Betreff
Bausachen - BGV-Nr. 29/2010, Errichtung einer Klein-WC-Anlage am Landschaftssee Hohenfeld, hier: Grundsatzentscheidung
Vorlage
124/2011
Aktenzeichen
61.1-Po
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

1.        Ausgangslage

a)   Der Ortsverschönerungsverein Hohenfeld, vertreten durch seinen Vorsitzenden Herrn Rudolf Sattes, möchte am Landschaftssee in Hohenfeld eine Klein-WC-Anlage errichten.

Der Landschaftssee am östlichen Rand des Ortsteils Hohenfeld wird vor allem von Schulklassen als beliebtes Ausflugsziel besucht. Vielfach wurde dem Verein gegenüber durch die Lehrkräfte das Fehlen einer WC-Anlage bemängelt.

Darüber hinaus steht der Platz am See auch für angemeldete Feiern, Grillfeste usw. zur Verfügung. Auch für solche Anlässe wäre aus Sicht des Ortsverschönerungsvereins eine WC-Anlage mit Wasser- und Stromanschluss wünschenswert.

b)   Um das Vorhaben formell prüfen zu können, wurde am 01. März 2010 eine offizielle Voranfrage an das Bauamt gestellt.

c)    Das WC-Häuschen soll eine Grundfläche von ca. 3,00 x 3,50 m umfassen. Neben dem eigentlichen WC-Raum wird auch ein Technikraum (frostsicher) für Wasser- und Stromanschluss benötigt. Das WC soll behindertengerecht und ohne Trennung nach Männern/Frauen ausgelegt sein.

d)   In mehreren Vorgesprächen Anfang 2010 wurden die Vorstellungen des Ortsverschönerungsvereins bzw. der Ortsvereine gemeinsam mit dem Oberbürgermeister und dem Bauamt besprochen. An das Bauamt erging die Bitte, die grundsätzlichen Anforderungen an das geplante Vorhaben zu prüfen sowie grobe Kosten zu schätzen. Der Ortsverschönerungsverein hat mehrfach betont, die anfallenden Arbeiten – soweit möglich – in Eigenleistung erbringen zu wollen.

e)   Am 21.04.2010 fand mit Vertretern des Landratsamtes, dem Ortsverschönerungsver-ein und weiteren Vereinsvertretern aus Hohenfeld ein Ortstermin statt. Dabei wurden bereits mögliche Standorte in Augenschein genommen.

 

2.        Örtliche Situation

Östlich des Kitzinger Ortsteils Hohenfeld befindet sich der Landschaftssee (Hirtensee). Er liegt unmittelbar an der Verbindungsstraße Hohenfeld – Sickershausen. Ein Pkw-Parkplatz ist vorhanden, zwischen See und der Straße verläuft der asphaltierte Radweg nach Sickershausen.

Etwa 100 m südwestlich befinden sich das Schützenhaus sowie ein Volleyballplatz und ein Bolzplatz. Weiter östlich steht noch eine landwirtschaftliche Gerätehalle, in der teilweise von der örtlichen Feuerwehr Gerätschaften untergebracht sind.

Der See sowie das umgebende Grundstück stehen im Eigentum der Stadt Kitzingen. Die regelmäßige Pflege des Sees und der Grünflächen erfolgt durch den städtischen Bauhof. Es handelt sich um eine teilweise dicht mit Hecken und kleineren Gehölzen bewachsene Grünfläche.

Auf dem südlichen Umgriff des Sees existieren seit Jahren bereits eine Naherholungsfläche mit Feuerstelle, ein Grill, mehrere Sitzgelegenheiten, eine Tischtennisplatte und ein Figurenbrunnen. Die Betreuung/Verwaltung der Freizeitfläche hat der Ortsverschönerungsverein übernommen.

Ein Kanal- und Stromanschluss sind vor Ort nicht vorhanden, über einen Pumpenschacht wird der Figurenbrunnen versorgt.

 

 

3.        Plankonzept

Planungsrechtlich ist der Bereich als Außenbereich nach § 35 BauGB einzustufen, im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Kitzingen ist der Bereich als landwirtschaftliche Fläche und „rechtlich festgesetzte Ausgleichsfläche“ dargestellt. Das geplante Vorhaben bedarf grundsätzlich eines Bauantrages.

Beim Ortstermin am 21.04.2011 wurde die Örtlichkeit in Augenschein genommen und mögliche Standorte besprochen. Wesentliches Kriterium für den Standort ist neben der günstigsten Erschließungsmöglichkeit auch das verträgliche Einfügen des WC-Häuschens in die Landschaft.

Folgende Variante stand zunächst zur Diskussion:

a)   Variante 1

Das WC-Häuschen sollte südlich des Sees, neben dem Grasweg errichtet werden. Dieser Standort wäre als Kompromiss aus den zuvor genannten Kriterien „Erschließung“ und „landschaftliche Verträglichkeit“ auf breite Zustimmung der Teilnehmer gestoßen.

