen würde.

Beiden Geschäftsführer war jedoch verständlicherweise wichtig, dass sich die bestehende Förderhöhe (0,50 €/Einwohner pro Einrichtung) nicht verschlechtert.

 

Aufgrund dessen schlug die Verwaltung einen Betrag von min. 1,50 €/Einwohner (= 0,50 € pro Einrichtung) zur Beschlussfassung vor.

 

Im Vorfeld der Beschlussfassung ging ein Antrag der KIK-Stadtratsfraktion zum Haushalt 2014 bei der Verwaltung ein, worin ein Zuschuss in Höhe von 2,00 € beantragt wurde.

Dieser wurde mit den erfolgten Kosten- und Lohnsteigerungen begründet, aber auch mit den Bedürfnissen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, die einen höheren Pflegeaufwand haben.

 

Letztlich sahen die Stadträte eine Förderung der Sozialstationen aufgrund der Wichtigkeit der Aufgaben als absolut notwendig an und beschlossen einstimmig eine Förderung in Höhe von 2,00 €/Einwohner.

 

Die Aufteilung erfolgte zu gleichen Teilen, nachdem sicherlich kein Maßstab gefunden werden konnte, anhand dessen einen gerechte Aufteilung unter den drei Institutionen erfolgen kann. Nach der Gesamtstundenzahl, der Patientenzahl bzw. den Mitarbeitern wäre eine Aufteilung grundsätzlich denkbar – aber würde man damit den tatsächlichen Pflegeaufwand und der geleisteten Arbeit gerecht werden?

 

Auch wenn die Beschlussfassung Mehrausgaben im Haushalt zur Folge hatte, konnte man von keiner echten Erhöhung an die Sozialstationen sprechen, nachdem nun der Personenkreis, der mit dem Zuschuss bedacht wird, erweitert wurde und insofern für eine (noch) umfassendere Pflege der Kitzinger Bürgerinnen und Bürger sorgte

 

 

 

 

 

 

 

 

B. Aktuelle Anträge

 

Auf die Anträge des Caritasverbandes, des Bayerischen Roten Kreuzes sowie der Diakonie wird verwiesen. (Anlage 1 – 3).

 

Dass die Arbeit, die die Sozialstationen leisten, eine sehr wichtige ist und dabei die Rahmenbedingungen immer schwieriger werden, ist weiterhin unstrittig.

Auch haben die o. g. Aussagen zur Höhe der Haushaltsmittel bzw. der Aufteilung weiterhin bestand.

 

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, den Zuschuss für die nächsten drei Jahre weiterhin auf 2,00 €/Einwohner festzulegen.

Sollte hierfür keine Mehrheit gefunden werden, dann ist nach Auffassung der Verwaltung zumindest ein Betrag in Höhe von 1,50 €/Einwohner zu beschließen.

 

Diese Mittel sind wiederhin zu gleichen Teilen zwischen der Caritas, dem BRK, sowie der Diakonie aufzuteilen.

 

Die obligatorische Nachfrage bei den Nachbargemeinden wurde auch in diesem Jahr bewusst ausgelassen, da nach Ansicht der Verwaltung es eine politische Entscheidung ist, in welcher Form die Sozialstationen unterstützt werden und nicht anders ausfallen würde, wenn beispielsweise eine Nachbargemeinde den Zuschuss reduziert oder erhöht.

 

Abschließend noch die Übersicht, der Ausgaben in den Jahren 2014 bis 2016 sowie den Ansatz 2017 (bei einer Beschlussfassung von 2,00 €/Einwohner)

 

Jahr

Ausgaben/Ansatz

2014

41.131,98 €

2015

40.898,00 €

2016

40.947,98 €

2017

41.512,00 € (Ansatz)

 

1. Vom Sachvortrag Nr. 2017/043 wird Kenntnis genommen.

 

2. Die Stadt Kitzingen leistet für die Jahre 2017 bis 2019 einen Zuschuss in Höhe von

    2,00 €/Einwohner an die Sozialstationen.

Alternativ

Die Stadt Kitzingen leistet für die Jahre 2017 bis 2019 einen Zuschuss in Höhe von

____________€/Einwohner an die Sozialstationen.

 

 

3. Dieser ist zu gleichen Teilen zum 1.7. eines Jahres an die Caritas, die Diakonie sowie das BRK zu überweisen.

4. Die entsprechenden Mittel in Höhe von 41.512,00 € (alternativ:_________) werden im Haushalt 2017 (Hst. 4700.7000) bereitgestellt.

5. Die Einstellung der folgenden Jahre erfolgt aufgrund der Einwohnerzahl, die im Haushaltsplan angegeben ist.