Keiner
A) Haushaltssatzung
Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung
und des Art 20 Abs. 3 des Bayer. Stiftungsgesetzes
erlässt die Große Kreisstadt Kitzingen
folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für
das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit
festgesetzt:
er schließt im Verwaltungshaushalt
in
den Einnahmen und Ausgaben mit 41.077.490
€
und im Vermögenshaushalt
in
den Einnahmen und Ausgaben mit 14.842.270
€
ab.
-
2 -
Der als Anlage beigefügte
Sonderhaushaltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen für das
er schließt im Verwaltungshaushalt
in
den Einnahmen und Ausgaben mit 22.170
€
und im Vermögenshaushalt
in
den Einnahmen und Ausgaben mit 28.570
€
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungs-
maßnahmen wird auf 1.750.000 € festgesetzt.
Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen für den Sonderhaushalts-
plan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe
Kitzingen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 4.395.000 €
festgesetzt.
Im Sonderhaushaltsplan der Stiftung für
Alten- und Pflegehilfe Kitzingen werden keine Verpflichtungsermächtigungen
festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende
Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 315 v. H.
b)
für die Grundstücke (B) 315
v. H.
2. Gewerbesteuer 360
v. H.
- 3 -
§ 5
1. Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf 3.000.000 €
festgesetzt.
2. Kassenkredite
zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Sonderhaus-
haltsplan der Stiftung für Alten- und
Pflegehilfe Kitzingen werden nicht beansprucht.
§ 6
Diese
B) Haushaltsplan
Der Stadtrat genehmigt für das
·
Gesamtplan
·
Einzelpläne
des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts mit
Deckungsvermerken und sonstigen
Vollzugsbestimmungen
·
Sammelnachweisen
·
Stellenplan
C) Finanzplan
und Investitionsprogramm
Der Stadtrat genehmigt den Finanzplan 2010
bis 2014 mit folgenden Summen:
für 2010 58.470.245
€
für 2011 55.919.760
€
für 2012 47.207.180
€
für 2013 47.893.790
€
für 2014 46.067.460
€
- 4 -
und das der Finanzplanung zugrunde liegende
Investitionsprogramm mit folgenden Summen:
für 2010 21.753.735
€
für 2011 14.842.270
€
für 2012 8.460.300
€
für 2013 8.583.300
€
für 2014 6.813.500
€
D) Sonderhaushaltsplan
der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen
Der Stadtrat genehmigt für das
Verwaltungshaushalt 22.170 €
Vermögenshaushalt 28.570 €