Der nächstgelegene Kanalanschlusspunkt befindet sich an der Ecke Kraußstraße / Am Bächlein. Strom könnte aus der nahegelegen landwirtschaftlichen Halle herangeführt werden.

Vorgesehen war die Errichtung eines WC-Häuschens in Massivbauweise (s. Anlage).

 

Alternative Standorte, wie etwa im Osten nahe des Figurenbrunnens, kamen nicht in Frage, da hier mit erheblichen Erschließungskosten zu rechnen wäre.

Auf Grund der Kostenfrage (s. Ziff. 4) und der voraussichtlichen technischen Aufwendungen wurde auf Hinweis des Bauhofes gegen Ende des Jahres 2010 ein neue Lösung zur Diskussion gestellt. Inzwischen gibt es technisch ausgereifte WC-Anlagen, die nach dem „Kompostierungsprinzip“ arbeiten. Solche Anlagen kommen bereits erfolgreich an Wanderwegen im Harz zum Einsatz. Sie benötigen weder Wasser noch Strom, die anfallenden Abfälle/Abwässer werden in einem separaten Tank aufgefangen und einem Kompostierungsprozess zugeführt. Eine Entleerung des Tanks ist höchstens im Bedarfsfall erforderlich.

b)   Variante 2

Da für ein WC mit der zuvor beschriebenen Kompostierungslösung kein Kanal- und Wasseranschluss erforderlich wäre, wurde ein Standort unmittelbar an der landwirtschaftlichen Halle bevorzugt. Dort besteht die Möglichkeit für einen Stromanschluss des WCs.

Als separater Anbau könnte hier das WC an die Halle angebaut werden und würde landschaftlich wenig in Erscheinung treten.

 

4.        Kostenschätzung

Im Haushalt stehen für die Maßnahme derzeit keine Mittel bereit. Laut Aussage des Ortsverschönerungsvereins stehen rund € 10.000,-- Eigenmittel zur Verfügung.

Für die beiden bisher angedachten Varianten können die Kosten grob wie folgt geschätzt werden:

a)   Variante 1

Am Standort 1 ist keine Erschließung vorhanden. Ein Abwasserkanal wäre bis zum nächstgelegenen Anschlusspunkt Ecke Kraußstraße / Am Bächlein neu zu verlegen. Die Länge beträgt etwa 137 lfd. m.

Aus haftungsrechtlichen Gründen kann die Verlegung des Kanals mit Anschluss an das öffentliche Netz nur durch eine Fachfirma erfolgen. Alternativ wurde beim Bauhof angefragt, diese Leistungen zu erbringen. Daraus resultieren die nachfolgenden Material-, Geräte- und Lohnkosten sowie der kosten für Strom- und Wasseranschluss (L.K.W.). Aus Kapazitätsgründen ist jedoch eine Durchführung durch den Bauhof nicht ohne weiteres möglich.

 

Materiallohn

 

10.000 €

Gerätemietkosten

 

2.000 €

Lohnkosten

 

8.000 €

Klein-WC-Häuschen

Fa. Hering, Standardausführung mit verputzter Fassade, Flachdach

49.500 €

Zwischensumme

 

69.500 €

 

brutto

82.705 €

Wasseranschluss (L.K.W.)

brutto

6.200 €

Stromanschluss (L.K.W.)

brutto

3.800 €

SUMME

brutto

92.705 €

 

b)   Variante 2

Bei der Variante 2, Standort an der landwirtschaftlichen Halle, entfallen die Kanal- und Wasseranschlusskosten.

 

Kompost-WC „WLT“

Fa. Hering, techn. Anlagenteil

10.000 €

WC-Häuschen

Holzbauweise

10.000 €

Stromanschluss (L.K.W.)*

brutto

3.800 €

SUMME

brutto

23.800 €

* kann hier evtl. entfallen, wenn in Eigenleistung möglich

 

c)    Zwischenfazit

Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten wäre die Variante 2 zu bevorzugen. Die Kosten für das WC-Häuschen (z.B. in Holzbauweise) könnten dann vom Ortsverschönerungsverein durch erbringen von Eigenleistungen eingespart werden, lediglich die technische Ausrüstung für das WC müsste zugekauft werden.

Im Vorfeld wurde auch die Möglichkeit abgefragt, ob im Rahmen der „Natur in Kitzingen“ eine Möglichkeit besteht, „probeweise“ eine solche Kompost-Toilette einzusetzen und diese dann nach Ende der Gartenschau an den Landschaftssee zu stellen. Auf Grund gänzlich anderer Anforderungen (z.B. Hygienevorschriften) und den zu erwartenden Besucherzahlen ist jedoch ein solches WC nicht für eine öffentliche Nutzung in dieser Größenordnung geeignet. Daher schied diese Lösung aus.

