hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
1.
Anlass und Erfordernis der Planung
Nach wie vor besteht in der Stadt Kitzingen eine hohe Nachfrage nach
Bauplätzen im Ein- bzw. Zweifamilienhaussegment. Aufgrund der Marktlage und der
Tatsache, dass die Stadt Kitzingen in den letzten Jahren ca. 120 ha Gewerbe-
und Industrieflächen ausgewiesen hat, ist davon auszugehen, dass auch künftig
eine Nachfrage nach Grundstücken für eine Einfamilienhausbebauung besteht. Die
Bauplätze des zuletzt ausgewiesenen Baugebiets „Buddental“ wurden vollständig
veräußert, ebenso die neun Grundstücke der BauGmbH an der Böhmerwaldstraße. Auf
die Verwertung der insbesondere in den Stadtteilen vorhandenen
Flächenpotentiale hat die Stadtverwaltung keinen Einfluss. Sodass der Handlungsspielraum
der Stadt Kitzingen aufgrund der gegenwärtigen Situation sehr gering ist. Um zu
vermeiden, dass zunehmend neue Arbeitskräfte oder Bauwillige in das Umland
abwandern ist die Ausweisung eines neuen Baugebietes notwendig. Das Angebot von
adäquatem Bauland ist ein wesentlicher Baustein um die Funktion der Stadt
Kitzingen als Mittelzentrum zu stärken und auszubauen.
Mit dieser Beschlussvorlage soll die Aufstellung des erforderlichen
Bebauungsplanes Nr. 089 „Südlicher Hammerstiel“ beschlossen und über den
aktuellen Sachstand informiert werden.
2.
Sachstand/Ausgangssituation
Bereits in der Sitzung des Stadtrats vom Februar 2013 hat die
Stadtverwaltung den Erwerb von Flächen zur Erweiterung des Baugebietes Hammerstiel
vorgeschlagen. Leider wurde dieser Vorschlag damals abgelehnt. Erst in der
Sitzung des Stadtrats vom 12.04.2016 wurde dann die grundsätzliche Überplanung
der Flächen südlich des Hammerstielwegs und der damit verbundene Grunderwerb
beschlossen. Seitdem wurde durch das Sachgebiet Stadtplanung das Struktur- und
Erschließungskonzept für die Flächen des Geltungsbereichs entwickelt und die
für die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendigen Fachgutachten beauftragt.
Das aktuelle Struktur- und Erschließungskonzept finden Sie in Anlage 2.
Die ausgewählten Flächen am südlichen Hammerstiel wurden auch im Zuge
des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts 2006-2008 als Potentialfläche für Wohnen
herausgearbeitet. Sie stellen eine der
wenigen Erweiterungsflächen für die Stadt Kitzingen im Bereich der Ein- und
Zweifamilienhausbebauung dar, welche noch einen Bezug zur Kernstadt und zu
bestehenden Infrastruktureinrichtungen haben.
3.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für
die Schaffung von neuem Bauland für Ein- bzw. Zweifamilienhausbebauung in
integrierter Lage geschaffen werden. Durch die Nähe zur Innenstadt und zu
Einrichtung der sozialen (Schulen, Kindergärten), verkehrlichen (Bahnhof, ÖPNV)
sowie Versorgungsinfrastruktur (Lebensmittel- und Getränkemarkt) sollen kurze
Wege erhalten werden.
Die Bebauung soll sich dabei weitestgehend am umliegenden Bestand mit
vorwiegend Einfamilienhausbebauung orientieren und sich damit harmonisch in das
Ortsbild einfügen.
Die Erschließung erfolgt über die Johann-Adam-Kleinschroth-Straße. Die
Flächen direkt südlich angrenzend an die Max-Fromm-Straße werden, obwohl sie
sich z.T. in Privateigentum befinden, in den Geltungsbereich aufgenommen. Die
Erschließung dieser Flächen kann großteils über die vorhandene Max-Fromm-Straße
erfolgen. Ziel ist es einen Gebietszusammenschluss und eine bauplanungsrechtlich eindeutige
Beurteilungsgrundlage zu schaffen. Nach derzeitiger Planung entsteht im
definierten Planungsumgriff ein Potential von 37 Bauplätzen. Davon befinden
sich 27 auf städtischem Grund, ca. 10 Bauplätze auf Privatgrund. Dies kann sich
mit Fortschreibung der Planung auch noch ändern.
Entsprechend § 4 BauNVO sollen Flächen für ein Allgemeines Wohngebiet
(WA) festgesetzt werden.
In den Geltungsbereich werden Teilflächen der Flurstücke 1630 und 1630/1
sowie die Flurstücke 1646, 1647, 1648, 1649, 1651, 1652, 1653, 1654, 1654/1,
1655, 1655/1, 1656, 1657, 1658, 1659, 1659/1 und 1659/2, alle Gemarkung
Kitzingen, einbezogen. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanaufstellung kann
sich ggf. je nach Planungsfortschritt noch ändern.
4.
Vorbereitende Bauleitplanung
Im aktuellen Flächennutzungsplan der Stadt Kitzingen (41. Fassung, vom
05.12.2015) ist der Planbereich als „Wohnbaufläche“ dargestellt. Der Bebauungsplan
nimmt die Darstellung auf und konkretisiert den Baugebietstyp als Allgemeines
Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO.
Weiterhin sind im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan
ein amtlich kartiertes Biotop im Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie
direkt westlich angrenzend Flächen zur „Schaffung von durchgängigen Grünachsen
aus standortangepassten Gehölz- und Biotopstrukturen für die Naherholung“
dargestellt. Beide werden im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans überplant.
5.
Weiteres Vorgehen
Aufgrund der Einbeziehung kartierter Biotopsflächen wurde durch die
Verwaltung für den Geltungsbereich eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
beauftragt. Diese orientiert sich an artenschutzrechtlichen Vorschriften und
wird in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes
Kitzingen durchgeführt. Für Anfang/Mitte April ist in diesem Zusammenhang eine
erneute Begehung der Flächen geplant, deren Ergebnisse in die weitere Planung
einfließen werden.
Nach derzeitigem Sachstand geht die Verwaltung davon aus, den Verwaltungs-
und Bauausschuss noch vor der Sommerpause mit dem Billigungs- und
Auslegungsbeschluss für den Vorentwurf des Bebauungsplans „Südlicher
Hammerstiel“ zu befassen. Die weitergehende Planung der Erschließungsanlagen
erfolgt parallel durch das Sachgebiet Tiefbau. Entsprechende Haushaltsmittel
für Planung und Realisierung sind im Haushalt 2017/18 berücksichtigt.
1.
Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 089
„Südlicher Hammerstiel“ wird für den im zeichnerischen Teil dargestellten Geltungsbereich,
in der Fassung vom 28.03.2017, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.