hier: Grundsatzbeschluss
1. Allgemein
Im Zuge der Haushaltsberatungen 2016 hat der Stadtrat der Stadt Kitzingen am 23.02.2016 der „Errichtung eines Kunstrasenplatzes im Sickergrund“ mehrheitlich zugestimmt. Gemäß Stadtratsbeschluss wurden Mittel in Höhe von insgesamt 400.000,00 €, jeweils 200.000,00 € für die Jahre 2016 und 2017, in den städtischen Haushalt eingestellt.
Im Weiteren wurden die erforderlichen Voruntersuchungen durch die Verwaltung ausgeschrieben, vergeben und durchgeführt.
2. Ausgeführte Leistungen
Für die erforderlichen Planungsschritte wurde zuerst eine Bestandsvermessung durchgeführt. Die Leistungen sind abgeschlossen, Ergebnisse liegen dem Bauamt vor.
In 2016 wurden die Ingenieurleistungen ausgeschrieben. Der Auftrag Lph. 1 – 9 ging an die Ingenieurbüro Baumann GbR aus 92348 Hausheim. Zusätzlich wurde das Ingenieurbüro mit den Bodenuntersuchungen beauftragt. Die Ergebnisse der Bodenuntersuchungen liegen vor. Die Planungen sind bis einschließlich Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung fast vollständig abgeschlossen.
3. Entwurfsplanung
Nach den Ergebnissen aus den bodentechnischen Untersuchungen (vor Ort und im Labor) kann der bestehende Platzaufbau erhalten bleiben. Ein Aufbau auf den vorhandenen Hartplatz ist somit möglich. Die bestehenden Drainagen sowie Bewässerungsanlagen müssen jedoch komplett erneuert werden.
Der bestehende Hartplatz (Tennenspielfeld) hat eine Bruttofläche von rd. 72 x 109 m (Spielfeldfläche 68 x 105 m). Dies entspricht auch der Größenordnung der Rasenplätze der etablierten Kitzinger Vereine. Ziel ist es, die Platzgröße beizubehalten um auch einen äquivalenten Ausweichplatz zur Verfügung stellen zu können.
Ausgehend von allen Feststellungen und Ergebnissen aus den Voruntersuchungen wurde der Kunstrasenplatz mit folgenden Eckdaten geplant:
· Bruttofläche Kunstrasen 72 x 110 m (Spielfeldgröße 68 x 103 m)
· Einbau von Drainageleitungen, Anschluss an bestehender Bacheinleitung
· Beregnungsanlage, Einspeisung aus vorhandenem Leitungssystem
· Leerrohre mit Kabelzugschächte für Flutlichtanlage
· Herstellung Sportflächenunterbau nach DIN 18035 Teil 7 / EN 15330
· Rasenoberbau nach DIN 18035 Teil 7 / EN 15330
· Markierungslinien für 1 x Großfeld (weiß), 2 x Kleinfeld U 9/11(blau), 1 x Jugendfeld U 13 (rot)
· Ballfangzäune hinter den Toren (nur Großspielfeld, Zaunlänge 2 x 45 m)
· Umlaufende Befestigung mit einem Pflasterstreifen von 2,5 m Breite
· Umlaufende Spielfeldbarriere
· Angleichungsarbeiten an Bestand
4. Kostenberechnung
In der Kostenberechnung des Ingenieurbüros sind alle Leistungen, die für eine funktionsfähige, wirtschaftliche Bauausführung entsprechend den gültigen Regelwerken erforderliche sind, berücksichtigt. Eine Ausstattung mit 2 Fußballtoren, 4 Jugendfußballtore sowie ein erforderliches Pflegegerät für den Kunststoffrasen wurden zudem mit berücksichtigt (Kosten Ausstattung brutto rd. 14.000 €).
Die berechneten Brutto-Gesamtkosten stellen sich wie folgt zusammen:
Baukosten 555.000 €
Nebenkosten 75.000
€
Gesamtkosten 630.000 €
5. Finanzierung
Die Maßnahme soll durch das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm – Soziale Stadt gefördert werden. Hierzu ist bei der Regierung von Unterfranken ein entsprechender Zuwendungsantrag durch die Stadt Kitzingen einzureichen.
Gemäß den aktuellen Förderrichtlinien können Zuwendungen in Höhe von 60 % der förderfähigen Kosten beantragt werden.
6. Weiteres Vorgehen
Die vorliegende Entwurfsplanung wurde bereits mit dem Sportreferenten Herrn Manfred Marstaller abgestimmt.
Nach Zustimmung des Stadtrates zu oben genannter Planung sind die erforderlichen Mittel in den städtischen Haushalt, unter Haushaltsstelle 1.5602.9502, einzustellen. Die Maßnahme wird in 2017 vorbereitet (Planung, Zuwendungsantrag, Ausschreibung und Vergabe). Unmittelbar danach ist die Realisierung vorzunehmen. Dabei sind die Nutzungsbedarfe (Schule, Vereine) und die Witterung zu berücksichtigen. Nach derzeitiger Planung könnte eine Ausschreibung der Realisierung ab August 2017 erfolgen.
Aufgrund der derzeitigen Auslastung der Fachfirmen (Sportplatzbauer) ist durchaus damit zu rechnen, dass die Ausschreibung kein günstiges Ergebnis bringt und deshalb eine Realisierung des Kunststoffrasenplatzes erst in 2018 erfolgen könnte.
- Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
- Der bestehende Hartplatz wird gemäß den vorgestellten Planungsgrundlagen (Anlage 2) zu einem Kunstrasenplatz umgebaut. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt brutto 630.000,00 € werden in den städtischen Haushalt eingestellt.
- Für die Baumaßnahme wird ein Förderantrag bei der Regierung von Unterfranken, im Zuge des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm – Soziale Stadt, eingereicht.