 

5.        Stellungnahmen der Fachbehörden

Im Vorfeld wurden bereits die zuständigen Fachbehörden zum Vorhaben um Stellungnahme gebeten (Anfang März 2010).

 

a)   Stadt Kitzingen, SG Liegenschaften

Von der Liegenschaftsverwaltung wird das Vorhaben kritisch gesehen. Zur Zeit wird der Landschaftssee vom Landschaftspflegeverband großflächig umgestaltet um eine Verbesserung der Wasserqualität zu erzielen. Die Arbeiten sollen bis Mitte 2011 abgeschlossen sein.

Die Liegenschaftsverwaltung kann die Errichtung des WC-Häuschens nur unter Auflagen mittragen, insbesondere wenn sämtliche anfallende Baukosten sowie die Betreuung der Anlage durch den Ortsverschönerungsverein getragen wird.

b)   Landratsamt, Untere Naturschutzbehörde

Naturschutzfachliche Belange werden nicht berührt, gegen die Aufstellung bestehen keine Bedenken.

c)    Landratsamt, Fachstelle Wasserwirtschaft

Die Fachstelle für Wasserwirtschaft weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass sich Bereiche um den See in einem amtlich festgelegten Überschwemmungsgebiet befinden. Dortige Standorte wären aus wasserwirtschaftlicher Sicht nicht geeignet, u.U. ist eine Beeinträchtigung des Hochwasserabflusses zu befürchten. Ebenfalls darf auch der See durch das Vorhaben nicht beeinflusst werden (etwa durch Einleitung von Abwässern).

Die Bedenken konnten bei dem Ortstermin am 21.04.2010 durch die Wahl geeigneter Standorte ausgeräumt werden (s. oben, insbesondere Variante 2).

d)   Landratsamt, Gesundheitsamt

Das Gesundheitsamt äußert keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben. Die Installation eines Handwaschbeckens incl. Seifenspender, wie im Falle der Variante 1 werksseitig vorgesehen, wird begrüßt.

Ebenfalls wird auf die regelmäßige Wartung und Reinigung der Anlage hingewiesen. In Abhängigkeit von der Frequentierung sollte der Hinweis „Kein Trinkwasser“ angebracht werden, da der tatsächliche Wasserverbrauch stark schwanken dürfte.

e)   Stadtbauamt, Bereich Stadtplanung

Auch planungsrechtlich könnte dem Vorhaben grundsätzlich zugestimmt werden, bevorzugt sollte die Variante 2 weiter geprüft werden. In jedem Fall sollte aber der Flächennutzungsplan bei nächster Gelegenheit angepasst werden, indem der Bereich um den See als Naherholungsfläche (Grünfläche) dargestellt wird. Die derzeitige Ausweisung als landwirtschaftliche Fläche entspricht nicht der Realität, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung.

 

6.        Empfehlung der Verwaltung

Aus Verwaltungssicht kann die Errichtung der Klein-WC-Anlage durchaus mitgetragen werden. Zu bevorzugen wäre eindeutig der Standort 2 als Anbau an die landwirtschaftliche Halle südöstlich des Landschaftssees. Die Kostenvorteile überwiegen in diesem Fall. Ebenfalls wäre eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch ein ansonsten „frei stehendes“ WC- Häuschen an anderer Stelle nahezu ausgeschlossen.

Ebenfalls ohne grundlegende Einwände sind die Stellungnahmen der Fachbehörden zu dem Vorhaben.

Offen Fragen bestehen hinsichtlich einer ordnungsgemäßen Funktion des WCs in Form der diskutierten Kompost-Lösung. Da kein Kanal- und Wasseranschluss erforderlich ist, wird eine regelmäßige Überwachung zwingende Voraussetzung, insbesondere im Hinblick auf eventuell eingebrachte Verschmutzungen und Fremdstoffe, die den Zersetzungsprozess gefährden. Auch eine Reinigung und Betreuung der Anlage insgesamt kann nur durch konkret zu benennende Personen/Vereine erfolgen. Kapazitäten hierfür kann die Stadt nicht zur Verfügung stellen.

Schließlich unterliegt es einer politischen Grundsatzentscheidung, die Maßnahme weiter zu unterstützen, auch wenn derzeit keine finanziellen Mittel seitens der Stadt dafür vorgesehen sind.

 

 

 

 

1.      Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

2.      Der Finanzausschuss stimmt der Errichtung einer Klein-WC-Anlage am Landschaftssee Hohenfeld grundsätzlich zu.

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Antragssteller und den Fachbehörden einen geeigneten Standort sowie Umsetzungslösungen zu prüfen.