Betreff
Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2011, das Investitionsprogramm 2010 - 2014 und die Finanzplanung 2010 - 2014 sowie über den Sonderhaushaltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe
Vorlage
100/2011
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Keiner

 

 

 

A) Haushaltssatzung

Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung und des Art 20 Abs. 3 des Bayer. Stiftungsgesetzes

erlässt die Große Kreisstadt Kitzingen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit

festgesetzt:

 

er schließt im    Verwaltungshaushalt

                          in den Einnahmen und Ausgaben mit                     41.077.490 €

und im               Vermögenshaushalt

                          in den Einnahmen und Ausgaben mit                     14.842.270 €

ab.

 

 

- 2 -

 

Der als Anlage beigefügte Sonderhaushaltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit festgesetzt:

 

er schließt im    Verwaltungshaushalt

                          in den Einnahmen und Ausgaben mit                            22.170 €

und im               Vermögenshaushalt

                          in den Einnahmen und Ausgaben mit                            28.570 €

ab.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-

maßnahmen wird auf 1.750.000 € festgesetzt.

 

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Sonderhaushalts-

plan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 4.395.000 € festgesetzt.

 

Im Sonderhaushaltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt.

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.  Grundsteuer

     a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                         315 v. H.

     b) für die Grundstücke (B)                                                                   315 v. H.

 

2.  Gewerbesteuer                                                                                    360 v. H.

 

 

- 3 -

 

§ 5

 

1.  Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf 3.000.000 € festgesetzt.

 

2.  Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Sonderhaus-

haltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen werden nicht beansprucht.

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2011 in Kraft.

 

 

B) Haushaltsplan

Der Stadtrat genehmigt für das Haushaltsjahr 2011 den Entwurf des Haushaltsplanes in der vorgelegten Fassung, bestehend aus:

 

·         Gesamtplan

·         Einzelpläne des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts mit

Deckungsvermerken und sonstigen Vollzugsbestimmungen

·         Sammelnachweisen

·         Stellenplan

 

 

C) Finanzplan und Investitionsprogramm

Der Stadtrat genehmigt den Finanzplan 2010 bis 2014 mit folgenden Summen:

 

für 2010                                     58.470.245 €

für 2011                                     55.919.760 €

für 2012                                     47.207.180 €

für 2013                                     47.893.790 €

für 2014                                     46.067.460 €

 

 

 

 

 

- 4 -

 

und das der Finanzplanung zugrunde liegende Investitionsprogramm mit folgenden Summen:

 

für 2010                                     21.753.735 €

für 2011                                     14.842.270 €

für 2012                                       8.460.300 €

für 2013                                       8.583.300 €

für 2014                                       6.813.500 €

 

 

D) Sonderhaushaltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen

Der Stadtrat genehmigt für das Haushaltsjahr 2011 den Entwurf des Sonderhaushalts der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen in der vorgelegten Fassung mit folgen-den Summen:

 

Verwaltungshaushalt                       22.170 €

Vermögenshaushalt                        28.570 €